In der Praxis gibt es des Öfteren den Fall der unterschiedlichen Versicherung der Eltern. Der eine Elternteil ist gesetzlich versichert, der andere in der Privaten Krankenversicherung. Daraus ergibt sich dann die Frage wo das Kind zu versichern ist.
Generell gilt: Jedes Kind kann entweder in der gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung versichert werden. Dabei stellt sich die Frage der beitragsfreien Familienversicherung gemäß §10 Sozialgesetzbuch V.
Auch wenn das Kind Anspruch auf Familienversicherung hat und sogar wenn beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, kann es in der PKV versichert werden.
Als Hilfestellung finden Sie hier eine Übersicht “Wo ist das Kind zu versichern“, welche Sie auch im Downloadbereich als pdf Datei herunter laden können.
Entscheidend ist aber wie immer die Auswahl des richtigen Anbieters und die Berücksichtigung aller relevanter Auswahlkriterien zur Krankenversicherung.