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Warum die Bundeswehr kein Ersatz für einen Auslandskrankenschutz ist – ein Blick auf Voraussetzungen und Kosten

Am Mittwoch der letzten Woche wurden in Madeira bei einem verheerenden Busunglück 29 Menschen getötet, viele weitere schwer und schwertverletzt. Diese wurden nach dem Unglück dann in den umliegenden Krankenhäusern erstversorgt und je nach Schwere der Verletzungen behandelt.

Verständlicherweise ist es oberstes Ziel der Verletzten und der Angehörigen, eine möglichst schnelle Rückreise aus dem Ausland zu erreichen. Je nach Schwere der Verletzung ist es dabei oft schlichtweg unmöglich, die Patienten in einem normalen Linienflug nach Deutschland zu bringen. Dabei kommen generell mehrere unterschiedliche Optionen in Frage, welche aber vor allem einen medizinischen Hintergrund haben.

Wie kommen die Patienten zurück nach Deutschland?

Für einen solchen Rücktransport muss zunächst geklärt werden, in welcher gesundheitlichen Verfassung der Patient ist. Weiterhin spielt es auch eine entscheidende Rolle, wo der Patient verletzt oder verunfallt ist. Wir haben sicher einige Länder auf der Welt, wo eine adäquate medizinische Versorgung schlichtweg nicht nach den Standards möglich ist, wie wir diese hier kennen. Das allein kann ein Grund für einen medizinisch notwenigen Rücktransport sein.

Gerade schwere und schwerste Verletzungen sind oftmals nicht entsprechend zu behandeln. Verfügen die Krankenhäuser und Ärzte im jeweiligen Land nicht über die Möglichkeiten, sind zum Beispiel umfassende Operationen und Behandlungen möglich, so ist ein solcher Transport medizinisch notwendig. Es wird damit sichergestellt, dass die/der Versicherte eine umfassende und bestmögliche Behandlung bekommt und möglichst weitere Folgeschäden aufgrund des Unfalls oder der Erkrankung verhindert werden.

Je nach Schwere der Verletzung und der notwenigen Behandlung kommen also folgende Wege in Frage.

  • Rückflug mit der nächsten Linienmaschine

  • Rückflug mit der Linienmaschine, aber mit medizinischer Betreuung/ Begleitung

  • Liegend Transport mit einem Ambulanzflugzeug

  • Intensivtransport mit einem speziell ausgerüsteten Flugzeug

Während ein Patient mit einem verletzten (ggf. auch komplizierten Bruch) Arm oder Bein vielleicht noch einen Linienflug nutzen kann, da dieser in der Lage ist aufrecht zu sitzen, geht das bei anderen Erkrankungen nicht. Je nach Diagnose kann bei einem Linienflug auch die Erstattung einer höheren Reiseklasse, also der Flug in Business- oder First Class in Frage kommen, wenn hierdurch eine sichere und medizinisch vertretbare Rückreise angetreten werden kann.

Auch hier geht es nicht um den Komfort, sondern um die medizinische Notwenigkeit. Kann der Patient aber nicht sitzen oder stehen und ist es somit auch nicht bei Start und Landung möglich eine sitzende Position einzunehmen, so bedarf es anderer Transportmöglichkeiten.

In anderen Fällen bedarf es aber einer medizinischen Überwachung. Das kann eine Krankenschwester sein, die über spezielle Dienstleister beauftragt werden kann. Dieses medizinische Personal begleitet dann den Patienten auf einem Linienflug nach Deutschland und von dort weiter in das geeignete Krankenhaus.

Scheitert auch dieser Weg oder ist eine tiefergehende medizinische Betreuung notwendig, so kommen dann normale Linienflüge nicht mehr in Frage. Auch wenn die Gabe von Medikamenten, ein ständiger Tropf oder die Überwachung von Körperfunktionen erforderlich wird, kommen die Transporte mit einer normalen Linienmaschine nicht mehr in Frage. Hier bedarf es dann weitergehender Maßnahmen und Möglichkeiten. Nicht nur der ADAC, auch viele andere Dienstleister weltweit bieten solche Möglichkeiten an. Abhängig auch hier von der Schwere der Verletzungen und es mit einem Transport verbundenen Risikos ist eine Rundumbetreuung unerlässlich.

Wann ist es medizinisch notwendig, wann vertretbar?

Es gibt einen großen Unterschied zwischen medizinisch NOTWENIG und medizinisch angeraten. Ein Rücktransport ist immer dann notwendig, wenn in dem jeweiligen Land eine Behandlung nicht möglich ist. So kann der medizinische Standard, ein fehlenden Krankenhaus in der Nähe (oder kein geeignetes für die medizinische Betreuung) oder auch generell ein sehr niedriger Standard ein Grund sein. Ein Beispiel aus einem Auslandsreisekrankenschutz (hier: Hallesche KOLUMBUS)

Wir erstatten die notwendigen Kosten für einen Rücktransport, wenn

 dieser medizinisch sinnvoll ist oder
 sich der Schutz der Versicherung wegen Reise- oder Transportunfähigkeit verlängert (siehe § 8)

oder
 der Versicherte so schwer erkrankt ist, dass er länger als zwei Wochen im Ausland stationär behandelt werden müsste oder
 die Kosten des Rücktransportes günstiger sind als die erstattungsfähigen Kosten der weiteren Heilbehandlung.

Wird der Versicherte beim Rücktransport von einem Mitreisenden begleitet, übernehmen wir die Kosten für eine Begleitperson, wenn
 der Versicherte unter 16 Jahre alt ist oder

 dies medizinisch notwendig ist.
Wir erstatten die Kosten für das für den Rücktransport jeweils günstigste geeignete Transportmittel.

Je nach Aussage in den Bedingungen kann es auch dann versichert sein, wenn eine lange Behandlung im Ausland droht. zudem sind die Kosten in einigen Ländern so exorbitant hoch, dass sich hier ein Rücktransport “lohnt”, weil eine Weiterbehandlung in Deutschland nicht nur besser, sondern auch günstiger ist. Die Regelungen sind aber TARIFABHÄNGIG. Der ADAC schreibt in dem Auslandsschutz BASIS zum Beispiel:

§ 16 Wann führen wir einen Krankenrücktransport durch?

1. Es ist eine akute, unerwartete Erkrankung oder eine Verletzung im Ausland eingetreten. (Anm. KEINE Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung) Ist ein Rücktransport zu einem Krankenhaus an Ihrem Wohnsitz in Deutschland oder zu einem anderen geeigneten Krankenhaus in Deutschland nach Abstimmung des ADAC Arztes mit dem behandelnden Arzt medizinisch sinnvoll und vertretbar (z. B. Dauer des Krankenhausaufenthaltes im Ausland länger als 14 Tage), so wird der Transport vom ADAC Arzt angeordnet.

Der ADAC Arzt entscheidet über den Transportzeitpunkt, das geeignete Transportmittel und die Betreuung während des Transportes. Wir führen den Transport selbst durch oder veranlassen ihn.
Wir übernehmen die Kosten des von uns durchgeführten oder veranlassten Transportes einschließlich der von uns oder von Behörden angeordneten Betreuung.

Auch hier sehen Sie schon große Unterschiede des Rücktransportes und der Voraussetzungen. Es kann also durchaus sein, dass bei gleichem Erkrankungsbild ein Unternehmen den Rücktransport bezahlen müsste, das andere aber nicht.

Welche Kosten entstehen bei einem Auslandsrücktransport?

Der ADAC, einer der größten Anbieter in diesem Bereich, betreut hier Jahr für Jahr weit über 50.000 Patienten und holte über 12.000 pro Jahr aus dem Ausland zurück. Dabei sind die Kosten entscheidend von dem benötigten Equipment und der Flugstrecke abhängig. In einer Pressemitteilung schreibt der ADAC zu den Kosten:

Je nach Maschinentyp kostet ein ADAC-Ambulanz-Sonderflug von den Kanarischen Inseln nach Deutschland bis zu 45.000 Euro. Ein Intensivtransport aus Mexiko zum Beispiel kann bis zu 70.000 Euro kosten. Und aus Asien oder Australien kommen schnell bis zu 130.000 Euro zusammen.

Aber warum fliegt aus Madeira nun die Luftwaffe?

Neben dem einen verletzten Patienten gibt es aber auch größere Unglücke und Katastrophen. Dazu gehörten Naturkatastrophen wie der Tsunami in Asien vor einigen Jahren, aber auch der Rückflug der Geiseln aus dem Vorfall in Mali 2004. Einige Fälle mehr und weitere Infos finden sich in der Antwort des Bundestages auf eine Anfrage der Parlamentarier. Diese gibt es als PDF hier. Drucksache 16/13861

Für solche Einsätze (auch für nicht Militärische Einsätze)( unterhält die Bundeswehr (fast weltweit einzigartig) eine Flotte aus A310. Dieser so genannte MED EVAC Flieger, wurde eigens für diese Zwecke umgebaut und bietet Platz für bis zu 6 Intensivpatienten und/oder bis zu 44 weiterer liegend zu transportierender Verletzte. Weitere Informationen und auch Fakten zur technischen und medizinischen Ausstattung finden Sie auf der Seite der Bundeswehr.

Warum nun gerade dieses Mal die Luftwaffe zum Einsatz kam, hat mehrere Gründe. Vorab einige Fakten:

  • ein Patient wurde bereits (privat/ von seinem Versicherer) am Montag ausgeflogen
  • 15 Patient waren an Bord der Bundeswehrmaschine
  • Organisation und Entscheidung über den Einsatz trifft die Bundeswehr/ die Bundesregierung mit dem Verteidigungsministerium

Wann und ob so ein Einsatz also in Frage kommt, ist sehr von den individuellen Umständen abhängig und auch davon, wie viele Personen wo betroffen sind. Dabei spielen natürlich auch weitere Fakten eine Rolle. Auch hier sieht man aber, ein solcher Einsatz muss koordiniert werden und ist nicht mal “eben schnell” beauftragt. Der andere Patient wurde bereits vorher ausgeflogen und war daher schon früher im Krankenhaus in Deutschland.

Ein Anspruch auf einen Rücktransport mit der Bundeswehr gibt es natürlich nicht. Im Rahmen der Fürsorge für die Bundesbürger KANN DIE BUNDESREGIERUNG einen solchen Transport anordnen, muss es aber nicht. Sicherlich erreicht man hiermit auch, sowohl für das Außenministerium und auch für die Bundesregierung etwas gute Presse, einen Garantie es zu bekommen gibt es aber eben gerade nicht. Anders bei der Auslandskrankenversicherung, hier sind zwingende Voraussetzungen in den Bedingungen geregelt und garantieren einen Schutz.

Was kostet die Patienten der Flug mit dem A310 der Bundeswehr?

Es gibt seitens der Luftwaffe oder der Bundesregierung keine Informationen darüber, welche Kosten für den Einsatz entstehen. Eine pauschale Aussage ist auch hier nicht zu treffen, denn im Wesentlichen hängt es von den Umständen ab. Da kann ein Einsatz schnell einige hunderttausend Euro kosten, weche sich natürlich nicht auf einen einzelnen Patienten verteilen.

Es ist (Stand 2019) jedoch kein einziger Fall bekannt, nachdem die Kosten für eine solche- von der Bundesregierung veranlasste- Rückholung auf die Patienten oder deren Versicherer umgelegt wurden. In einem solchen “besonderen Fall eines MEDEvac Einsatzes” trägt damit der Bundeshaushalt, rsp. das Bundesverteidigungsministerium alle anfallenden Kosten. Erst bei Einlieferung des Patienten in Deutschland sind ab dort wieder die Kosten von dem Patienten zu tragen.

Selbstverständlich geht es hier nur um den Transport. Kosten, die im Ausland angefallen sind, also Rettung, Transport und Versorgung im Krankenhaus vor Ort und weitere Kosten sind dennoch vom Patienten zu tragen und daher nur über einen sinnvollen Auslandsschutz abzusichern.

Bundeswehr statt Auslandskrankenversicherung – KEINE Option!

Auch wenn es einigen (nicht nur bei twitter) in den letzten Tagen so erschien, also nach dem Motto:

“Was brauche ich eine Auslandsversicherung, zahlt doch die Regierung und der Steuerzahler”

ist es keine wirkliche Option. Besonders weil es nur um den reinen Transport und nicht um die weiteren Kosten ging und eben, weil es gerade keinen Anspruch darauf gibt. Zudem zieht sich die Organisation eines solchen Einsatzes deutlich länger hin. Ein medizinisch notweniger Rücktransport kann von dem Versicherer oder dem dort beauftragten Dienstleister innerhalb weniger Stunden organisiert werden. Dazu unterhalten die Unternehmen 24 Stunden Zentralen, welche sich nach Absprache mit den Ärzten um einen Transport kümmert. Viele Versicherer nutzen hier ROLAND Assistance als Serviceanbieter, welche je nach Kostenhöhe und Art der Rückführung große Entscheidungsspielräume haben. So lassen sich oft Kosten bis zu 60.000 € direkt dort im Auftrag und Namen des Versicherers entscheiden, ohne dass hier komplizierte und langwierige Entscheidungen nötig sind. Auch für höhere Kosten stehen 24 Stunden erreichbare Kontakte und Entscheidungsträger zur Verfügung, denn gerade in diesen Fällen ist Zeit nicht Geld, sondern Gesundheit!

Wer also glaubt, die Bundesregierung oder die Bundeswehr wird mich schon holen, den muss ich leider enttäuschen. Eine Absicherung mit einem passenden und sinnvollen Auslandsschutz ist daher unerlässlich. Eine Möglichkeit ist der KOLUMBUS Schutz der HALLESCHE. Mehr Infos hier im Artikel.

Kolumbus- der neue Auslandsschutz der HALLESCHE Krankenversicherung

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