Es vergeht keine Woche, in der nicht eine Anfrage über die Webseite oder den Live-Chat kommt, wo jemand die Frage: „Wie lange müssen Krankenakten aufbewahrt werden und wie komme ich da dran?“, stellt. Oft wissen die Menschen nicht, dass Fristen bereits abgelaufen sind und so klären wir diese Frage heute. Dazu existieren Besonderheiten bei bestimmten Unterlagen wie Röntgenbildern oder psychischen Behandlungen?
Die Pflicht zur Aufbewahrung von medizinischen Unterlagen regeln diverse Gesetze und Verordnungen. Manche Regelungen finden sich auf Bundesebene, andere (wie die psychiatrischen Behandlungen und deren Dokumentation) finden sich oft in den Landesgesetzen für Psychiatrie.
Auch bei der Krebsbehandlung finden wir unterschiedliche Regelungen, welche sich in diversen bundesgesetzlichen Grundlagen und Landesgesetzen wiederfinden.
Wie lange kann ich meine Unterlagen bekommen?
Das kommt hier zunächst einmal darauf an, ob es sich um eine ärztliche ambulante Behandlung oder um einen Krankenhausaufenthalt handelt. Die sogenannten Aufbewahrungsfristen finden sich im Gesetz geregelt.
ambulante Behandlungen Ärzte / Praxen | stationäre Behandlungen Krankenhäuser | OP-Berichte, Anästhesie-Protokolle, Geburtendokumentation | Psychiatrische Behandlungen | |
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Aufbewahrungsfrist | 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung | 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung | 30 Jahre (empfohlen) | 10–30 Jahre (abhängig von Bundesland) |
gesetzlich geregelt in | § 630f BGB | § 630f BGB | Richtlinien der Bundesärztekammer | Landesgesetze für Psychiatrie |
Zudem gibt es noch einige weitere Befunde und Unterlagen, welche andere Fristen haben und solche, die in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sind.
Krebsregisterdaten | Bluttransfusions-Dokumentation | Röntgenaufnahmen & -befunde | Strahlentherapie-Unterlagen | |
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Aufbewahrungsfrist | 15–30 Jahre | 15 Jahre | 10 Jahre bei Erwachsenen, für Kinder und Jugendliche bis 28. Lebensjahr | 30 Jahre |
gesetzlich geregelt in | Ländergesetze der Krebsregister | § 14 Transfusionsgesetz (TFG) | § 28 Abs. 3 Röntgenverordnung (RöV) | § 85 Abs. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) |
Auch wenn die Fristen lang erscheinen mögen, denken Sie daran, Unterlagen immer zeitnah abzuholen und diese dann sicher zu verwahren.
Wer speichert die Daten?
Grundsätzlich werden die Daten immer dort gespeichert, wo sie erhoben werden. Das bedeutet, dass Unterlagen zu im Krankenhaus durchgeführten Operationen und Untersuchungen auch dort gespeichert werden.
Nach ihrer Entlassung erhält in der Regel der einweisende Arzt oder ihr Hausarzt einen Arztbrief. Auch sie als Patient oder Patientin bekommen diesen Brief in Kopie zugeschickt. Es gibt nur einige wenige Ausnahmen, wo Patienten keinen direkten Zugang zu medizinischen Unterlagen haben, das passiert in der Regel bei schwerwiegenden psychischen Erkrankungen.
Wurden in der Vergangenheit bei Ihnen bildgebende Verfahren genutzt, dazu gehört sowohl das Röntgen, als auch Computertomografie oder MRT-Untersuchungen, dann finden diese oftmals in einer radiologischen Praxis statt. Dort werden die Bilder und auch die entsprechenden Befunde gespeichert, auch dort haben sie selbstverständlich einen Anspruch, diese zu erhalten.
Wie kann ich diese Krankenakten und Unterlagen erhalten?
In vielen weiteren Beiträgen. Hier im Blog habe ich ausführlich dazu geschrieben, wie Sie an Ihre Krankenakten und damit auch an Befunde und andere Unterlagen kommen können. Dazu schauen Sie sich gerne die Beiträge unter dem Thema Krankenakte hier genauer an, mit Klick auf den folgenden Button finden Sie eine Übersicht der Beiträge zum Thema.
Zudem stelle ich Ihnen im Bereich meiner Downloads eine ganze Reihe von Formularen zur Verfügung, welche sie verwenden können, um entsprechende Unterlagen anzufordern.
Nachdem nun die Frage: „Wie lange müssen Krankenakten aufbewahrt werden?“ Beantwortet wurde, erkläre ich Ihnen in einem der nächsten Beiträge hier im Blog noch, was sie unternehmen können. Wenn die Arztpraxis geschlossen hat, das Krankenhaus nicht mehr existiert oder sie sonst keine Möglichkeit haben, die Akten schnell und unkompliziert zu bekommen. Auch hierzu gibt es Ansprechpartner und Kontaktstellen, dazu in einem der folgenden Beiträge mehr.