In der letzten Woche hatte ich zu dem Thema „Soll ich oder soll ich nicht und bis zu welchem Alter?“ bereits einiges geschrieben und diesen Beitrag angekündigt.
Oftmals werden, gerade bei höheren Eintrittsaltern die Zahlbeiträge gegenübergestellt und es heißt „da zahl ich ja in der PKV mehr als jetzt in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV).
Bei Selbstständigen und Arbeitnehmern ergibt sich aber eine unterschiedliche Betrachtungsweise.
Der Vergleich der reinen Zahlbeiträge bringt aber ein verfälschtes Bild zu Tage. Warum?
In der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versicherte Arbeitnehmer, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Dieser beiträgt nicht mehr 50%, denn der Arbeitgeber zahlt 7% der KV Beiträge und der Arbeitnehmer 7,9% (jeweils zzgl. Beiträge zur Pflegeversicherung). Bei der heute geltenden Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 EUR monatlich (also die Grenze bis zu der Kassenbeiträge fällig werden) ergibt sich bei einem Arbeitnehmer (AN) also folgende Berechnung (Grundlage: 45 Jähriger, männlicher Arbeitnehmer):
KV Beitrag AN: 3.750 EUR * 7,9% = 296,25 EUR
KV Beitrag AG: 3.750 EUR * 7,0% = 265,50 EUR
zzgl. Pflegevers. 1,7% (ggl. Zuschlag f. Kinderlose 0,25%)
Im reinen Beitrag zur Krankenversicherung und Zusatzversicherungen in den Bereichen Stationär (Zweibettzimmer, privatärztliche Versorgung, ambulante Ergänzung und Erweiterung des Zahnschutzes und des Krankentagegeldes) sind weitere Zusatzversicherungen nötig. Diese schlagen hier mit einem Beitrag von ca. 100- 130 zu Buche.
Also ergibt sich hier ein geändertes Bild. Der Arbeitnehmeranteil steigt von 296,25 EUR auf ca. 400 EUR.
Bei dem gleichen Unternehmen könnte der Versicherte auch eine Vollkostenversicherung abschließen. Mit vergleichbaren Leistungen ergäbe sich dabei folgende Beitragssituation:
KV Beitrag nach den gleichen Kriterien wie oben mit entsprechender stationärer, ambulanter und zahnärztlicher Versorgung, Krankentagegeld von 120 EUR p. Tag ab der 6. Woche.
Beitrag gesamt: 532 EUR bei 540 EUR Selbstbeteiligung. Die Eigenbeteiligungen in der gesetzlichen Kasse (Rezept-/ Praxisgebühr und Zuzahlungen wurden hierbei nicht berücksichtigt, da diese nicht pauschal zu ermitteln sind)
KV Beitrag AN: 532 EUR + 45 EUR im Krankheitsfall (SB) = 577 EUR
KV Zuschuss Arbeitgeber: (max 50% oder 262,50 EUR) hier: -262,50 EUR
auch hier natürlich zzgl. Pflegeversicherungsbeiträgen und eventuell zu zahlenden Risikozuschlägen (die in der Zusatzversicherung auch auftreten können)
Somit beträgt der Arbeitnehmeranteil hier 314,50 EUR bei ausgenutzter Selbstbeteiligung und damit deutlich weniger als in dem Modell Zusatzversicherung und GKV.
Pauschal lässt sich dennoch keine Empfehlung zu dem einen oder anderen Modell geben. Mit Kindern, welche Mitzuversichern sind, ändert sich die Situation (zumindest zeitweise) und mit steigenden Beiträgen auch das Verhältnis. Dieses kommt daher, das der AG Zuschuss meist nicht im gleichen Verhältnis steigt wie der Beitrag.
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