Ähnlich wie in der privaten Krankenversicherung für Angestellte oder Selbständige, sind auch im Bereich der „Restkostenversicherung” für Beamte eine Vielzahl an Leistungspunkten zu beachten, wenn es um die Auswahl des geeigneten Tarifs geht. Die “Auswahlkriterien Beamte” unterscheiden sich dabei elementar von der “normalen” Privaten Krankenversicherung.
Im Unterschied zu den erstgenannten Berufsgruppen ist die Auswahl für Beamte in doppelter Hinsicht anspruchsvoll, denn als Beamtin/Beamter müssen Sie sich künftig mit 2 Leistungserbringern auseinandersetzen, die zudem unterschiedliche Leistungsgrundlagen bieten.
Stellen Sie sich vor, sie wollen ein Haus bauen und müssen 2 Baufirmen mit dem Bau Ihres Hauses in Arbeitsteilung beauftragen.
Firma Nummer 1 ist ein vorgegebenes staatliches Unternehmen, das zwar solide baut, sich aber weder an die Ansprüche und Vorgaben des Bauherren halten muss, noch sicherstellen muss, dass während der gesamten Bauzeit gleiche Materialien oder bauliche Vorgaben eingehalten werden müssen.
Als Firma Nummer 2 können Sie unter verschiedenen privaten Bauunternehmen wählen, die Ihnen Art der Materialien, Bauausführungen usw., vertraglich garantieren, ja ggf. sogar anbieten Teilaufgaben des staatlichen Unternehmens mit zu übernehmen, die bei Baubeginn bekannt sind.
Was würde passieren, wenn Sie nicht wissen, in welcher Ausführung das staatliche Unternehmen baut? Wie wird das Haus wohl aussehen, wenn Sie sich bei Ihrer Auswahl nur an den Leistungen der privaten Baufirmen orientieren?
Auswahlkriterien Beamte – der Beihilfeanspruch
In der Krankheitskostenversicherung für Beamte verhält es sich ähnlich. Den Umfang Ihres Beihilfeanspruchs können Sie sich nicht aussuchen. Ihr Dienstherr legt fest, welche Krankheitskosten beihilfefähig sind, welche nicht, wie hoch Eigenleistungen ausfallen, die Sie tragen müssen oder wie hoch Ihre Beihilfesätze oder die für Ihre Angehörigen sind. Zudem kann er den Leistungsanspruch auch noch künftig verändern.
Es könnte ein fataler Fehler sein, sich ausschließlich mit den Tarifen der privaten Krankenversicherung auseinander zu setzen und nur deren Leistungsunterschiede zu vergleichen.
Eine für Beamte empfehlenswerte Vorgehensweise zur Auswahl eines geeigneten Versicherungsschutzes sollte also grundlegend anders sein, als beim Angestellten oder Selbständigen.
Auswahlkriterien Beamte – Schritt Nummer 1:
Sie müssen sich zunächst darüber im Klaren sein, welche Bereiche / Kosten überhaupt abgesichert werden (können) und was Ihnen wichtig ist.
Hierzu gehört beispielsweise die Beantwortung folgender Fragen:
Sind Sie einverstanden, von bestimmten Ärzten nicht behandelt zu werden? | Welche Erstattung wünschen Sie bei Transporten zum und vom Krankenhaus? | Welche Kosten sollen Ihnen bei Reha-/ Anschlussheilbehandlung erstattet werden? |
Können Sie einen Lebensmittelpunkt im Ausland für sich (und Ihre Kinder) generell ausschließen? | Bis zu welcher Höhe sollen Arzthonorare erstattet werden müssen? | Für welche Heilbehandlungen sollen noch Kosten erstattet werden? |
In welchem Umfang sollen psychotherapeutische Maßnahmen und Behandlungen erstattet werden? | Soll Ihr Versicherungsschutz bei geänderter Lebenssituation angepasst werden können, auch wenn Sie krank sind? | Sollen Behandlungen und der Rücktransport aus dem Ausland erstattet werden? |
Ist Ihnen eine Erstattung von Kosten für alternative Medizin und alternative Heilmethoden wichtig? | Erwarten Sie die Erstattung der Kosten auch dann, wenn Sie in einer gemischten Anstalt behandelt werden (wollen)? | Sind Sie mit Einschränkungen bei der Erstattung von Heilmitteln (Massage, Logopädie etc.) einverstanden? |
Wissen Sie, welche Auswirkungen der passende Schutz auf Ihre Familienplanung und Behandlungen zu Kinderwunsch haben kann? | Können Sie ausschließen, dass Sie bei einem entsprechenden Angebot den Beamtenstatus aufgeben und in die freie gehen? Wie sieht das bei Kindern nach Studium aus? | Sind Sie einverstanden, dass sich Ihr Versicherungsschutz im Laufe des Lebens reduziert? |
Auswahlkriterien Beamte – Schritt Nummer 2:
Anhand der für Sie gültigen Beihilfeverordnung muss ermittelt werden, welche Kosten Ihres Absicherungsbedarfes über die Beihilfen Ihres Dienstherren gedeckt werden und welche nicht.
Hierzu vier Beispiele:
Sie wünschen | Beihilfeleistung |
Erstattung bei privaten Auslandsreisen ohne Begrenzung auf Kosten, die maximal in Deutschland erstattet werden und Erstattung des Rücktransportes | Bei privaten Auslandsreisen orientieren sich die möglichen Beihilfen an den, in Deutschland erstattungsfähigen kosten. (mit wenigen Ausnahmen). Kosten für Krankenrücktransporte sind nicht beihilfefähig. |
eine Kostenerstattung auch dann, wenn diese aus dem Bereich der Alternativmedizin (Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilpraktiker) stammen. | Heilpraktikerleistungen sind erstattungsfähig durch die Beihilfe. Jedoch nicht nach der gängigen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), sondern nach eigenen Sätzen. |
bei einem stationären Aufenthalt wünschen Sie die Erstattung für Kosten der wahlärztlichen Behandlung, das Einbettzimmer und der Belegärzte | Erstattungsfähig sind die Kosten der Unterbringung im Zweibettzimmer (nicht in allen Bundesländern) und auch Kosten für wahlärztliche Leistungen. Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen im Kalenderjahr wird (je nach Dienstherr) ein Eigenanteil von ca. 25 € pro Tag berechnet. |
Sie möchten die Kosten auch dann erstattet haben, wenn diese nicht in den Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fallen und der Arzt Ihnen die Behandlung gegen Honorarvereinbarung anbietet. | In der Beihilfe sind ärztliche und auch zahnärztliche Behandlungskosten im Rahmen der jeweiligen Gebührenordnungen erstattungsfähig. |
Auswahlkriterien Beamte – Schritt Nummer 3:
Bei der Prüfung der privaten Restkostenversicherung ist nun wesentlich zu ermitteln, welcher Tarif dazu geeignet ist, Ihren Bedarf zu decken und ob der Versicherer einen Tarif anbietet, der ggf. Leistungslücken der Beihilfe mindestens bis zur Grenze Ihres Bedarfes zu schließen vermag. Diese Möglichkeit wird oft suggeriert, ist aber leider relativ selten der Fall.
Bezogen auf die in Schritt 3 genannten Beispiele:
Kostenerstattung bei Krankenrücktransport bei privaten Auslandsreisen | Kosten können hier ergänzend über eine private Auslandsreisekrankenversicherung versichert werden. Die Beihilfe NRW sieht hier sogar eine Kostenbeteiligung an den Versicherungsbeiträgen vor. |
Kostenerstattung im Bereich Alternativmedizin und Heilpraktiker | Heilpraktikerleistungen sind in vielen Tarifen der PKV mitversichert. In einigen Tarifen gelten hierbei prozentuale Einschränkungen oder Höchstbeiträge. Naturheilkunde ist nur noch in wenigen Tarifen mitversichert oder einzuschließen. |
Unterbringungskosten im Einzelzimmer | Ist bei vielen PKV Tarifen versicherbar, aber meist nur mit dem versicherbaren Prozentsatz der Restkosten. Zum Beispiel 50%. Die Differenzbeträge müssen allein gezahlt, oder können bei wenigen Unternehmen mitversichert werden. |
Ärztliche Behandlungskosten über die Gebührenordnungen hinaus. | Einige Tarife der PKV leisten nur bezogen auf den versicherten Prozentsatz, so dass auch hier wieder (teils hohe) Eigenanteile entstehen können. Wir betaten Sie hier auch zu Tarifen, wo diese Gefahr nicht besteht. |
Auswahlkriterien Beamte – Schritt Nummer 4:
Welche Bereiche bestehen, in denen die Beihilfe z.B. gar nicht „zuständig” ist, die aber im Laufe Ihres Lebens für Sie wichtig werden können und für die es in der PKV eine Regelung geben muss?
Ein Beispiel hierfür ist die Nachversicherungsgarantie eines Krankentagegeldes ohne Gesundheitsprüfung im Falle eines Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis. Beamte benötigen keine Krankentagegeldabsicherung, da die Besoldung im Krankheitsfalle durch den Dienstherren weitergezahlt wird – PKV-Versicherte Angestellte und Selbständige benötigen dies dringend.
Für aus dem Beamtenverhältnis ausscheidende könnte es schlimme Folgen haben, wenn sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeit bekommen, ein Krankentagegeld per Antrag auf „normalem Wege” hinzu zu versichern. Die gesetzlichen Regelungen des § 199 VVG sichern eine solche Nachversicherungsmöglichkeit nicht zu!
Wissen Sie, wie Ihr Leben (oder dass Ihrer Angehörigen) verlaufen wird und ob Sie lebenslänglich Beamter bleiben werden?
Es ist nicht ganz so einfach, Beihilfe und private Krankenversicherung aufeinander abzustimmen.
Mit dem Kriterienfragebogen für Beamte können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen und das von Ihnen gewünschte Leistungsprofil eingrenzen.
Im gemeinsamen Gespräch erläutere ich Ihnen die Einzelheiten und so ist es möglich, gemeinsam einen für Sie passenden Versicherungstarif zu finden.