Worin liegt der Unterschied und geht es auch ohne?
Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein durchaus gängiges Mittel, um Vorerkrankungen zu berücksichtigen. Dadurch können auch Personen versichert werden, die nicht „ganz gesund sind“. Dennoch ist hierbei einiges zu beachten, sonst wird ein solcher Zuschlag oder Ausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung schnell zum Problem im Leistungsfall.
Mit einer Einschränkung, egal ob Zuschlag oder Ausschluss begrenzt der Versicherer sein Risiko. Dieses ist auch nötig, da die Prämien so kalkuliert sind, wie Sie für einen gesunden Versicherten erforderlich sind. Liegen nun Vorerkrankungen vor, welche das Risiko berufsunfähig zu werden erhöhen, so müssen diese berücksichtigt werden. Wichtig ist zu wissen, nicht jeder Versicherer bewertet Erkrankungen gleich. Daher ist eine anonyme Voranfrage / Ausschreibung unerlässlich.
Zuschlag oder Ausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung – was ist besser?
Das kommt darauf an. Eine generelle Aussage gibt es hier nicht, jedoch gilt Eines immer. Mit einem Zuschlag bleibt der Versicherungsschutz voll erhalten, kostet nur eine höhere Prämie. Bei einem Ausschluss wird der Schutz dagegen begrenzt oder ausgehöhlt und ist nicht mehr in allen Bereichen vorhanden. Wer schon einmal Rückenerkrankungen hatte, dem wird ein vollständiger Versicherungsschutz meist verwehrt bleiben. Dabei ist es bei einigen Unternehmen selbst bei „einfachen“ Verspannungen, die doch „jeder mal hat“ so, das schnell ein Ausschluss in den Vertrag geschrieben wird.
Nicht gleich den ersten Vorschlag akzeptieren
Nicht jeder Vorschlag des Versicherers ist gleich akzeptabel. Gerade bei Vorerkrankungen gibt es vollkommen unterschiedliche Einschätzungen und Auffassungen und oft hilft es, wenn ein qualifizierter Berater einmal nachhakt.
- Versicherer schätzen unterschiedliche ein
- Angebote reichen oft von Ablehnung, über Zuschlag bis Ausschluss
- genaue Aufarbeitung der Diagnosen ist entscheidend
- Krankenakte und Unterlagen vorher besorgen
Hier ist es insbesondere wichtig, vollständige Unterlagen von Ärzten und sonstigen Heilbehandlern zu besorgen und genau prüfen, welche Informationen wo abgefragt werden. Alle Fragen sind selbstverständlich wahrheitsgemäß zu beantworten. Angaben über die Fragen hinaus müssen natürlich nicht gegeben werden. Auch hier zeigt sich schnell die Hilfe erfahrener Berater. So heisst es auch hier: Beratung nutzen und sorgfältig arbeiten. Eine falsche Angabe kann teilweise große Folgen haben, wenn dadurch ein Ausschluss „provoziert wird“.
Oftmals verwenden die Unternehmen eigene Fragebögen. Generelle „Anfragebögen“ taugen aber gerade einmal für eine erste Auswahl mit dem Berater. Für Voranfragen, Ausschreibungen und dergleichen sollten immer die Fragebögen und das Antragsformular des Versicherers selbst verwendet werden. Nur so ist sichergestellt, das im Antrag nicht nachher doch noch etwas anzugeben ist, was vorher nicht bedacht wurde. Auch achten Sie bitte darauf, welche Zeiträume in Zusatzfragebögen abgefragt werden. Das sind keineswegs immer die, die im Antrag stehen.
Klauseln sind verhandelbar- Zuschläge auch!
Je nach Unternehmen sind die Klauseln vorgefertigt oder werden individuell erstellt. So ist eine Klausel:
„Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der Wirbelsäule und deren Folgen“
eher ungünstig, denn hiermit ist einfach alles was die Wirbelsäule betrifft „raus aus dem Schutz“.
Wird so eine Klausel wegen Verspannungen oder sonstigen Rückenbeschwerden verhängt, so ist die in den meisten Fällen inakzeptabel. Warum? Weil das Risiko von Unfällen und/ oder Infektionskrankheiten bei Ihnen nicht größer oder kleiner ist, als bei anderen Kunden welche die Verspannungen nicht hatten.
Dagegen könnte die nachverhandelte Klausel lauten:
„Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der Wirbelsäule und deren Folgen. Nicht vom Ausschluss betroffen und damit in Versicherungsschutz eingeschlossen sind Tumorerkrankungen, Unfälle und Infektionskrankheiten und deren Folgen.“
Mit der zweiten Version der Klausel ist der Versicherungsschutz weitaus weniger beschränkt. All das was durch Unfälle oder auch Infektionen passieren und zur Berufsunfähigkeit führen kann ist hierbei wieder enthalten.
Von selbst werden einige Versicherer diese „bessere“ Klausel meist nicht anbieten. Ist der Antragsteller aber mit dem ersten Vorschlag zufrieden, so akzeptiert wer vielleicht einen deutlich schlechteren Schutz als möglich.
Kann ich einen Zuschlag in einen Ausschluss umwandeln?
Auch das „kommt darauf an“ und ist davon abhängig wie die genauen Vorerkrankungen aussehen. Lässt sich die Erkrankung begrenzen und ist zum Beispiel nur „ein Körperteil“ betroffen, so ist das durchaus eine Möglichkeit die Prämie wieder zu reduzieren.
Entscheidend ist aber hier die Frage ob ein solcher Ausschluss sinnvoll möglich ist. Bei Allergien wird dieses schwer sein, da diese nicht nur mehrere Organe und oft den ganzen Körper betreffen. Schließt man nun Allergien gänzlich samt deren Folgen aus, so besteht unter Umständen auch für spätere Hautausschläge kein Versicherungsschutz.
Wer dagegen ein verletztes Knie hat, der kann die „Knieerkrankungen und Folgen“ natürlich ausschließen. Auch hier stellt sich die Frage wie sinnvoll das ist, was letztendlich auch vom Beruf abhängig ist.
Zuschlag oder Ausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung – bei Psychotherapie
Die Frage wiederholt sich wöchentlich. Warum? Viele, auch junge AntragstellerInnen haben bereits Erfahrungen mit Psychotherapien. Sei es die “Behandlung” der Prüfungsangst, ein Gefälligkeitsattest bei einer verpassten Prüfung oder dem Jobwechsel. All diese “Schreiben Sie mich mal 2-3 Tage krank” ziehen oft ungeahnte Kreise. Diese Diagnosen müssen aufgearbeitet werden.
Psychotherapeutische Behandlungen führen immer zu einer Nachfrage und Erklärungsbedarf in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Einiges lässt sich lösen, anderes nicht. Wer noch behandelt wird und laufend Medikamente nimmt, der hat es wesentlich schwerer. Notfalls sollten hier Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung angeschaut werden.
Ausschluss in einen Zuschlag umwandeln?
Der ist schon schwerer umzuwandeln und wird von dem Versicherer meist nicht angeboten. Der Grund ist hier einfach im Risiko zu sehen. Weiss der Versicherer das ein Organ oder Körperteil schon „vorgeschädigt ist“ und bietet er hierzu einen Ausschluss an, so ist die Erkrankung abgrenzbar.
Dieses wird meist nicht durch einen Zuschlag sinnvoll versicherbar, oder der Zuschlag ist so hoch, das es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Aber auch hier – je nach Verlauf der Erkennung oder der Dauer seit Beschwerdefreiheit, nichts ist unmöglich.
Entfällt der Zuschlag/ Ausschluss später wieder?
Eine immer wieder aufkommende Frage betrifft die Zuschläge und Ausschlüsse in der Zukunft. Hierbei muss unterschieden werden weshalb der Zuschlag oder Ausschluss vereinbart wurde. Hatten Sie Nackenverspannungen aufgrund einer sportlichen Betätigung und der Versicherer hat hierfür einen Ausschluss formuliert und nun ist Jahre lang alles in Ordnung gewesen, so kann durchaus der Entfall des Ausschlusses angestrebt werden.
Sind die Vorerkrankungen leicht, so bieten einige Unternehmen auch gleich bei Abschluss eine so genannte „Nachschau“ nach X Jahren an. Das ist die Zusicherung den Zuschlag oder Ausschluss nach einer bestimmten Zeit zu überprüfen. Dazu ist es sinnvoll sich die Antragsfragen für einen Neuantrag zu dem Zeitpunkt noch einmal anzuschauen.
Erkrankung weg – Klausel raus?
Werden die Vorerkrankungen da nicht mehr angabepflichtig, so stehen die Chancen recht gut den auch aus bestehenden Verträgen zu verbannen.
Zuschläge hingegen sind bei vielen Unternehmen als dauerhafte Zuschläge über die gesamte Laufzeit kalkuliert und sind daher zu Beginn niedriger angesetzt. Hier ist ein Entfall deutlich schwieriger und oftmals verlangen Unternehmen hier einen Neuantrag, neue Bedingungen und ein neues Eintrittsalter.
Ist die Einschätzung bei allen Versicherern gleich?
Ganz gewiss nicht. Oftmals herrscht aber genau diese Meinung vor und es wird vorschnell eine Entscheidung akzeptiert. Beispiel einer Risikovoranfrage bei einem 28-jährigen Ingenieur mit einigen Vorerkrankungen. Darunter Skiunfall, Sportverletzung, Massagen, Allergie und ein paar “Kleinigkeiten”.
Angefragt habe ich hier 12 Versicherer.
- 1 Zurückstellung für 6 Monate (dann neu anfragen)
- 3 mit Klauseln, von einer bis drei Klauseln war alles dabei
- 4 Unternehmen mit Zuschlägen von 10% bis 50%
- 2 Unternehmen mit Klausel + Zuschlag
- 2 Unternehmen mit Grenzfallannahme ohne Zuschlag und ohne Klausel
Hier hat sich die Ausschreibung definitiv gelohnt. Daher noch ein paar Fakten zu dieser Ausschreibung:
- ausgefüllt wurden 12 Anträge (hier nur die Gesundheitsfragenseite)
- 41 Fragebögen aufbereitet und ausgefüllt
- 4 Krankenakten angefordert
- einen OP Bericht einer ambulanten Operation
- 1 Krankenhausentlassungsbericht
- zwei aktuelle Arztatteste zur Klarstellung besorgt
- Von erster Anfrage bis Erhalt der Police ohne Ausschluss und Zuschlag vergingen 13 Wochen.
- 1 glücklicher Kunde
- 1 zufriedener Berater
Daher gilt gerade in der wichtigen Absicherung gegen Berufsunfähigkeit:
Ausschreibungen, Voranfragen und die Suche nicht nur nach dem passenden Bedingungswerk, sondern auch nach der richtigen Annahmeentscheidung gehört in die Hände von Profis.
Natürlich könnten Sie auch viele Versicherer anschreiben und um eine Einschätzung bitten, diese dann selbst vergleichen, versuchen zu verhandeln und sich mit den Prüfern auseinandersetzen. Aber warum sollten Sie das (vielleicht sogar mit schlechteren Aussichten) tun, wenn doch eine Beratung die gleichen Monatsbeiträge hervorbringt und einen besseren Schutz ermöglicht?