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WWK mit neuer BU Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen- gültig bis Ende Dezember

Gestern schrieb ich hier im Blog bereits über die Notwendigkeit des BU-Abschlusses noch in 2014, nun folgt auch eine Lösung für all diejenigen, welche gesundheitlich “nicht ganz fit” sind und daher eher den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen in Erwägung ziehen.

Nachdem die Signal Iduna ihre aktuelle BU Aktion bis Jahresende verlängert hat (KLICK! für mehr Infos), folgt nun auch die WWK mit einer neuen Aktion bis zum Jahresende. Die Versicherer scheinen durchaus Gefallen an solchen Aktionen zu finden, und so wiederholen sich diese Aktionen aus dem letzten Jahr.

WWK BU Aktion 2014Wer kann mitmachen?

Die WWK hat diese Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen nicht auf bestimmte Berufe, auch nicht auf ein Eintrittsalter und auch nicht auf besondere Freizeitrisiken beschränkt, so dass nahezu jeder (der in der Berufsunfähigkeit bei der WWK versichert werden kann) an dieser Aktion teilnehmen darf.

Welche Rente ist möglich?

Anders als bei der Signal Iduna mit (unschlagbaren) 2.000 € monatlich, sind bei der WWK Lebensversicherung bis zu 1.000 € monatlicher BU Rente versicherbar. Unter Berücksichtigung bereits bestehender anderer Absicherungen dürfen hierbei maximal 2.500 € monatlich oder 60 % vom Bruttoeinkommen (Durchschnitt der letzten drei Jahre vor Antragstellung) beantragt werden.

Weiterhin darf die versicherbare Dynamik (was ist das eigentlich?) maximal 3 % betragen. Es bestehen zudem alle im Vertrag enthaltenen Nachversicherungsgarantien. Auch das ist er ungewöhnlich, da die Versicherer meist bei solchen BU Aktionen eine solche Nachversicherung ausschließen.

Welche Gesundheitsfragen stellt der Versicherer?

Dazu sehen wir uns einmal den Antrag genauer an und betrachten dabei jeder einzelne Gesundheitsfrage für sich. Die erste Frage ist dabei, wie üblich, die Frage nach Größe und Gewicht. Bei der zweiten Frage geht es dann jedoch an die Vorerkrankungen.

2.) Hatten Sie in den letzten fünf Jahren wegen der gleichen Erkrankung mindestens vier Mal Arzt- oder Arztpraxiskontakt (ambulant, stationär oder wegen Medikamentenverschreibung) oder sind Sie in den letzten fünf Jahren operiert worden oder sind in den nächsten 12 Monaten ärztlicherseits Untersuchungen oder Behandlungen angeraten? Vorsorgeuntersuchungen ohne konkreten Beschwerde- oder Krankheitsanlass und ohne pathologischen Befund, Zahnarztbehandlungen, Behandlungen wegen Erkältungen oder beschwerdefrei ausgeheilten Haushalts- oder Sportverletzungen mit weniger als einer Woche Krankheitsdauer können für diese Erklärung ignoriert werden.

O.K., da hat der Versicherer viele Fragen in eine gepackt. Zunächst einmal geht es um die letzten fünf Jahren vor Antragstellung (also nicht Kalenderjahre sondern 60 Monate zurück). Hier möchte er wissen, ob sie wegen einer Erkrankung mindestens vier mal Kontakt zum Arzt/oder der Praxis hatten. Das kann also auch ein Wiederholungsrezept sein, was sie sich zwar regelmäßig abholen, welches aber keine Behandlung erfordert.

Entscheidend wird hier sein was der Versicherer in seiner Akte notiert hat. Ohne Einsicht in die Krankenakte wird diese Frage niemand sauber und sicher beantworten können. Nur Erkrankungen, welche binnen einer Woche ausgeheilt waren (Und Vorsorgeuntersuchungen, Erkältungen und Zahnarztbehandlungen), fallen hier nicht darunter und können daher ignoriert werden. Damit wird diese Frage für eine Reihe von Kunden mit ja zu beantworten sein und die Aktion für diese er nicht infrage kommen.

Danach folgt eine weitere Frage, welche lautet:

Bestehen bei Ihnen derzeit körperliche, psychische oder geistige Beeinträchtigungen (z.B. Missbildungen, Folgen von Operationen oder Unfällen, Bandscheibenvorfall, Wirbelsäulenschaden, Amputationen, Hirnleistungsstörungen, Gedächtnisverlust), wurde bei Ihnen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Behinderung (GdB) oder eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) anerkannt oder in den letzten 12 Monaten beantragt?

Auch diese Frage hat es “in sich” Anführungsstriche oben, in es geht um derzeitige Beeinträchtigungen. Diese können laut der Fragestellung körperlich, psychisch oder geistig sein und demnach fällt fast alles darunter, was irgendwie eine Beeinträchtigung des Versicherten darstellt. Dabei ist die Ergänzung der Frage zur Minderung der Erwerbsfähigkeit, bestehende Behinderung und dergleichen er schon “proforma”, da dieses schon im ersten Teil der Frage erfasst wird. Angabepflichtig sind hier somit auch psychische Beschwerden (zum Beispiel am Arbeitsplatz) oder auch Kopfschmerzen die regelmäßig mit frei verkäuflichen Medikamenten behandelt werden (und demnach keinen Arzt Kontakt, wie in Frage zwei erfasst, erfordern).

Damit sind die eigentlichen Gesundheitsfragen auch schon erledigt, nun folgen noch Fragen zur bestehenden Absicherung und ebenfalls zu bereits abgelehnten Anträgen.

WWK Aktionsantrag Fragen 4 und 5Besonderheiten:

Es gibt noch eine (ungewöhnliche) Besonderheit in dem Antrag. Der Beginn des Vertrages ist fix auf den 1.1.2015 eingetragen, das bedeutet auch dass der Versicherer zwar mit dreimonatigen beitragsfreien Versicherungsschutz wird, der Vertrag selbst aber dem neuen Rechnungzins (und damit einer höheren Prämie und dem Eintrittsalter 2015 unterliegt. Diese sollten Sie bei dem Vergleich mit anderen Angeboten beachten.

Fazit:

Der Tarif und die dazu zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen des Produktes BioRisk der WWK Versicherungen haben vor-und Nachteile wie jeder andere Tarif am Markt auch. Ob also diese Aktion infrage kommt oder ob vielleicht eine andere Aktion/ein anderer Tarif besser auf Ihre Bedürfnisse passt, das finden Sie unter anderem anhand der Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Klick zu weiteren Infos! heraus.

Die Gesundheitsfragen sind meiner Meinung nach mit Vorsicht zu genießen, da aufgrund der Formulierung und einer (nur) beispielhaften Aufzählung umfangreiche Angaben gemacht werden müssen. Wer auch nur eine Frage mit ja beantworten muss, der muss weiterhin den Standardantrag des Versicherers nutzen und kann nicht auf die vereinfachten Fragen dieser Aktion zurückgreifen. Dennoch wird es auch für diese Aktion ein entsprechendes Klientel geben, bitte prüfen Sie aber genau und fordern in jedem Fall vor Antragstellung entsprechende Auszüge aus der Krankenakte (Musterformulare hier!) an um sicher zu gehen, keine ansprechende Erkrankung zu vergessen.

Weitere Unterlagen:

Aktions-Antrag Berufsunfähigkeit 2014

Versicherungsbedingungen Tarif BS05

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