Beginnen wir mit einer ganz anderen Versicherungssparte, der Kfz Versicherung.
Ein Unfall passiert, dem Versicherer werden die Unterlagen eingereicht und es tut sich… nichts. Dazu gibt es gesetzliche Grundlagen, welche den Versicherer zum handeln zwingt. Diese verpflichtet das Unternehmen binnen definierter Fristen zu regulieren. Auch in der Privaten Unfallversicherung haben wir derartige Fristen.
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten – zu erklären, ob und in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Zugang folgender Unterlagen:
– Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,
– beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfah- rens, soweit er für die Bemessung der Invalidität notwendig ist.
In der Privaten Kranken(zusatz-)versicherung ist dieses leider anders. So ging es auch Wolfgang Süß. Der DKV Versicherte “vertraute der DKV” und beantragte im November letzten Jahres die Kostenübernahme einer medizinisch notwenigen Augen OP. Bei Hr. Süß wurde ein Astvenenverschluss diagnostiziert.
Leider lässt sich der Versicherer, die DKV, “Ewigkeiten” Zeit und reagiert erst im Januar mit der Deckungszusage für den Patienten. Nachdem dieser dann in der Augenklinik vorstellig wird kann man dort leider nichts mehr tun. Der Arzt informiert ihn, das die Frist für den Eingriff abgelaufen sei.” “Seitdem liegt meine Sehkraft links bei nur noch zehn Prozent”, so Hr. Süß weiter. Der nun entstandene, irreparable Zustand ist nicht mehr zu ändern. Schuld, wenn man hier von Schuld sprechen kann und will ist in dem Falle sicher beim Versicherer zu suchen. Die DKV entschuldigte sich bei dem Kunden zwar, übernimmt aber sonst keine Verantwortung.
Das ist genau das Manko, welches ein anderer Geschädigter (im Focus Bericht mit Ralf B. anonymisiert), durch eine Petition im Deutschen Bundestag ändern will. Der Petition mit der Drucksache 17/2449 schließen sich zwischenzeitlich alle Fraktionen an. Selbst bisherige Skeptiker sind bereits dieses zu unterstützen. Alle Parteien beauftrag(t)en die Regierung, diese lebensgefährliche Lücke zu schließen.
Ein Vorschlag lautet hier:
“Krankenversicherer müssen künftig binnen zwei Wochen über eine Deckungszusage entscheiden, in dringenden und lebensbedrohlichen Fällen gar binnen zwei Tagen. Schweigen sie, gilt die Deckung als erteilt.“
Dieses, vielen Versicherten und Beratern gar nicht bewusste Problem kann zum lebensbedrohlichen Zustand werden. Doch wie lässt sich das lösen?
Generell brauchen wir eine gesetzliche Regelung und eine definierte Frist, soviel ist sicher. Aber auch jetzt lässt sich schon einiges tun. Wählen Sie Ihren Versicherungsschutz sorgfältig aus. Achten Sie darauf das die Auswahlkriterien bedacht wurden und sich keine gravierenden Lücken ergeben. So tragen Sie heute schon dazu bei, einen Leistungsfall möglichst unkompliziert abzuwickeln.
Erteilen Sie einer nahestehenden Person eine entsprechende Vollmacht um Auskünfte bei Ärzten und Behandlern zu bekommen. Nur so lassen sich im Fall der Fälle Unterlagen besorgen, die ggf. für eine Leistungszusage relevant sind.