Guten Morgen liebe Leser,
wenn jemand aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte, sich ausreichen und lange informiert hat und dann (nach Abschluss der PKV) die GKV kündigt, versucht diese oft den Versicherten zu halten.
Dieses ist nicht nur legitim, sondern auch verständlich und nachvollziehbar, besonders wenn es sich um “Besserverdiener” handelt. Solange das mit fairen Mitteln und richtigen Aussagen passiert ist es in Ordnung und nachvollziehbar.
Nun passierte genau dieses einem Kunden (*Name bekannt) und dieser erhielt von der GEK einen “Vergleich PKV und GKV”. Dort werden zum Teil falsche, zum anderen Teil unvollständige Aussagen getroffen, die ich nur ansatzweise hier kommentieren möchte.
“Werden bisher attraktive Tarife geschlossen, um wettbewerbsfähige Angebote anzubieten, kann der ehemals günstige Tarif teuer werden.”
So pauschal ist die Aussage natürlich nicht richtig. Ein Tarif in der PKV, wenn er “ordentlich” kalkuliert ist, wird nicht “vergreisen” und sehr teuer werden, auch wenn keine neuen Versicherten dazu kommen. Dennoch sollte man sich natürlich vor Vertragsabschluss genau informieren wie die Strukturen und die Kalkulation des Unternehmens aussieht.
Zum Thema Risikoprüfung schreibt die GEK:
“Nachträgliche Leistungsminderungen, Leistungsausschlüsse oder Beitragsaufschläge sind möglich.”
Welch ein Unsinn. Die so genannten Risikozuschläge sind bei Vertragsbeginn festgelegt und gelten dann über den vereinbarten Zeitraum. Hat längere Zeit keine Veränderung/ Verschlechterung stattgefunden und sich “das Risiko normalisiert”, so kann es zu einer Reduzierung oder dem Entfall des Zuschlages kommen. Was aber falsch ist: Nachträglich kommt keine Verschlechterung hinzu. Erst recht keine Leistungsminderungen, dieses ist ein entscheidender Vorteil der PKV. Weiterhin werden in der Krankenvollversicherung grundsätzlich keine Leistungsausschlüsse vorgenommen. (außer Gruppenverträge, dort anstelle von Zuschlägen möglich)
Richtig ist die Aussage:
“Krankengeld: Während des Bezuges von Krankengeld besteht in der PKV Beitragspflicht.”
Da fehlt aber der Hinweis das es keine Rolle spielt, wenn das Krankengeld ausreichend bemessen ist. Wie hoch es sein sollte, können Sie hier nachlesen.
“Selbstbehalte: Jährlich zwischen 300 EUR und 1.500 EUR üblich.”
Schon wieder eine falsche Behauptung. Woher die GEK diese Information hat ist mir schleierhaft. Der Selbstbehalt kann absolut oder prozentual sein und sich zwischen 0 EUR (NULL) und 5.000 EUR (Deckelung des Gesetzgebers) bewegen. Wie die GEK beurteilen möchte was “üblich” ist, ist mir unklar.
“Künstliche Befruchtung: Wird bei Versicherten nur mit Erfolgsaussicht bezahlt.”
Aha, und die GKV zahlt jeden Unsinn egal wie erfolgreich es ist? Auch diese Aussage ist falsch. 1.) ist es Tarifabhängig welche Erstattungen hier zu Grunde gelegt werden, 2.) gibt es recht umfangreiche Regelungen zur Kostenteilung und 3.) gehen Sie mal in eine solche Klinik oder zu einem Arzt und lassen sich erklären wer welche Kosten übernimmt.
Wie man so viel Unsinn auf 4 Seiten packen kann ist mir unklar. Morgen lesen Sie den 2. Teil Hier geht es nun weiter zum Teil II und zum Download des entsprechenden Dokumentes des “Vergleiches GKV und PKV” der GEK und erhalten auch den Link zum Original Druckstück.