Ein aktueller Anlass, eine Mail eines Kollegen, bewegt mich dann doch einmal etwas ausführlicher über einen Tatbestand zu schreiben, der anscheinend in der Branche immer noch als “normal” empfunden wird. Es geht um Provisionsabgabe.
Anscheinend haben einige “Kollegen” den Abschluss so nötig, das dem Interessenten ein oder zwei Monatsbeiträge der Privaten Krankenversicherung (PKV) oder auch der Lebens-/ Rentenversicherung erstattet werden. Soweit so gut.
Ist es denn dem Vermittler erlaubt eine solche Vergütung abzugeben?
Eindeutige Antwort: Nein. Geregelt ist dieses unter anderem im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Dort finden wir im §298 folgende Regelung:
(…) allgemein oder für einzelne Versicherungszweige den Versicherungsunternehmen und Vermittlern von Versicherungsverträgen zu untersagen, dem Versicherungsnehmer in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren; ebenso kann es allgemein oder für einzelne Versicherungszweige den Versicherungsunternehmen untersagen, Begünstigungsverträge abzuschließen und zu verlängern.
Kann man dieses “legal” umgehen?
Einige Vermittler versuchen diese Ordnungswidrigkeit (Strafe bis zu 100.000 EUR für den Vermittler, nicht den Verbraucher) zu umgehen. Es wird dann keine Vergütung für den eigenen Vertrag abgegeben, sondern der Frau, Freundin oder dem guten Bekannten des Versicherungsnehmers wird eine TippProvision versprochen und überwiesen. Dann ist es ja keine Provisionsabgabe und somit nicht verboten.
Warum tun die Versicherungsvermittler, Vertreter oder auch Makler es dennoch und geben Provision/ Courtage ab?
Klassischer Spruch eines Freundes von mir: “Er war jung und brauchte das Geld.”
Dieser, eher im Spaß gemeinte Satz trifft es allerdings ganz gut. Viele “Kollegen” hecheln tatsächlich dem PKV oder BU Kunden hinterher. Freu nach dem Motto: “Bevor er gar nichts kauft, gebe ich lieber was ab.”
Meine Meinung dazu:
Ich tue es nicht und das konsequent. Warum sollte ich auch? Die qualifizierte Beratung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) aber auch in allen anderen beratungsintensiven Bereichen, erfordert Zeit, Recherche und KnowHow bei dem Berater. Wer es professionell macht, davon gibt es zum Glück viele Kollegen, der lebt zum Einen natürlich auch von der Courtage/ Provision, zum Anderen hat er neben der Haftung für seine Beratung auch eine Vergütung verdient.
Gehen Sie zum Bäcker und erwartet das Brötchen billiger zu bekommen, wenn Sie es bei ihm kaufen?
Klar, wenn Sie das alte Brot vom Vortag kaufen, oder bei einem Kollegen mit minderwertigen Produkten. Ich sage nicht, das jeder der Provision abgibt auch minderwertige Beratung abliefert. Wenn jedoch ein Kollege Geld anbieten muss, damit der Kunde gerade bei ihm unterschreibt, dann muss er es so tun. Ich verzichte dann lieber auf den Kunden.
Eine langfristige Vertrags-/ Kundenbeziehung, welche so anfängt kann meines Erachtens nicht funktionieren. Beratung mit Qualität kostet Geld. Da diese in Deutschland durch eine Courtage/ Provision in den Versicherungsprämien enthalten ist, sehe ich keinen Grund, davon etwas zurück zu zahlen, nur das der Interessent bei mir unterschreibt. Dann bitte bei dem Kollegen, wenn er es doch so nötig hat.
Fazit:
Sollten Sie also einen Vertrag zur Privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, so suchen Sie sich einen Berater der sein Handwerk versteht. Dieser sollte nicht verkaufen, sondern eben beraten. Dazu gehört gerade nicht der rosarote Blick durch die Brille und alles ist toll, sondern auch der Verweis auf Lücken und Einschränkungen.
Der Berater verdient mit dem was er für Sie tut seinen Lebensunterhalt. Der der das Geschäft so nötig hat, das er davon etwas abgibt, ist vielleicht doch nicht der richtige, langfristige Partner. Glauben Sie das 500 EUR einmaliges “Geschenk vom Vermittler” entscheidend sind bei einem Produkt der nächsten 10, 20 oder 30, 40 Jahre? Aber…
Entscheiden Sie selbst !
Ich finde auch bedenklich, wenn ein Berater Provisionen abgibt und das als seinen Vorteil darstellt. Eine gute und kompetente Beratung ist da langfristig deutlich mehr wert.
Das Thema Provisionsabgabe ist mitunter nicht leicht zu bewerten. Grundsätzlich ist es dem Vermittler verboten, aber es gibt einzelne Vertriebe die ausschließlich auf dieser Basis arbeiten. Beispiel:
Vor einigen Monaten interessierte sich ein bestehender Kunde für ein Altersvorsorgeprodukt. Vom freien Vertrieb bekam er das Angebot, dass er den Vertrag dort abschließen soll (Fondspolice) und die Kosten rückerstattet bekommt. Das bekam er auch schriftlich und ein Schreiben mit höchstrichterlicher Rechtssprechung, dass der Kunde die Vergütung nicht zu versteuern habe. Daraufhin habe ich den Fall an unseren Rechtsanwalt gegeben (nur um mir seine Meinung dazu einzuholen). Er meinte, dass es keine Einwände gebe. Ehrlich gesagt habe ich das nicht verstanden; denn wo ist jetzt der Unterschied zur Provisionsweitergabe (es wird lediglich Kostenrückführung für Eigenabschluss genannt).
Alles richtig was Sie schreiben.
Nur wenn Mann nicht blöd ist, lässt er sich von Ihnen beraten und schließt bei den “Anderen” den Vertrag ab 😉
Dann war es doch eine gute Entscheidung für die nächsten 10, 20 oder 30,40 Jahre…
ADMIN:
Guten Abend Hr. S.,
sicher wäre es möglich. Zum einen sind meine Kunden “anständig” und wissen eine mehrstündige Beratung auch zu würdigen, zum Anderen ist es wie in allen Bereichen. Wer es so tun muss, bitte. Da verzichte ich dann auf ein Mandat, langfristig bringt das eh nichts.
GrussSven Hennig
Zu obigem Kommentar von C.S. möchte ich folgenden Vergleich bringen. Wenn sich jeder von uns im Fachhandel ausgiebig beraten lassen würde und wir alle würden mit diesem Wissen danach im Großmarkt einkaufen, wo es diese Fachberatung eben nicht gibt, wo bekommen wir dann in Zukunft die Fachberatung her? Haben wollen wir diese doch alle, nur mit dem Bezahlen ist das so ne Sache.
Offensichtlich ist es auch so, dass unsere Kunden doch sehr verwöhnt sind. Ich vewöhne meine Kunden gerne, genauso wir Herr Hennig auch. Leider erfahren unsere Kunden viel zu selten, welche Arbeiten wir im Hintergrund für Sie erledigen, kleine Vertragsänderungen, Korrektur von Fehlern der Versicherer, wie oft wir in den Warteschleifen der selben hängen…
Außerdem möchte ich C.S. fragen, was er denkt, welcher professionelle Makler Ihn in den Jahren seiner 30 oder 40 jährigen Vertragslaufzeit in Bezug auf Vertragsänderungen, die in so einem langen Zeitraum mit Sicherheit notwendig werden, beraten möchte, wenn derjenige, der ihm bei Vertragsabschluß Geld zugesteckt hat, genau aus diesem Grunde nicht mehr existieren wird. Ich fürchte Herr Hennig fällt dafür aus. Mir geht es da nicht anders. Ob die paar Hundert Euro dann für eine Honorarberatung oder ähnliches ausreichen werden wage ich zu bezweifeln. Ich geh jetzt einkaufen und zwar im Fachhandel.