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Was zählt zur Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) dazu? Kann ich mich privat versichern?

UPDATE: NEUER BEITRAG ZUM THEMA ERSCHIENEN

Welche Einkünfte zählen zur Jahresarbeitentgeldgrenze (JAEG) und bestimmen die Versicherungspflicht mit

Liebe Leser,

diese Frage stellt sich bei vielen Angestellten regelmäßig. Um so größer ist die Verwirrung, da jeder etwas anderes erzählt und letztendlich der Arbeitgeber für die richtige Meldung verantwortlich ist. Warum ist diese Frage was dazu zählt denn nun so wichtig? Nun, diese entscheidet darüber ob und wann der Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) möglich ist.

Bei Angestellten ist ein Wechsel erst dann möglich, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird. Die Grenze liegt derzeit (2009) bei 48.600 EUR Jahreseinkommen. Erst wenn Sie 3 Jahre nacheinander über der jeweils gültigen Grenze liegen ist eine PKV möglich. Schauen wir uns nun an was dazu zählt:

Bei der Ermittlung werden natürlich erstmal das klassische Arbeitsentgeld berücksichtigt, also der Lohn. Dazu sind auch regelmäßig gezahlte und vereinbarte Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Vermögenswirksame Leistungen und regelmäßige Gewinnbeteiligungen zu zählen. Letztere aber nur dann, wenn diese regelmäßig sicher gezahlt werden. Vergütungen für Bereitschaftsdienste und Zuschläge (Schicht- oder Erschwernis) werden ebenfalls zur Berechnung der JAEG herangezogen. Überstundenvergütungen zählen aber nur dann dazu, wenn diese pauschal gezahlt werden. Schwanken diese jedoch und werden immer “so wie gearbeitet wurde” gezahlt, so sind diese nicht anzurechnen.

Nun schauen wir uns all die Zahlungen an, welche nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen: Familienzuschläge, Kindergeld, Erstattungen für Fahrkosten und Überstunden (ausgenommen pauschale Vergütung) und vorallem auch solche Zahlungen die in eine Direktversicherung fließen.

Das wird oft nicht bedacht. Ein Abschluss einer Direktversicherung kann somit auch schnell “nach hinten losgehen”. Diese kann nämlich Versicherungspflicht in der GKV auslösen da das Einkommen sinkt.

Berücksichtigen Sie dieses also unbedingt vorher bei der Planung. Gerade bei jungen Arbeitnehmern, die in der PKV trotz besserer Leistungen deutlich geringere Prämien als in der GKV zahlen, kann sich der Vorteil der Direktversicherung schnell wieder aufheben.

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