Das Thema Pflegebedüftigkeit und Pflegekosten hatte ich bereits in einigen, vergangenen Blogbeiträgen behandelt. Dort ging es aber eher darum, welche Kosten von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden und was dann vielleicht “auf einem selbst” oder den Angehörigen “sitzen bleibt”.
Oft, wenn ich das Thema in der Beratung anspreche kommen Aussagen wie:
– Da gibt es ja eine gesetzliche Versicherung
– Ich werde dann schon genug Geld haben
oder
– das geht schon irgendwie
Grundsätzlich ist es richtig und wichtig sich zuerst um die Absicherungen zu kümmern, wo es keine anderweitige Absicherung gibt. Dazu gehört auch die Absicherung der Arbeitskraft bei Berufsunfähigkeit.
Aber viele Familien/ Haushalte müssen sich bei der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen doch recht deutlich einschränken. Laut Erhebungen der AOK und dpa waren das Stand 2009:
Hier ist dargestellt, wie viel Prozent der Haushalte (mit einem Pflegebedüftigen) sich einschränken müssen um die Pflegekosten aufbringen zu können. Was die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, lesen Sie hier.
Dabei sollte klar sein, wo die (in 2007) ca. 2,25 Mio Pflegebedürftigen gepflegt werden. Auch hier einige Bilder zur Verdeutlichung. (Quelle: Stat. Bundesamt)
Schnell zu sehen, je höher die Pflegestufe um so schneller ist eine professionelle Pflege erforderlich. Aber auch bei der Pflegestufe 1, somit einem Pflegebedarf zwischen 1,5 und 3 Stunden pro Tag, ist es nicht mehr “einfach nebenbei” zu erledigen.
Denken Sie daher bei der Vorsorgeplanung auch an solche Bereiche wie die Pflegebedürftigkeit. Sie schützen damit nicht nur ihr Vermögen, sondern auch das Ihrer Angehörigen.