Seit Jahren finden Sie hier im Blog Beiträge zum Thema: „Was kostet eigentlich?“, denn es fällt vielen Menschen schwer, sich Gedanken zu machen, was für Kosten für medizinische Leistungen anfallen und damit auch schwer, sich für oder gegen eine Selbstbeteiligung oder die passende Höhe zu entscheiden. Hier schauen wir uns die Frage an, was kostet ein Rettungswagen oder ein Notarzteinsatzfahrzeug.
In den vergangenen Wochen hatte ich nicht nur einmal das Vergnügen, sowohl den Rettungswagen als auch gleich den Notarzt zu nutzen. Da ja alles etwas Gutes haben muss, haben wir jetzt ein perfektes Beispiel für die Kosten, welche für privat versicherte Kunden oder Selbstzahler anfallen, und sie bekommen eine bessere Vorstellung dafür, wie sich diese Kosten berechnen.
Was kostet ein Rettungswagen? Wer entscheidet das?
Die Kosten, die Ihnen für einen Rettungswagen oder auch den Notarzt in Rechnung gestellt werden, hängen von dem jeweiligen Träger des Rettungsdienstes ab. In der Regel sind das die Landkreise, die für die Sicherstellung des Rettungsdienstes verantwortlich sind.
Wie werden die Kosten für den Rettungsdienst festgelegt?
Grundlagen für die Festsetzung der Kosten eines Rettungsdiensteinsatzes finden sich sowohl im Landesrecht, zum Beispiel in den Rettungsdienstgesetzen, als auch im Bundesrecht mit entsprechenden Regelungen, zum Beispiel auch im Sozialgesetzbuch V.
Ganz vereinfacht dargestellt werden die Kosten des gesamten Jahres, wie zum Beispiel Personalkosten (Notärzte, Rettungssanitäter etc.), Fahrzeugkosten (Anschaffung von neuen Rettungsmitteln, Wartung und Betriebskosten), aber auch Material und Verwaltungskosten addiert, diese Zahlen kennt der Landkreis oder der zuständige Träger in der Regel aus dem Vorjahr. Dazu kommen noch so genannte Vorhaltekosten, also die Kosten, die entstehen, um dafür zu sorgen, dass der Rettungsdienst 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag erreichbar ist.
Als zweiter wichtiger Baustein bei der Berechnung dient die sogenannte Einsatzprognose, also die Hochrechnung der Anzahl der Einsätze, die zum Beispiel aufgrund von Bevölkerungsdichte, Zusammensetzung der Bevölkerung und einigen anderen Faktoren die Anzahl der Einsätze bestimmen. Dabei spielen auch Vergangenheitswerte eine Rolle, um besser zu bewerten, wie oft ein Rettungsdienst oder ein anderes Rettungsmittel benötigt wird.
Teilen wir nun die Gesamtkosten durch die Anzahl der Einsätze in der jeweiligen Kategorie, so ergibt sich ein Preis. Dieser gilt dann erst mal für das laufende Jahr und wird dann entsprechend regelmäßig, meist jährlich, angepasst. Das erlebten wir zum Beispiel während der Pandemie, wo die Einsätze deutlich weniger wurden (weniger Unfälle etc.), die Grundkosten zum Beispiel für den Betrieb von Rettungswachen und Personalkosten aber gleich blieben oder sogar stiegen. Dadurch sind die Kosten für den einzelnen Einsatz an. Details dazu finden sich in den Wirtschaftsplänen (hier als Beispiel von meinem Landkreis, ab Seite 69 des PDF)
Was kostet ein Rettungswagen im Jahr 2024?
Zunächst ist es noch wichtig zu erwähnen, dass die gefahrene Strecke oder die Entfernung zum Krankenhaus hierbei keine Rolle spielen. Das ist auch gut so, denn sonst würde man jemandem, der weit weg wohnt, vom Krankenhaus, höhere Kosten aufbürden. Ich selbst wohne keine 500 m vom Krankenhaus entfernt, in das ich gebracht wurde.
Die gesamte Strecke, Rettungswache – Einsatzwohnung – Krankenhaus und zurück zur Rettungswache beträgt gerade einmal 1,9 km. Datum geht es aber hier nicht, da der Einsatz pauschal berechnet wird.
Aufgrund der Gesamtsituation kamen auch von der Rettungsleitstelle veranlasst, gleich beide Fahrzeuge. Somit sind auch direkt vier Personen gebunden.
Wagen 1, Rettungswagen, besetzt mit zwei Notfallsanitätern/ Rettungssanitätern
Rettungswageneinsatz 980,00 €
Wagen 2, Notarzteinsatzfahrzeug, besetzt mit einem Fahrer (Notfall-/ Rettungssanitäter) und dem diensthabenden Notarzt
Notarzteinsatzfahrzeug: 695 €
Auch wenn der Einsatz in der Nacht war, entstehen hier keine anderen Preise oder Zuschläge.
Nachdem dann die Schmerzen in den Griff zu bekommen waren, zumindest haben die Opiate wie Morphin das versucht, ging es dann direkt ab ins Krankenhaus.
Letztlich waren hier vier Personen mit zwei Fahrzeugen über eine Stunde gebunden, um eine passende Versorgung sicherzustellen.
Ich war und bin sehr dankbar dafür, dass dieses durch unser Rettungswesen möglich war und ist. Daher VIELEN DANK an alle Beteiligten.
Zu dem Zeitpunkt wusste ich bis jetzt nicht, dass wir uns nur wenige Tage später schon wiedersehen, zumindest den Fahrer des NEF.
Was zahlt die PKV?
Die meisten Tarife der privaten Krankenversicherung leisten hierzu die Transportkosten vollständig. Das schließt also den Rettungswagen und auch die Kosten für den Notarzt dahin. Wer nach der Behandlung im Krankenhaus verbleibt, für den entstehen sogenannte ambulante Transportkosten. Also Kosten zu einer ambulanten Behandlung.
Gerade daher ist es wichtig, dass auch diese ambulanten Transportkosten sauber in den Versicherungsbedingungen formuliert sind. Und wer glaubt nur, weil man mit dem Notarzt angekommen ist, muss man auch zwingend im Krankenhaus bleiben, nein muss man nicht. Es kann auch nach der Bildgebung herausstellen, dass dieses zu Hause weiter behandelt werden kann oder in der ambulanten Versorgung. Das dachte man hier zumindest auch, die Einstellung endete sich dann drei Tage später.
Wer hingegen ins Krankenhaus kommt und dort bleibt, für den sind die gleichen Fahrten dann sogenannte stationäre Transportkosten, also Fahrten zu oder vom Krankenhaus, genauer gesagt zu oder von einer stationären Behandlung.
Ich bin (wie sicher bekannt) noch in einem alten Bisextarif der Hallesche. Dort lauten die Bedingungen noch sehr einfach:
1. Ambulante Heilbehandlung
1.2 Fahrten und Transporte Fahrten zum und vom nächsterreichbaren geeigneten Arzt bei – Gehunfähigkeit, – Dialyse, – Tiefenbestrahlung – Chemotherapie
Transporte in Notfällen bis zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt.
6. Stationäre Heilbehandlung
6.3 Krankentransport Hin- und Rücktransport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.
Somit werden auch hier in meinem Fall die Kosten (nach Abzug der Jahres-SB, die ich aber ohnehin ausnutze) vollständig übernommen.