Da sich die Fragen zur Abwicklung von Arztrechnungen und der Änderung der Abwicklung beim Arzt in letzter Zeit häufen, versuche ich mal hier eine kleine Zusammenfassung zu geben, was nach dem Wechsel zur privaten Krankenversicherung (PKV) zu beachten ist. Auf meiner Internetseite finden Sie in dem Bereich „Private Krankenversicherung“ und der unter Rubrik „Nach dem Abschluss“ bereits einige wichtige Informationen dazu.
Bei vielen Versicherten stellt sich die Frage, ob Sie Ihrem Arzt vor ab eine Information geben sollen oder müssen, dass sie nun privat versichert sind.
Das müssen Sie jedoch nicht, nur bei der nächsten Behandlung sollten Sie den Arzt auf diesen Umstand hinweisen. Der Grund liegt auf der Hand. Der Arzt wird nun eine Rechnung nach den Vorschriften der Gebührenordnung erstellen, und ihnen diese zusenden. Das passiert bei einigen Ärzten einige Tage nach der Behandlung, bei anderen wiederum erst zum Monats-oder Quartalsende. Die Rechnung die sie dann vom Arzt erhalten, können Sie entweder direkt bezahlen oder aber auch zur Erstattung erst an den Versicherer senden. Aufgrund des normalerweise üblichen Zahlungsziel von 30 Tagen, haben Sie somit ihre Erstattung auf dem Konto bevor Sie diese an den Arzt überweisen müssen. In vielen Fällen macht es jedoch sind, die Rechnung zunächst einmal selbst zu bezahlen, um gegebenenfalls eine Beitragsrückerstattung zu erhalten oder einen im Tarif enthaltenen Bonus nicht zu verlieren.
Macht der Arzt jetzt mehr Behandlungen als vorher?
Natürlich sollte der Arzt nicht plötzlich, nur weil sie jetzt privat krankenversichert sind, alle möglichen Untersuchungen machen. Jedoch passiert es leider oft, dass Ärzte „überbehandeln“, schließlich kann man es ja nun abbrechen. Wenn Sie so ein Gefühl beschleicht, dann sprechen Sie den Arzt ruhig direkt darauf an, und hinterfragen auch einmal eine angedachte Untersuchung.
Wie ist das mit der Erstattung von Medikamenten?
Medikamente werden Ihnen bei der Abholung in der Apotheke, oder aber der Bestellung in einer Internetapotheke in Rechnung gestellt. Die Bezahlungsmodalitäten sind ganz unterschiedlich. Bei einer Abholung vor Ort, sind diese dann auch gleich zu bezahlen. Wenn Sie jedoch chronisch erkrankt sind oder häufiger bei der gleichen Apotheke ihre Medikamente beziehen, so gibt es auch dort die Möglichkeit einer Monatsrechnung. Für die Abrechnung selbst gilt das gleiche wie bei den Arztrechnungen. Achten Sie jedoch darauf, dass entweder auf dem Rezept eine Diagnose steht, oder sie das Rezept nur zusammen mit der passenden Arztrechnung einreichen. Nur so kann der Versicherer prüfen, ob denn das Medikament auch zu der Diagnose passt. Schließlich möchte man nicht die Medikamente für die ganze Familie oder Bekannte und Freunde über die Krankenversicherung einer Person abrechnen.
Wenn Sie den Arzt bitten die Diagnose auf das Rezept ebenfalls zu schreiben, so erleichtert das die Abrechnung. Auch bei Heilmitteln (zum Beispiel Massagen, Physiotherapie) erhalten Sie vom Therapeuten eine Rechnung. Achten Sie dort bitte darauf, dass es hier eine entsprechende Verordnung vom Arzt gibt. Hier ist diese Verordnung zusammen mit der späteren Rechnung einzureichen, damit der Versicherer auch hier eine medizinische Notwendigkeit prüfen kann. Bedenken Sie bitte auch, dass ihr Vertrag Einschränkungen hinsichtlich der Höhe der Erstattung bei Heilmitteln oder Medikamenten enthalten kann. Diese sollten Sie sich vorher anschauen, um später keine böse Überraschung zu erleben.
Was passiert nun jedoch, wenn ich ins Krankenhaus muss?
Bei einer stationären Aufnahme wird sie das Krankenhaus nach ihrem Versichertenstatus fragen. Wenn ihr Versicherer Ihnen eine Versichertenkarte ausgestellt hat, handelt es sich hierbei um die so genannte Card für Privatversicherte. einige Unternehmen nehmen jedoch an diesem Verfahren nicht teil, so erhalten Versicherte der Debaka, der HUK Coburg und auch der LKH keine Karte. Für alle anderen ist die Karte einer Art Kostenübernahmegarantie. Auf der Vorderseite finden Sie die Versicherten Leistungen, also das Ein- oder Zweibettzimmer und den Hinweis auf die Versicherten Wahlleistungen. Wenn Sie diese Karte im Krankenhaus vorlegen, so wird das Krankenhaus direkt mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen. Die stationären Kosten werden Ihnen somit nicht direkt in Rechnung gestellt. Anders verhält es sich mit den Kosten für die gegebenenfalls in Anspruch genommene Wahlleistung. Diese privatärztliche (Chef-) Arztbehandlung ist dann nicht in den stationären Kosten enthalten, sondern wird von dem jeweiligen Arzt direkt in Rechnung gestellt. Diese Rechnung reichen Sie dann (wie auch ambulante Arztrechnungen) bei Ihrem Versicherer ein.
Wenn Sie in Ihrem Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, die auch für den stationären Bereich gilt, so kann es passieren das Sie von ihrem Versicherer eine Aufforderung zur Zahlung der Selbstbeteiligung später bekommen. Denn der Versicherer zahlt in der Regel direkt an das Krankenhaus die komplette Rechnung und Sie die Selbstbeteiligung.
Kann ich meine Arztrechnung überprüfen?
Für ambulante Rechnungen gibt es die Möglichkeit der Überprüfung. Auf der Internetseite des PKV Verbandes gibt es eine Online Software, welche nach Eingabe der Ziffern und Beträge eine Analyse durchführt. (Prüfsoftware für GOÄ/GOZ Rechnungen) bei stationären Rechnungen ist eine solche Überprüfung für den Laien jedoch nicht möglich. Sie können aber jederzeit ihre ambulanten oder auch stationären Rechnungen an den Versicherer schicken, mit der Bitte diese nicht zu erstatten sondern nur zu prüfen. Das verschafft ihnen etwas Sicherheit, bevor sie die Rechnung an Ihren Arzt bezahlen.
Welche Ärzte darf ich denn aufsuchen?
Grundsätzlich ist hier eine pauschale Aussage nicht möglich. In ihrem Tarif können Regelungen enthalten sein, die sie verpflichtet nur bestimmte Ärzte aufzusuchen oder vor jeder Behandlung einen/ihren Hausarzt zu konsultieren. Es kann tariflich vereinbart sein, dass sie sonst nur einen Teil Ihrer Rechnung bezahlt bekommen. Daher sollten Sie sich vor Beginn des Vertrages und eventuellen ärztlichen Behandlungen mit den Tarifbedingungen auseinandersetzen.
Unabhängig davon ist es jedoch egal, ob es sich um einen Arzt mit Kassenzulassung handelt oder ob dieser nur Privatpatienten und Selbstzahler behandelt. Eine kassenärztliche Zulassung ist für die Behandlung von Privatpatienten nicht erforderlich. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Sie von Ärzten behandelt werden, die nicht selber niedergelassen sind sondern in Ärztegemeinschaften oder Ärztegesellschaften tätig sind. Auch so genannte „medizinische Versorgungszentren“ sind teilweise in den Versicherungsbedingungen nicht genannt. Auch wenn die privaten Krankenversicherer in den meisten Fällen trotzdem eine Erstattung vornehmen, könnte es hier zu Problemen kommen. Bevor Sie sich also von einem solchen Arzt behandeln lassen, sprechen Sie kurz mit Ihrem Versicherer/Berater und Fragen gegebenenfalls nach.
Brauche ich einen Kostenvoranschlag?
Im Bereich der ambulanten und stationären Behandlung ist ein Kostenvoranschlag für eine Behandlung nahezu unmöglich. Der Grund hierbei auf der Hand: In vielen Fällen ist ja vor Behandlungsbeginn gar nicht bekannt, welche Behandlungsschritte und Maßnahmen erforderlich sind und daher sind die Kosten nicht planbar. Anders sieht es im Bereich der Zahnersatzbehandlung aus. Hier ist ein so genannter „Heil-und Kostenplan“ durchaus üblich und in manchen Tarifen ab bestimmten Betragsgrenzen auch zwingend vorgeschrieben. Auch hierzu informieren Sie Ihre Versicherungsbedingungen. Bevor Sie also eine umfangreiche Zahnersatzmaßnahmen planen, sprechen Sie mit dem Zahnarzt über die Behandlung und erreichen einen Kostenvoranschlag bei Ihrem Versicherer ein. Dieser hat dann Gelegenheit den Behandlungsumfang zu prüfen und gibt ihnen eine entsprechende Kostenzusage.
Weitere Fragen?
Wie Sie sehen, ist die Abrechnung in der privaten Krankenversicherung gar nicht so kompliziert. Sollten Ihnen beim Lesen dieses Artikels dennoch weitere Fragen gekommen sein, so stellen Sie diese gerne unter dem Artikel in den Kommentaren. Sofern diese für die Leser interessant sind, werde ich diese Fragen zusätzlich im Nachhinein beantworten, so haben alle etwas davon.
Weitere Informationen:
Wie läuft das eigentlich mit der KH-Abrechnung bei den Versicherern, die keine Card ausstellen? Bekommt man in diesem Fall dann die Rechnung nach hause? Bei längeren KH aufenthalten, könnte das problematisch werden.
Hallo,
die beantragen eine Kostenübernahme bzw. das Krankenhaus tut das.