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Wechselangebot von CV3H oder EKN in die Vario Tarife der Central

Ich hatte vor einiger Zeit schon einmal über eine Interessentin geschrieben, der ein Wechselangebot vom CV3H Tarif in den Tarif der Vario Tarifwelt als “optimale Lösung” angepriesen wurde. Auf diverse Fragen zu den Tarifen gab es sodann Antworten wie “das steht da zwar nicht, machen wir aber so”

Komisch, warum wohl werden Tarif- und Versicherungsbedingungen entworfen und gedruckt wenn man es doch ganz anders macht?

Nun begegneten mir in der letzen Woche erneut mehrere Fälle in denen solche Wechselhinweise gegeben wurden und der Kunde das doch unbedingt machen müsse. Ein beliebtes Argument sind demnach die Optionsrechte in den neuen Tarifen. Laut Auskunft der Berater sind diese viel besser als bisher, überhaupt ist ja alles besser.

Schauen wir uns dazu einmal die Bedingungen an, da steht:

G 1 Optionsrecht auf Höherversicherung

In Erweiterung von § 18 AVB/VV 2009 kann der Versicherungsnehmer für jede im Vertrag nach Tarif vario versicherte Person verlangen, dass die Versicherung ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten in eine andere Tarifstufe des Tarifs vario umgestellt wird, wenn

– die versicherte Person mit dem Tarif vario erstmals bei der Central nach einer Krankheitskostenvollversicherung versichert ist (die Mitversicherung als Kind bzw. Jugendlicher oder eine Versicherung nach einem Ausbildungstarif bleiben hierbei unberücksichtigt) und

– die Umstellung zum Ersten des 37., 73. oder 109. Monats nach Versicherungsbeginn (d.h. nach 3,6 oder 9 Jahren) im Tarif vario erfolgt und

– innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Umstellung kein Beitragsverzug bestand und

– der Versicherungsnehmer die Umstellung spätestens zwei Monate nach Erreichen des Optionstermins schriftlich beantragt.

Für mitversicherte Personen kann das Optionsrecht zusätzlich zu den Zeitpunkten ausgeübt werden, zu denen der Versicherungsnehmer für sich das Optionsrecht wahrnimmt. Der beantragte Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen darf in diesem Fall nicht höher oder umfassender als der des Versicherungsnehmers sein.

Was bedeutet das wohl? Das ein Kunde der bereits CENTRAL Kunde war, dieses Optionsrecht eben nicht hat. Gesagt wird das in der Regel nicht. Grundsätzlich kann man sich fragen warum es unterschiedliche Lösungen für den Bestandskunden und den Neukunden gibt, das muss aber der Versicherer entscheiden. Ich persönlich finde es auch nicht schlimm, nur wissen sollte man es eben.

Weiterhin sollten Sie als Wechsler bedenken das sich der Schutz auch verschlechtern kann. Kommen Sie zum Beispiel aus dem Tarif EKN und wechseln in den VARIO PLUS (wie einer Kundin angeboten), so kommt das Primärarztmodell in den Tarif. Will also heißen zukünftig beginnt jede Behandlung beim Hausarzt, wenn diese zu 100% erstattet werden soll.

Achten Sie daher auf Einschränkungen bei Kuren, dem Auslandsaufenthalt, der preislichen Limitierung bei Heilmitteln oder Summenbegrenzungen bei Zahnbehandlungen.

Der Tarif VARIO kann in vielen Fällen eine Verbesserung darstellen. Dennoch sind die Auswahlkriterien maßgebend damit Sie eine Entscheidung treffen können. Dabei sind eben auch Nachteile anzuschauen um sich fundiert entscheiden zu können.

Weitere Hinweise finden Sie auch im neuen Blogbeitrag:

Soll ich oder soll ich nicht? Der Wechsel in die Vario Tarife

4 Kommentare

  1. Im vario gibt es 3 unterschiedliche Optionsrechte (OR). Zwei dieser OR gelten für alle Versicherte:

    Das “Familienoptionsrecht” und das “Optionsrecht nach Reduktion
    des Versicherungsschutzes” gilt für alle Versicherten des
    central.vario.
    Das Optionsrecht auf “Höherstufung” nach 3, 6 bzw. 9 Jahren
    im central.vario gilt nur für das Neugeschäft.
    Wechsler aus dem Tarif KEH mit bestehendem Optionsrecht
    können dieses Optionsrecht auf Höherversicherung
    im central.vario fortführen (Kulanzregelung). D.h. der Versicherte
    hat ein Optionsrecht auf Höherversicherung im central.
    vario nach 3, 6 bzw. 9 Jahren ab Versicherungsbeginn im
    Tarif KEH.

  2. Hallo Hr. Burg,

    hier die vertragliche Regelung:

    Kulanz ist leider nie verbindlich und warum sollte ein Unternehmen genau das tun, wenn es Mehrkosten bedeutet? Also bei gesunden Kunden klar, bei anderen eher nicht.

    “G 1 Optionsrecht auf Höherversicherung

    In Erweiterung von § 18 AVB/VV 2009 kann der Versicherungsnehmer für jede im Vertrag nach Tarif vario versicherte Person verlangen,
    dass die Versicherung ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten in eine andere Tarifstufe des Tarifs vario umgestellt wird, wenn

    – die versicherte Person mit dem Tarif vario erstmals bei der Central nach einer Krankheitskostenvollversicherung versichert ist
    (die Mitversicherung als Kind bzw. Jugendlicher oder eine Versicherung nach einem Ausbildungstarif bleiben hierbei unberücksichtigt) und

    – die Umstellung zum Ersten des 37., 73. oder 109. Monats nach Versicherungsbeginn (d.h. nach 3,6 oder 9 Jahren) im Tarif vario erfolgt und

    – innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Umstellung kein Beitragsverzug bestand und

    – der Versicherungsnehmer die Umstellung spätestens zwei Monate nach Erreichen des Optionstermins schriftlich beantragt.

    Für mitversicherte Personen kann das Optionsrecht zusätzlich zu den Zeitpunkten ausgeübt werden, zu denen der Versicherungsnehmer
    für sich das Optionsrecht wahrnimmt. Der beantragte Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen darf in diesem Fall nicht höher
    oder umfassender als der des Versicherungsnehmers sein.”

  3. sehr geehrter herr hennig!stehe nach massiver beitragserhöhung sowie erhöhung der sb.vor dem problem zum vario-tarif wechsel.wir,meine fr.+ ich sind seit 01.01.93 mit dem tarif CV3H1 bei der zetral versichert.beide 70 jahre.was raten sie uns? weil wir uns nicht nur dem berater der vers.ausgeliefert fühlen wollen.bitten sie höflichst um nachricht.mfg.schiffhauer

  4. Guten Tag Herr Hennig,
    wie auch im Beitrag von Herrn Schiffhauer: Auch bei mir (m, 48J, Central seit 01.04.96) wurden im Tarif EKN1000 der SB um 12%, der Beitrag um 19 % erhöht.
    Ich würde gerne in den Basistarif der Central wechseln. Sehen Sie außer den eingeschränkten Leistungen sonstige Nachteile? Bleibt mein EBE weiterhin bestehen? Oder was raten Sie?
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Roth

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