SHC-Leuchtturm (1600 BG)

Beihilfe

Beihilfekonforme Restkostenversicherung oder vereinfacht eine Private Krankenversicherung für Beamte. Alle Informationen und die Voraussetzungen finden Sie hier detailliert erklärt.

Wer sich entscheidet, Beamter*in zu werden, genießt insbesondere in Bereichen der sozialen Absicherung wie Altersversorgung, bei Berufs-/ Dienstunfähigkeit oder in der Krankheitsversorgung (Beihilfe) Vorteile.

Doch auch die Absicherung von Beamten ist nicht vollumfassend und wer sich bei Verbeamtung mit den Themen der Versorgung und Absicherung beschäftigt kann schnell feststellen, dass ein Vergleich mit der Absicherung bei Angestellten oder Selbständigen Berufsgruppen wenig sachdienlich ist und der eigene Status eine völlig andere Vorgehensweise in der Absicherung bedarf.

So beispielsweise bei der Planung des Krankenversicherungsschutzes:

Bekommen Beamte Zuschüsse zu den Krankheitskosten in Form von Beihilfen,
und Dienstherren beteiligen sich an den Krankheitskosten mit bis zu 70%, bei ihren Kindern sogar mit bis zu 80%, so ist neben dem Leistungsspektrum dieser Beihilfen zu beachten, wie und in welchem Umfang verbleibende Restkosten versichert werden können.

Beihilfe und private Krankenversicherung

Die Auswahl des passenden Versicherungstarife in der PKV ist also entsprechend anders als dies beispielsweise beim Angestellten, die bei nur einem Leistungserbringer versichert sind, der Fall ist, denn in der Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung müssen Beamte gleich zwei Leistungsgrundlagen kennen und beachten, um die „Abstimmung“ ihres Versicherungsschutzes auf Ihren Bedarf planen zu können.

Die Herausforderung steigt, führt man sich vor Augen, dass die Bundesländer und der
Bund jeweils eigene Beihilfeverordnungen führen, deren Inhalte sich auch oft erheblich voneinander unterscheiden und deren Inhalte sich zudem künftig ändern können. 17 verschiedenen Beihilfeverordnungen sind bei knapp 30 privaten Krankenversicherern mit über 35 offenen Tarifwerken und einer noch deutlich größeren Anzahl an Tarifbausteinen kombinierbar.

Einige Bundesländer bieten Beamten mittlerweile alternativ die Option, einen Beitragszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (ähnlich dem bei Angestellten bekannten Arbeitgeberzuschuss) zu erhalten, aber für wen ist diese Lösung interessant und was wäre zu beachten?

Beihilfe und Private Krankenversicherung – “dass ist ein bisschen, wie simultanes Schachspielen.”

Lars U. Harms

Durch die Zusammenarbeit mit meinem langjährigen Freund und Kollegen Lars Ulrich Harms, dem Spezialisten im Bereich der „Restskostenabsicherung“ von Beamten, bieten wir Ihnen gemeinsam Hilfe an. Die Hilfe, welche Sie als Beamte bei der Auswahl eines geeigneten Versicherungsschutzes und dem späteren Vertragsabschluss benötigen.

Seit 28 J. ist Lars Ulrich Harms in der Versicherungsbranche, davon 26 Jahre als selbständiger Versicherungsmakler und 15 Jahre als Spezialist in Sachen Beihilfe und Krankenversicherung tätig.

Lars U. Harms, Versicherungsmakler Beihilfe
Lars U. Harms, Versicherungsmakler Beihilfe

Wir freuen uns nun darauf, Ihnen gemeinsam auch im Bereich der “Beamtenversicherung” kompetent weiterhelfen zu können. Netzwerke und neue Medien sorgen zwar für mehr Transparenz, doch für Verbraucher wurde der Markt eher komplexer als einfacher. Komplexe Zusammenhänge für Verbraucher verständlich herauszuarbeiten, Wissen weiter zu geben und Kunden beim Abschluss des geeigneten Versicherungsschutzes zu helfen ist und bleibt eine spannende Aufgabe.

Seit 2007 entwickeln wir gemeinsam innovative Beratungskonzepte, Leitfäden, Fragebögen und tauschen unser Wissen aus. Detaillierte Informationen zur Beihilfe und Krankenversicherung für Beamte finden Sie im Leitfaden für Beihilfeberechtigte und über das Homepagemenü. Ihre Anfrage können Sie uns unter Anfrage für Beamte gern direkt senden.

Für die Kontaktaufnhame und Abwicklung der Anfrage zur Beihilfe steht Ihnen mein Kollege Lars U. Harms zur Verfügung. Seine Kontaktdaten finden Sie hier:

Lars Ulrich Harms – Versicherungsmakler
Neuhöfer Weg 19, 35415 Pohlheim
e-mail: info@luhv.de
Telefon: 06 41 / 972 46 33
Fax: 069 / 710 451 20318
Register-Nr.: D-YXQ0-COQT2-59

zur Homepage von Lars U. Harms, Versicherungsmakler

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