als Fortsetzung meines gestrigen Artikels… (LINK)
Bei den Massagen schreibt die GEK in Ihrem “Vergleich”:
“Massagen: Die Kosten für Massagen werden in der PKV erstattet. Jedoch muss der Privatversicherte darauf achten, dass er den entsprechenden Tarif abgeschlossen hat. Wer im Standardtarif versichert ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen für Massagen.”
Was die GKV damit sagen will ist mir nicht klar, so ist die Aussage aber falsch. 1.) sprechen wir hier von “Heilmittel Anwendungen“. Das ist weit mehr als die Massage. Hierunter versteht man unter anderem auch noch sonstige Arten von physiotherpeutischer Behandlung, Wärmepackungen, Fango aber auch Logopädie und Ergotherapie. Falls mit dem Standardtarif ein “einfacher PKV Tarif” gemeint sein soll, so stellt sich die Frage wie die GEK darauf kommt. Hier ist es wie immer in der PKV. Ich kann mich bewusst für oder gegen Leistungen entscheiden und diese versichern oder eben nicht. Generelle Regelungen existieren nicht. Und sollte mit “Standard-” der Basistarif gemeint sein, so ist die Aussage erst recht falsch. Im Basistarif erfolgt im Bereich der Heimlittel die gleiche Versorgung wie in der GKV. Auch die Zuzahlungen von 2 EUR je Heilmittel und 10 EUR pro Versorgung sind identisch.
Fehler Nummer …, ich hab aufgehört zu zählen.
Bei der folgenden Aussage frage ich mich gerade ob hier die Seiten vertauscht wurden, scheint aber ernst gemeint.
“Vorsorge, Prävention: “Für ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten besteht ein tariflicher Leistungsanspruch nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)””
Das ist anscheinend bewusst falsch dargestellt, da in der Spalte der GEK (GKV) das eigene Vorsorgeprogramm gelobt wird. Diese Aussage ist falsch. Die private Krankenversicherung erstattet (je nach Tarif) ambulante und stationäre Vorsorgeuntersuchungen, oft ohne Altersgrenzen und ohne die Bindung an gesetzlich eingeführte Programme. Vielfach werden die Kosten weitaus höhe und für umfangreichere Programme übernommen als die GKV diese leisten kann/ darf. Oder seit wann zahlt die GKV wie (einige) PKV Tarife die Vorsorge in Präventionskliniken, sonstige Vorsorgeprogramme und Pauschalen zur eigenen Verwendung?
“Zahnersatz: Versichert sind alle medizinisch notwenigen Leistungen. Der Zahnersatz richtet sich nach den einzelnen Tarifen, meist hat der Versicherte hier einen Eigenanteil zu bezahlen.”
Fast richtig, aber eben nur fast. Versichert ist der tarifliche Umfang, so wie ich es mir vor Vertragsbeginn ausgesucht habe und mich bewusst dafür entschieden habe. Die Leistungen der PKV kennen keine “Regelversorgung” und keine “wirtschaftlich, zweckmäßige” Versorgung. Daher wenn schon Vergleich, dann bitte richtig. Es ist nicht nachvollziehbar warum hier bewusst getäuscht wird. Die Leistungen bei Zahnersatz sind- bei entsprechender Tarifwahl, deutlich höher als in der GKV. Auch durch eine entsprechende Zusatzabsicherung lassen sich diese aufwerten. Immerhin, das hat auch die GEK erkannt und verweist mal schnell auf die Kooperation mit einem privaten Krankenversicherer und seine Zusatztarife “GEK Zahn”.
“Beitragsrückerstattung: Wer nur Vorsorge nutzt kann nach Leistungsfreien Jahren bis zu 6 Monatsbeiträge zurück erhalten.”
Mal eine richtige Aussage, wenn auch nicht ganz vollständig.
Spannend ist der Folgende Textteil, man lasse sich die Formulierung mal auf der Zunge zergehen…(Hervorhebungen durch mich)
“Ärzte: Privat Versicherte erhalten nach einem ambulanten Arztbesuch eine Rechnung direkt vom Arzt. Diese (oft nicht unerhebliche) Rechnung muss in vollem Umfang bezahlt werden (ebenso wie Medikamente). Erst nachdem der Patient die Quittungen bei seiner Versicherung eingereicht hat, erhält er nach Prüfung die Kosten erstattet. Eine 100%ige Kostenübernahme findet oft nicht statt.”
Zunächst einmal ist es ja richtig das der Versicherte eine Rechnung vom Arzt bekommt. Von wem auch sonst, denn dieser ist ja direkter Vertragspartner und der Patient kann die Leistungen so in Anspruch nehmen wie er möchte, auch ohne entsprechende (Rück-)versicherung. Ob er die Rechnung erst bezahlt und dann einreicht oder dieses unbezahlt tut (siehe auch den Beitrag zum Rechnungscheck) ist ihm selbst überlassen. Von dem Einreichen einer Quittung oder eines Nachweises der Zahlung habe ich nie was gehört, dieses ist völliger Unsinn. Hier möchte man dem PKV Versicherten anscheinend suggerieren “Pass auf, so schlimm ist das wenn Du die Rechnungen erst bezahlen musst”. Und die Aussage das meist nicht zu 100% erstattet wird ist nicht nur frech sondern auch falsch. Die Leistung erfolgt so wie versichert. Im ambulanten Bereich bei den meisten Tarifen zu 100% für ärztliche Leistungen und Medikamente.
Alles in Allem zeigt sich hier, das hier mit unfairen Vergleichen gearbeitet wird.
Ich habe mich entscheiden diese Informationen mal als Anfrage an den Vorstand der GEK und an das zuständige Aufsichtsamt zu senden. Die Antworten finden Sie dann hier, sobald diese vorliegen.
Den Originalvergleich können Sie hier als pdf herunter laden. (Danke an Hr. K. für die Übersendung)
es geht weiter…
Nachdem der Kunde kurz seine Meinung gegenüber dem Mitarbeiter der GEK per Mail kundgetan hat, hat der ähnlichen Unsinn geantwortet. Auch dieses werde ich in der kommenden Woche hier einstellen. Seien Sie gespannt.