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Zum Jahresbeginn die Grenze zur freiwilligen Versicherung überschritten- und nun?

Die erste Lohnabrechnung im neuen Jahr oder erstmal nur ein Brief der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und es ändert sich für einige Arbeitnehmer so einiges.

Wer ist genau betroffen?

Es betrifft all die, welche im letzten Jahr 2013 erstmalig über der Versicherungspflichtgrenze versichert waren und daher in der GKV pflichtversichert. Lag das Bruttojahreseinkommen (Was zählt alles zum Einkommen für die Krankenkasse?) über einem Betrag von 52.200 EUR und überschreitet der Arbeitnehmer auch die Grenze von 2014 voraussichtlich, so besteht ab dem 1. Januar 2014 keine Versicherungspflicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung.

freiwillig_vers_2014

Muss ich meine Gesetzliche Krankenkasse informieren?

Nein. Eine solche Meldung der Einkünfte erfolgt bei durch den Arbeitgeber. Dieser teilt der GKV das Einkommen zum Jahresende (wie jeden Monat) mit und meldet somit diesen “Umstand”. Damit weiss die gesetzliche Kasse dann, das Sie nun nicht mehr zu den versicherungspflichtigen Mitgliedern gehören und ab sofort freiwillig versichert sind.

Was ändert sich?

Grundsätzlich sind Sie erst einmal weiter versichert wie bisher. Leistungen beim Arzt bleiben identisch, auch die Versicherungskarte ändert sich nicht. Dennoch verändern/ verschlechtern sich teilweise Leistungen bei Mutterschutz/ Erziehungszeit und der Beitragsbefreiung in der GKV, dieses ist daher zu berücksichtigen.

Ändert sich mein Beitrag?

Ja, aber das hat nicht primär etwas mit der freiwilligen Versicherung, sondern mit dem Anstieg der Grenze des Einkommens zu tun. Schon bisher haben Sie, wegen des Überschreiten der Grenze, den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kasse gezahlt, das bleibt auch 2014 so, nur das dieser erhöht wird- wenn auch nicht gravierend. Die neuen Beitragszahlungen erfolgen wie bisher durch den Arbeitgeber direkt an die Krankenkasse.

Krankenversicherung: 4.050 EUR * 15,5% = 627,75 EUR (bisher 610,31EUR, + 17,44 EUR)

Pflegepflichtversicherung: 4.050 EUR * (2,05% + 0,25% (Kinderlose)) = 93,15 EUR (bisher 90,56 EUR, +2,59 EUR)

GESAMT sind in der Krankenversicherung dann 720,90 EUR pro Monat von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten und damit 20,03 EUR mehr als in 2013.

Davon zahlt der (kinderlose) Arbeitnehmer allein:

KV: 4.050 EUR * (7,3%+0,9%) = 332,10 EUR (bisher 322,88 EUR, +9,22 EUR)

Pflege: 4.050 EUR * (1,025% + 0,25%)= 51,63 EUR (bisher 50,20 EUR, +1,43 EUR

GESAMTANTEIL Arbeitnehmer in 2014: 383,73 EUR (bisher 373,08 EUR, +10,65 EUR)

Ändert sich meine Lohnabrechnung?

Ja, dort findet sich eine neue Position. Stand dort bisher “Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung” oder eine ähnliche Formulierung, so finden Sie dort nun eine Position welche mit “Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung” (bzw. Pflegepflichtversicherung) umschrieben ist. Diese Position gibt den Betrag wieder, welchen der Arbeitgeber für Ihre Krankenversicherung zahlt.

Anders als bei einer Versicherung in der Privaten Krankenversicherung (hier beträgt dieser 50% des Beitrages, max. den Höchstzuschuss zur PKV in 2014) ist der Zuschuss hier fest und für alle Arbeitnehmer gleich. Er beträgt nicht 50%, da der Arbeitnehmer einige Anteile nicht bezuschusst und der AN somit 0,9% allein trägt (siehe Berechnung oben).

Müssen Sie was tun?

Nein, Sie müssen nicht, dürfen aber schon. Wogegen Sie vorher in der GKV “gefangen waren” und keine Wahl hatten, können Sie sich nun zwischen gesetzlichem und privatem System wählen. Jedes System hat Vor- und Nachteile, daher ist es nicht pauschal zu sagen ob die PKV überhaupt etwas ist, was für Sie geeignet ist.

Leitfaden_Deckblatt

 

In meinem Leitfaden zur Entscheidungsfindung habe ich Ihnen die Unterschiede einmal im Detail erläutert. Schauen Sie sich zuerst einmal die grundlegenden Unterschiede an, dann macht es Sinn sich weiter Gedanken über Systeme, Planungen und erst viel, viel Später über Versicherungen und Tarife zu machen.

Weitere Infos finden Sie auch hier im Blog unter der Rubrik Krankenversicherung, oder aber bei Fragen einfach die neue Live-Chat Funktion nutzen, diese gibts links als roten Button.

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