Da gab es in den letzten Tagen eine Meldung einer Nachrichtenagentur und schon meinen alle Redaktionen, Zeitschriften und online Portale sie müssen nun schreiben, wie schwer der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist.
Wer will zurück und warum soll die PKV verlassen werden?
Dafür gibt es einige Gründe. Zum einen sind das sicher Kunden einiger privater Krankenversicherer, welche in den letzten Jahren teilweise massive Beitragsanpassungen in ihren Tarifen bekommen haben. Die Gründe sind vielfältig und nicht zu verallgemeinern. Einer solcher Gründe ist sicher die falsche Kalkulation und das locken mit Billigtarifen in die Private Krankenversicherung. Dabei sind sicher Versicherer, Vertreter, Berater und Makler gleichermaßen “schuld”, aber auch die Versicherten zum Teil.
Es ist illusorisch zu glauben, für 59 EUR im Monat kann ich einen umfassenden, beitragsstabilen und guten Krankenversicherungsschutz bekommen, wo ich dann auch noch besser als der gesetzlich versicherte Kunde behandelt werde. Das verbietet allein die Logik, denn irgendwo muss das Geld ja herkommen. Mehr dazu auch: “GKV für chronisch Kranke und kinderreiche, PKV für die Andren“.
Auch ist es eine Illusion zu glauben, junge und gesunde Angestellte wechseln in die PKV, haben Top Leistungen, sparen gegenüber dem GKV Höchstbeitrag von mehr als 600 EUR monatlich (AG und AN Anteil) noch 300 EUR und das ganze ist noch beitragsstabil. Wie soll das gehen? Woher sollen die finanziellen Mittel kommen?
Diese Kunden wundern sich früher oder später über drastische (aber teilweise berechtigte) Anpassungen in ihrem PKV Tarif. Der Versicherer muss dann all das nachholen, was er vorher an Kapital nicht gebildet hat, das aber mit Zins und Zinseszins.
Und noch zwei andere Gruppen von Menschen möchte wieder zurück. Zum Einen die, die nie hätten in die PKV gehört. Nämlich die, wo windige Berater das “Blaue vom Himmel” versprochen haben und sich der Kunde gar keine Gedanken gemacht hat. Oftmals sind es leider kleine (Schein-)selbstständige, Ich-AG’s und dergleichen. Diese wechselten leider machmal auch deshalb, weil man ihnen erzählt hat “sie sind selbstständig, sie müssen in die PKV jetzt” oder weil diese sich die knapp 320 EUR Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nicht leisten konnten.
Die zweite Gruppe sind aber die, die bei einer Krankheit (sei es akut oder chronisch) gemerkt haben, dass der eigene, so so günstige Versicherungsschutz nur solange günstig ist, wie er nicht gebraucht wird. Sobald Leistungen beansprucht werden treten Leistungslücken, Ausschlüsse und Eigenbeteiligungen zu Tage und erhöhen den monatlichen Kostenaufwand zum Teil immens.
Warum ist der Weg so schwer?
Der Gesetzgeber will zurecht, auch zum Schutz der gesetzlichen Kassen, den Wechsel erschweren. Grund ist insbesondere auch, dass damit das “Rosinenpicken” verhindert werden soll. Es ist nicht Sinn der Sache, sich jung und ohne große Leistungswünsche in der PKV zu bereichern, indem man alles mögliche an Rückerstattungen und Boni in Anspruch nimmt, um dann krank und kostentreibend in das gesetzliche System zurück zu wechseln.
Damit meine ich nicht die, die nichts dafür können oder unverschuldet in solche Situationen gekommen sind. Schon oder gerade aber die Versicherten, die immer alle Systeme zu ihrem Vorteil ausnutzen wollen. Einen optimalen Schutz zu wählen ist legitim und soll auch so sein, eine Ausnutzung ist aber in beiden Systemen nicht gewünscht und sollte unterbunden werden.
Welche (legalen) Möglichkeiten gibt es nun?
In einem Beitrag des Handelsblatts wird ein Manager einer großen deutschen Krankenkasse zitiert. Die Aussage dazu lautet:
“Es gibt Tricks, mit denen wir Privatpatienten helfen können”, sagte ein Krankenkassenmanager dem Spiegel. Die Voraussetzung sei jedoch immer, dass der Arbeitgeber einverstanden sei.
Ob ich es nun gerade Tricks nennen würde, die der Kassenmanager hier so als “Geheimtipp” anpreisen will, das muss jeder selbst entscheiden. Richtig ist aber: Es gibt im Sozialgesetzbuch V, das ist die Grundlage des Wirkens der gesetzlichen Kassen, einige Möglichkeiten wie wieder eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse notwenig oder gar gewünscht ist. Und eines sollten sich alle Beteiligten klar machen. So ganz uneigennützig geben gesetzliche Krankenkassen solche Tipps natürlich auch nicht, teils sehr weit in der rechtlichen Grauzone, wenn nicht gar weit darüber. Haften tun diese daher für solche Aussagen auch in den wenigsten Fällen. Daher verlassen Sie sich lieber auf spezialisierte Anwälte und Steuerberater, nicht auf den Tipp einer Kasse, die Sie gern als Neukunden hätte.
Damit Sie sich nicht auf “geheime Tricks” verlassen müssen, hier einige Gründe:
a.) Arbeitslosigkeit
Eine (auch vorübergehende) Arbeitslosigkeit löst Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse aus. Durch den Bezug von Arbeitslosengeld I tritt Versicherungspflicht ein. Grundlage ist der §5 des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Der Versicherte kann sich von so einer Versicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit unter bestimmten Umständen (u.a. länger als 5 Jahre PKV versichert) befreien lassen. Mehr dazu in dem Beitrag “Arbeitslosigkeit und die Private Krankenversicherung (PKV)”
b.) versicherungspflichtige Beschäftigung
Tritt der Versicherte eine neue Arbeitsstelle an und verdient dabei UNTER der Versicherungspflichtgrenze von 50.850 EUR (in 2012), so fällt dieser ebenfalls zurück in die gesetzliche Krankenkasse und unterliegt der Versicherungspflicht. Eine Befreiungsmöglichkeit besteht hier aber nicht.
c.) Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze
Auch hier tritt eine Versicherungspflicht ein. Durch die Anhebung der Grenze durch den Gesetzgeber (Bsp. von 2011: 49.500 EUR auf 2012: 50.850 EUR) wird auch hier eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich. Auch hier gibt es, für den der bleiben möchte, eine Befreiungsmöglichkeit.
d.) Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Auch hier tritt (in sehr engen) Voraussetzungen Versicherungspflicht ein. Dieses ist jedoch an besondere Voraussetzungen geknüpft. Dabei heißt es im §5, Punkt 11: (versicherungspflichtig sind…)
Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren,
Bei all diesen Möglichkeiten (a-c) in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, ist jedoch eines zu beachten. Die Versicherungspflicht tritt n i c h t mehr ein, wenn der Versicherte zu diesem Zeitpunkt das 55. Lebensjahr erreicht hat. Damit soll verhindert werden, dass eine Ausnutzung des Systems und die Rückkehr zu einem späten Zeitpunkt “geplant” ausgeübt werden kann.
Auch bei Stundenten, behinderten Menschen oder Beziehern von ALG II (Hartz 4) kann unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht eintreten. Hiebei sind spezielle und individuelle Voraussetzungen zu prüfen und genau anzuschauen.
Richtig ist somit, wer unter bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit sucht die PKV wieder zu verlassen, der wird auch eine Möglichkeit finden. Dabei sind aber immer eine ganze Reihe anderer und wichtiger Punkte zu berücksichtigen und viele lassen sich bereits bei der Auswahl der richtigen Tarife vorab beeinflussen.
Mehr Informationen:
Wechselrecht nach $204 VVG innerhalb der PKV
Behauptungen einiger GKV’en und deren Wahrheit und Teil II der BKK Seidensticker
Kann der Versicherte in die GKV auch dann wechseln, wenn er beim alten Arbetgeber bleibt und seinen Wochenarbeitszeit z.B. wegen Kinderbetreuung von 40 auf 20 Stunden reduziert und damit UNTER die Versicherungspflichtgrenze von 50.850 EUR fällt?
Vielen Dank im Voraus!