Eine oft gestellte Frage betrifft die Zahlung der Beiträge im Alter. Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung entwickeln sich je nach Kalkulation der Versicherer unterschiedlich. Neben der Vereinbarung zur garantierten Beitragsentlastung im Alter erhält der Rentner meist einen Zuschuss von dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt dieses beispielhaft in einer Broschüre die kostenlos von den Seiten oder hier direkt herunter geladen werden kann.
Für Rentner, welche eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind, wird auf Antrag ein Zuschuss zu den Aufwendungen zur Krankenversicherung gezahlt. Im “Amtsdeutsch” heißt es dann:
Der Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung wird in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich nach Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte geminderten allgemeinen Beitragssatzes in Höhe von 15,5 Prozent auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Der Zuschuss beträgt demnach rechnerisch 7,3 Prozent der Rente.
Beziehen Sie mehrere Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel Rente wegen Alters und Hinterbliebenenrente, wird der Zuschuss aus der Summe dieser Renten berechnet.
In der Praxis bedeutet es, dass maximal das als Zuschuss zu leisten ist, was der Rentenversicherungsträger leisten müsste wenn Sie GKV pflichtversichert wären. Dabei ergibt sich folgendes Beispiel eines ab dem 30. Lebensjahres über der Beitragsbemessungsgrenze verdienenden Angestellten.
Altersrente (Prognose): 2.500 EUR
maximaler Zuschuss errechnet sich aus 15,5% – 0,9% = 14,6% * 2.500 EUR
365 EUR davon die Hälfte: 182,50 EUR monatlicher Zuschuss
Limitiert ist der Betrag auf max. 50% des tatsächlich gezahlten Krankenversicherungsbetrages. Der Zuschuss wird mit der Rente an den Versicherten ausgezahlt.
Bei der privaten Krankenversicherung ist noch zu beachten, dass sich mit dem Rentenalter der Beitrag generell vermindert. Dieses passiert deshalb, weil die Beitragsanteile für das Krankengeld und den gesetzlichen Zuschlag (10%) entfallen.
Nicht nur bei der Frage der Finanzierbarkeit der Beiträge im Alter ist ein solides Konzept und eine fundierte Beratung unerlässlich.
Hallo,
Die Berechnungsbeispiele sind ok, helfen mir aber nicht weiter.
Ich bin Rentner und war letztes Jahr 3 Monate in Deutschland und habe ca 630 Euro pro Monat Krankenkasse bezahlt incl. Pflegeversicherung.
Ich komme leider an dem Basistarif nicht vorbei.
Welchen Zuschuss kann ich von der Rentenversicherung bekommem und unter welchen Bedingungen kann oder muss die KK den Beitrag halbieren?
MfG,
Werner Troeder
Hallo,
meine Frage ist folgende:
Ich bin Rentnerin und privat-
versichert.Zusätzlich zu meiner
Rente aus Deutschland beziehe ich
eine kleine Rente aus Belgien.Wird
die angerechnet für den Zuschuss von
7,3%?
MfG
E.Zuber
Hallo, meine Mutter bekommt ca. 640,00 gesetzl. Rente und 620,00 aus einer privaten Versicherung zudem hat sie eine kleine Eigentumswohnung vermietet (550,00). Sie zahlt aber im Moment 600,00 private KV und 650,00 Miete. Kann Sie einen Zuschuss beantragen? Denn sie lebt von nur ca. 400,00 Euro im Monat.
Danke
ich bekomme € 1.380,- Rente, bezahle 590,- private Krankenversicherung. bekomme also 7,3 % aus 1.380 als Zuschuß. Demgegenüber erhält ein Beamter 70% Beihilfe und braucht sich somit nur noch für die restlichen 30% privat versichern!. Eine weitere Bevorzugung
unserer Beamten. Wo bleibt der Aufschrei!
bin privatversicherter Rentner mit hohem Altersruhegeld im 4-stelligen Bereich, dennoch wurde meine sehr günstige Prämie
um 20 % erhöht, warum? MfG K.F.
Es ist unfassbar, das für einen Basistarif PKV so ein hoher Beitrag fällig ist, bei den schlechten Leistungen.
Wer soll den Betrag monatlich aufbrinegn?
Es wird Zeit, dass das Gesetz noch einmal geändert wird.
Die Politiker scheinen keine Ahnung vom Einkommen vieler Rentner und ehemalig selbstständigen zu haben.
Man könnte voll privat günstiger versichert sein.
Der hohe Beitrag im basistarif führt zur Altersarmut!!!
MfG. H.V.