Eine durchaus häufig gestellte Frage. Das freut mich aus mehreren Gründen. Zum einen ist der Wert einer umfangreichen Beratung mittlerweile anerkannt, zum anderen machen sich- zumindest die die bei mir (an-)fragen Gedanken wer diese Beratung bezahlt und ob diese neutral ist.
Bei der Beratung zur Privaten Krankenversicherung muss zunächst unterschieden werden, ob es sich um eine Beratung handelt, die einen Vertragsabschluss zur Folge haben soll/ zur Folge hat, oder eine Umstellung. Diese Tarifumstellungen nach §204 VVG sind dabei anders zu betrachten. Leider honorieren die Versicherer eine solche Beratung nicht, so dass hier ein Honorar zu vereinbaren ist.
Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV)
Hierbei wird die Beratungsleistung von dem Versicherer honoriert. Dieser zahlt Versicherungsmaklern eine Courtage, die sich in zwei Teile gliedert. Einmal die Abschlußcourtage und zum Anderen eine Betreuungscourtage. Dabei ist es (leider) immer noch so, dass der Abschlußaufwand höher bezahlt wird, als die Betreuung.
Oftmals kommt dann durchaus der Vorschlag von den Interessenten: “Die Beratung zahle ich Ihnen gern selbst, dann wird es bestimmt neutraler.”
Ich persönlich kann für meine Beratung behaupten, dem ist nicht so. Die Erklärung liegt nahe und kann einfach erklärt werden. Die Beratung zur Privaten Krankenversicherung sollte eine nachvollziehbare Beratung sein, diese kann an objektiven und belegbaren Kriterien festgemacht werden. Daher kann der Interessent genau sehen, warum ein Tarif empfohlen wurde oder ein anderer eben eher nicht. Warum bestimmte Tarife nicht empfohlen werden oder nicht zu dem Interessenten passen sieht dieser auch an den Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung und weiter an den Versicherungsbedingungen und deren Aussagen.
In der Analyse sind auch die Tarife enthalten, welche ja angeblich nicht von Maklern angeboten werden, da diese keine Courtage zahlen. Versicherer wie Debeka oder HUK Coburg behaupten dieses ja oftmals und glauben daher von den Maklern nicht berücksichtigt zu werden. Meine Kunden wissen das besser, aber gern fragen Sie einen dieser.
Auch kann es durchaus passieren, das jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht wechseln kann oder das ein Wechsel aus anderen Gründen nicht sinnvoll ist. Das können berufliche, private oder sonstige Gründe sein. Nicht jeder passt in die Private Krankenversicherung, einige sind in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) besser aufgehoben, obwohl Sie wechseln könnten.
Und noch eins: Wenn ich mit einem Interessenten oder auch bereits PKV Versicherten spreche und einige Zeit telefoniere und diesen berate, so ruiniert mich das auch dann nicht, wenn es keinen Abschluss gibt. Viele meiner Blogbeiträge entstanden aus solchen Anfragen und die “Gegenleistung” für einen Tipp oder Hilfe bei dem Umgang mit der eigenen Versicherung war oftmals “schicken Sie mir ihre doch Unterlagen, ich schreib mal was dazu”
Dazu kommt noch ein anderer Punkt: Würde ich eine solche Beratung gegen Honorar anbieten, so hielte ich diese für unfair. Unfair deshalb, da es in der Privaten Krankenversicherung keine Honorartarife gibt. In den Tarifen sind daher immer Kosten für die Beratung, den Vertrieb und die Abwicklung enthalten. Ich halte es für nicht fair, den Kunden diese Kosten zweimal zahlen zu lassen.
Bei einer Beratung zum Tarifwechsel ist das etwas anders. Gerade Kunden die sehr lange bei einem Versicherer sind und aus gesundheitlichen, persönlichen oder sonstigen Gründen den Versicherer nicht mehr verlassen können oder sollten suchen oft Beratung für einen Tarifwechsel. Gesellschaften sträuben sich oft und geben die gewünschten Informationen nur sehr zögerlich heraus. Hier muss die Vergütung über ein Honorar erfolgen. Dieses wird immer vorher vereinbart und ist damit kalkulierbar. Auch hier ist der Versicherte vor Überraschungen sicher.
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Altersvorsorge
Hier bieten sich bei einigen Unternehmen auch andere Möglichkeiten an. Neben der Beratung wie in der Privaten Krankenversicherung gibt es hier so genannte Nettotarife. Dabei handelt es sich um Tarife, welche ohne Abschluss- und Vertriebskosten kalkuliert sind. Diese muss der Kunde dann selbst an den Berater zahlen.
Dennoch kann sich das langfristig rechnen. Gerade bei Verträgen mit hohen Investitionssummen (wie in der Altersvorsorge üblich) macht es unter Umständen Sinn, die Abschluss- und Beratungskosten selbst zu zahlen und mehr von dem monatlichen Betrag zu investieren. Das kann (!) sich langfristig rechnen. Hier spielen Sie am besten mit Ihrem Berater verschiedene Modelle durch und entscheiden danach gemeinsam, welche die beste ist.
Für die Abrechnung der Beratungskosten gibt es grundsätzlich keine feste Regel. Je nachdem wie lang diese Beratung dauert, welcher Aufwand für Recherche und Beratung betrieben werden muss, unterscheiden sich die Kosten.
GENERELL GILT:
Weder die Beratung mit Courtagezahlung an den Makler, noch die gegen Honorar sind besser oder schlechter. Entscheiden ist das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Spezialisten und Berater. Berät dieser Sie transparent und nachvollziehbar, so wird es keinen Unterschied machen, ob er von Ihnen oder der Gesellschaft bezahlt wird. Haben Sie aber das Gefühl, bestimmte Produkte oder Gesellschaften werden von Beginn an bevorzugt oder kommen Aussagen wie “nur die XXX oder Tarife XYZ ist gut”, dann sollten Sie vorsichtig sein.
Und noch ein Punkt ist wichtig. Allein aus der rechtlichen Verpflichtung heraus steht der Makler auf Ihrer Seite. Anders als ein Vertreter, Mehrfachagent oder gar der Angestellte des Versicherers ist der Makler allein Ihnen gegenüber verpflichtet.
Mehr Informationen zu den Unterschieden habe ich Ihnen im folgenden Beitrag bereits ausführlich beschrieben:
Wie finde ich den passenden Makler, Berater, Vertreter und woran erkenne ich diesen?