Es ist keine Woche her, da hatte ich über die falsche Antwort eines Anwaltes geschrieben, der auf der Plattform “frag-einen-anwalt.de” einen falschen Rat zu einem Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung gegeben hatte. Auch nachdem ich ihn darauf hingewiesen hatte, geändert hat er es nicht.
Doch es geht falsch weiter. Heute von einem anderen Anwalt, der sich mit einer Frage zur generellen Wechselmöglichkeit beschäftigt. Das Erschreckende dabei ist jedoch: Der Anwalt gibt für das angebotene Honorar von 45 Euro drei unterschiedliche Ratschläge und ist sich dann wohl sicher, dass der letzte richtig sein muss. Ist er aber nicht- soviel vorweg.
Hier der Link zum Beitrag: “Wechsel in PKV möglich bei Gehaltserhöhung im Dezember”
Erschreckend ist auch… 183 Aufrufe hat der Beitrag. Wenn da nur ein möglicher anderer Interessent drauf vertraut, so geht er von falschen Voraussetzungen aus und muss diese allein ausbaden, nicht der Anwalt. Doch worum ging es in der Frage genau?
ich bin angestellt tätig und habe im Jahr 2011 von Januar bis November je 4000EUR Brutto verdient (im Arbeitsvertrag als regelmäßiges Monatsentgelt, keine Zuschläge wie Weihanchztsgeld etc. vereinbart). Zum 1. Dezember habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten, sodass mein regelmäßiges, vertraglich vereinbartes monatliches Gehalt ab 1.12.2011 auf 4255 EUR p.m. angestiegen ist.
mit 4255*12 = 51060 käme ich über die Jahresentgeltgrenze. Auch für 2012 komme ich darüber, da die 4255 auch 2012 gelten.
Auf einigen Seiten lese ich, dass nicht das in 2011 real erhaltene Gehalt 2011 (11*4000 + 4255 = 48255) sondern das aus dem Monatsgehalt Dez 2012 hochgerechnete Gehalt entscheidend für die JAEG ist.
Stimmt das? Muss mein Arbeitgeber mich zum 1.1.2012 bei o.g. Zahlen von der Versicherungspflicht befreien?
Zunächst ist einmal zu klären, wann jemand überhaupt in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann. Dazu muss ein Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Diese Jahresarbeitentgeltgrenze (JARG) betrug im Jahr 2011 noch 49.500 EUR, für das Jahr 2012 wurde diese Grenze auf 50.850 EUR angehoben.
Wer kann nun wechseln?
Angestellte, welche die Grenze für das Jahr 2011 tatsächlich erreicht haben und mit dem Gehalt voraussichtlich auch die Grenze für das Folgejahr erreichen, die werden zum 01. 01. 2012 versicherungsfrei, können also in die Private Krankenversicherung wechseln.
Die entsprechenden Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch V, welches für die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) zuständig ist. Dort, genauer im § 6 Absatz 4. Dort heißt es wörtlich:
(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist.
Wer also 50.000 EUR Jahreseinkommen in 2011 hatte, wäre zwar theoretisch versicherungsfrei, da aber die Grenze 2012 nicht überschritten wird, bleibt die Versicherungspflicht bestehen.
Wie sieht es nun in dem Fall des Fragestellers aus?
Das Gehalt betrug in den Monaten Januar bis November 2011 monatlich 4.000 EUR, somit ergibt sich ein Gesamteinkommen für diese Monate von 44.000 EUR. Im Monat Dezember gab es eine Gehaltserhöhung. Diese bedeutet ein neues Gehalt von 4.255 EUR. Also erhöht sich das Gesamtjahreseinkommen für 2011 auf einen Betrag von 48.255 EUR.
Damit ist nicht nur die Grenze von 2011 nicht erreicht, auch die Grenze für 2012 wird unterschritten. Daher ist der Versicherte weiterhin ununterbrochen versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Fazit:
Nur wenn der Fragesteller zum 01. 12. 2011 ein neues Arbeitsverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber begonnen hätte, dann wäre die Situation etwas anders. Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird das regelmäßige Einkommen tatsächlich hochgerechnet und dabei angenommen, dieses wäre für das Jahr vorhanden. In unserem Fall würden wir als0 4.255 EUR * 12 Monate = 51.060 EUR annehmen. Damit wäre unser Fragesteller im neuen Arbeitsverhältnis versicherungsfrei.
Auch wenn der Rechtsanwalt Raphael Fork drei Antworten gegeben hat und sich dabei immer wieder selbst korrigiert, wird die finale Antwort nicht richtig.
(c) frag-einen-anwalt.de/ Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 27.01.2012 13:52:07
“Aller guten Dinge sind Drei” und “Judex non calculat”.
Wenn man das beides addiert komme ich zu meiner 3. und diesmal verbindlichen Stellungnahme. Ich habe durch die zahlen den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.
Meine erste Einschätzung war richtig. Sie sind also ab dem 01.01.2012 versicherungsfrei, weil es nur auf Ihr regelmäßiges Gehalt ankommt. Und dieses übersteigt ab Dezember 2011 wenn man es auf 12 monate hochrechnet die JAEG von 2012 (50.850 €) gerade eben. Es ist gerade nicht erforderlich das die Einzelgehälter in der Summe die JAEG übersteigen.
Damit sind Sie also ab dem 01.01.2012 versicherungsfrei.
Ich bitte meine Irrungen und Wirrungen zu entschuldigen.
Beruhigend, das er auf seiner Website zumindest Versicherungsrecht nicht als Interessen- oder Fachgebiet angibt. Dennoch erwarte ich von einem Juristen der in öffentlichen Foren Ratschläge gibt, das dieser sich belesen kann. Und klar, Fehler können passieren, daher hat er ja auch drei Antworten nacheinander gegeben und sich immer wieder korrigiert. Die zweite Antwort war allerdings fast richtig. Versicherungsfreiheit kann zum 01. 01. 2013 eintreten, wenn auch die dann geltende Grenze für 2013 überschritten wird. Schade, hätte er sich mal die letzte Antwort verkniffen.
Das Ganze zeigt mal wieder, eine Reihe von Anwälten verstehen nicht wirklich etwas vom Versicherungsrecht, gerade in der Kranken- und Lebensversicherung. Warum diese nicht einfach die Fragen von Leuten beantworten lassen, die es können und belegen, ist mir leider unklar.
Ich denke wenn RA Fork fair sein sollte, so wird er sich bei dem Ratsuchenden entschuldigen, im nun endlich die richtige Antwort geben und zumindest die 45,- EUR zurück erstatten. Die hat er sich nun wirklich nicht verdient.
Spannend ist auch die Aussage auf der Website des RA Fork: “Herzlich Willkommen auf der Webseite meiner Kanzlei
Der Inhalt dieser Webseite wird zur Zeit überarbeitet.
Dies ist momentan weder vom Layout noch vom Style die endgültige Form meiner Homepage.
Zudem fehlen auch noch viele – wenn nicht gar die meisten – Inhalte.
Der vollständige Abschluss der Arbeiten an der Seite wird Ende Januar 2012 vollzogen sein.
Bitte haben Sie solange Verständnis”
Da hat der Herr RA wohl einmal Recht. Hier fehlt wohl einiges und das nicht nur auf der Website!
Einerseits muss man sich auch fragen, warum man einem Anwalt für eine solche Auskunft ein Honorar von 45,- EUR bietet. Diese Auskunft hätte man bei einem Spezialmakler für die PKV wohl schneller und einfacher bekommen! Andererseits muss man aber auch fragen, warum ein Anwalt, der sich auf diesem Rechtsgebiet offensichtlich nicht wirklich auskennt eine solche Frage “versucht” zu beantworten.
Herzliche Grüße Hans Jung
Die private Krankenversicherung ist doch nicht abhängig vom Gehalt, sondern eher von dem, was man sich leisten kann. Jede Person kann sich doch selbst dafür entscheiden, wenn und ob sie eine solche Krankenversicherung abschließen möchte, solange man diese bezahlen kann, oder?
Wenn ich Betreiber(in) von einer “Digital Marketing Agentur” wie “biz-digital-marketing. de” wäre und meinen Kunden mit einer “MIT EINER INDIVIDUELLEN DIGITAL MARKETING STRATEGIE” helfen wollte, dann würde ich es nicht mit SPAM Kommentaren in gut besuchten Blogs tun.
PS: AGB”s” gibt es nicht, das nur mal so nebenbei zu Ihrer Seite.
Und als Kunde, wie Slected. me GmbH würde ich über eine neue Agentur nachdenken.
*** Zur Frage selbst, auch wenn die natürlich eher SPAM war um einen Link zu erhaschen…
Nein, nicht jeder kann in die PKV. Viele sind PFLICHTversichert in der GKV und können nicht aussuchen. Für diese Gruppen bietet sich dann maximal eine Zusatzversicherung an, oder aber ein Tarif zur Kostenerstattung. Mehr Infos wer darf, wer nicht und wer sollte und wer nicht, in meinem Leitfaden zum Kostenlosen Download hier auf der Seite: