Diese Frage stellt sich bei vielen Beratungen zur Privaten Krankenversicherung, aber auch zur Berufsunfähigkeit. Der “Ausgleichsbeitrag” oder Risikozuschlag (RZ) ist eine Möglichkeit des Versicherers, Personen die nicht zu normal kalkulierten Prämien annehmbar sind, doch zu versichern.
Die Prämien sind sowohl in der PKV als auch in der BU Versicherung stets so kalkuliert, das gesunde Versicherte ohne Vorerkrankungen zu dem so genannten Normal-/ Tarifbeitrag versichert werden können. Besteht ein verändertes/ erhöhtes Risiko für den Eintritt von Erkrankungen oder das mögliche Auftreten der Berufsunfähigkeit, so ist dieses mit Leistungsausschluss oder Risikozuschlag durchaus zu versichern.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es bei abgrenzbaren Erkrankungen die Möglichkeit diese auszuschließen. Dabei kann eine Formulierung zum Beispiel lauten:
“Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Berufsunfähigkeit durch Verletzungen des rechten Knies, dieses wird beim Eintritt einer Berufsunfähigkeit nicht berücksichtigt.”
Anstelle eines Ausschlusses kann bei manchen Versicherern auch ein Zuschlag auf den Beitrag gewählt werden. Dieses findet auch dann statt, wenn die Erkrankung nicht abgrenzbar ist. Dadurch schafft sich der Versicherer die Möglichkeit den gesunden Kunden von einem mit Vorerkrankungen abzugrenzen. Generell ist der Zuschlag dem Ausschluss vorzuziehen.
In der Privaten Krankenversicherung gibt es (außer bei Gruppenverträgen) den Ausschluss nicht, so das hier nur mit Zuschlägen zu arbeiten ist. Das bedeutet aber auch, das diese meist deutlich anders gestaltet sind, denn hier geht es nicht um die Betrachtung der BU Wahrscheinlichkeit, sondern um die Möglichkeit der Kosten bei der Behandlung der Erkrankung bis zum Lebensende.
Zu Verständnisprobleme kommt es aber immer dann, wenn ein Zuschlag für eine, aus Sicht des Kunden, unerhebliche Erkrankung veranschlagt wird. Schauen wir uns zwei Beispiele an:
1.) Pollenallergie, Behandlung im Frühjahr mit frei verkäuflichen Medikamenten, Kosten 30 EUR pro Monat, zwei Monate
2.) Akne, Behandlung mit einer Salbe, temporär auch Tabletten, seit 1 Jahr nicht mehr behandelt, beschwerdefrei
Im Fall ein verlangt der Versicherer einen Beitragszuschlag von z. Bsp. 10% auf den ambulanten Tarif (bei Bausteintarifen) oder einen kleineren bei Kompakttarifen, also vielleicht 20- 30 EUR pro Monat. Der Kunde versteht es nicht, denn er rechtet 240 EUR pro Jahr Zuschlag, aber nur 60 EUR Kosten. Wie kann das gehen? Reaktion: “Dann geh ich eben zu einem Versicherer der keinen Zuschlag nimmt.”
Das ist jedoch nur halb zu Ende gedacht. Der Zuschlag beschreibt das heutige und zukünftige Risiko welches den Versicherer erwarten kann. Was passiert bei Verschlechterung der Erkrankung? Was passiert wenn sich hieraus später ein Asthma entwickelt? Was, wenn Folgen dazu kommen?
Eine Möglichkeit für den Versicherer den Zuschlag zu erhöhen gibt es nicht, somit muss dieser zu Beginn “ordentlich” kalkuliert werden.
Im Fall 2 wird dieser Versicherer je nach Schwere der Erkrankung entweder ablehnen oder einen Zuschlag nehmen. Auch hier stellt sich nicht die Frage was heute für Kosten entstehen, sondern was daraus resultieren kann. Denn anders als in anderen Versicherungssparten gilt der Vertrag lebenslang und verpflichtet den Versicherer auch lebenslang. Auch wenn die Erkrankung heute gerade nicht (mehr) auftritt ist hier in der Regel ein Zuschlag zu verhängen, dieser kann später überprüft werden.
Kommen wir nun zu der Aussage zurück:
“Dann geh ich eben zu einem Versicherer der keinen Zuschlag nimmt.”
Das ist der falsche Weg. Nimmt ein Versicherer Sie so, also trotz Erkrankung ohne oder mit einem sehr kleinen Zuschlag, so muss man sich berechtigt fragen- macht er das nur bei Ihnen so? Nein, natürlich nicht und wenn es bei allen so ist, weil es eine Annahmepolitik darstellt, so kann und sollte man sich fragen wie dieses finanziert wird.
Klar- es wird Beitragsanpassungen geben, die dann meist höher ausfallen als bei anderen Versicherern. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das die Leistungen des zweiten Unternehmens stark/ stärker eingeschränkt sind und es somit zu keiner oder einer deutlich geringeren Leistung schon vom Tarif her kommt- auch dann ist die Entscheidung zu überdenken.
Bedenken Sie dieses, wenn Ihnen bei Ihrem Vertrag ein Risikozuschlag oder Ausschluss angeboten wird und hinterfragen Sie diesen.