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Vorsorgeuntersuchung Hallesche NK Select – welche sind unschädlich für SB und Beitragsrückerstattung

Vorsorgeuntersuchungen Hallesche – Was können Sie einreichen, ohne Ihre Rückerstattung zu gefährden? Was wird nicht auf die Selbstbeteiligung oder den Bonus angerechnet? Wie reichen Sie richtig ein und bereiten sich auf den Arztbesuch vor? All das und noch etwas mehr erkläre ich Ihnen hier.

Der (seit 2021) neue Tarif der Hallesche Krankenversicherung hat mittlerweile tausende Versicherte und eine Frage kommt immer und immer wieder. Bei dem Thema “Vorsorgeuntersuchung Hallesche” gibt es aber immer wieder Rückfragen. Dabei geht es um das Einreichen der Vorsorgeuntersuchungen und die Erstattung, ohne die Anrechnung auf den Bonus oder eine Selbstbeteiligung. Welche Kosten darf ich einreichen und bekomme erstattet, ohne Gefahr zu laufen, meine Beitragsrückerstattung zu gefährden?

Auch heute erreichte mich eine solche Frage wieder.

Moin, welche Vorsorgeleistungen sind eigentlich vom Selbstbehalt und der Erstattungsprämie/Rückzahlung ausgenommen? Bzw. gibt es da überhaupt was? Wenn ja, wo finde ich die?

Anfrage eines Kunden aus dem Tarif Hallesche NK Select XL

Diese Frage(n) beantworte ich Ihnen heute hier im Beitrag und gebe Ihnen noch einige Tipps, wie die Kosten möglichst schnell erstattet werden und was es zu beachten gibt.

Vorsorgeuntersuchung Hallesche, Vorsorgeliste zur Erstattung ohne Anrechnung auf Selbstbeteiligung, Bonus und Beitragsrückerstattung
Vorsorgeuntersuchung Hallesche, Vorsorgeliste zur Erstattung ohne Anrechnung auf Selbstbeteiligung, Bonus und Beitragsrückerstattung

Vorsorgeuntersuchung Hallesche – Welche darf ich nutzen?

Generell können Sie alle medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Aber: Unschädlich für die Rückerstattung sind bei der Hallesche die, die in dem folgenden Verzeichnis aufgelistet sind.

In der Anlage zu den Tarifbedingungen, welche Sie im Downloadbereich hier auch noch genauer nachlesen und als PDF downloaden können, hat die Hallesche Krankenversicherung für Versicherte im Tarif NK Select die Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Zahnvorsorge und weitere Leistungen definiert. Auf den letzten Seiten finden Sie die Untersuchungen und Gebührenziffern nach GOÄ und GOZ, welche Sie hier nutzen können.

Einfacher ist es aber, die spezielle PDF-Datei zu nutzen, welche Sie hier sehen und auch diese wieder als PDF zum Download anklicken können. Speichern Sie sich diese einfach ab, so haben Sie diese immer zur Hand, wenn es um die Frage zu Vorsorgeuntersuchungen im Tarif Hallesche NK Select geht.

Wie reiche ich die Rechnungen ein, damit ich meine Selbstbeteiligung, meinen Bonus und/ oder die Beitragsrückerstattung nicht gefährde?

Einreichen können Sie eine Rechnung mit den entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen und Laboruntersuchungen einfach über die Rechnungs-App der Hallesche. Dabei gibt es erst einmal keinen Unterschied zum Einreichen von anderen Rechnungen.

Durch die Gebührenziffern, welche auch auf der Rechnung aufgeführt sein müssen und dort zu lesen sind, können Sie auch selbst überprüfen, welche Kosten unschädlich für die Einreichung sind. Dann gefährden Sie weder den Bonus noch die Rückerstattung.

Was kann ich tun, wenn Vorsorge und andere Behandlungen auf einer Rechnung stehen?

Finden sich auf der Arzt- oder Zahnarztrechnung auch Positionen, welche nicht unter die Vorsorge fallen, dann gilt es abzuwägen, ob eine Einreichung dennoch sinnvoll ist. Alle Gebührenziffern, die sich hier nicht finden, sind schädlich für eine Beitragsrückerstattung und werden auch auf die Selbstbeteiligung oder den Bonus angerechnet.

Doch manchmal haben Sie keine Wahl. Gehen Sie zum Zahnarzt und lassen Sie die Vorsorge durchführen und stellt der dann ein Loch im Zahn fest, wird er dieses direkt behandeln. Somit haben Sie auf Ihrer Rechnung Positionen zur Vorsorge und auch zur Behandlung. Wollen Sie diese nun erst einmal nicht einreichen, um die Beitragsrückerstattung im Folgejahr zu bekommen, möchten aber dennoch die Vorsorge erstattet bekommen?

Dann vermerken Sie auf der Rechnung (entweder mit einem Post-it auf eine leere Stelle der Rechnung), handschriftlich auf der Rechnung oder auf einem Vorblatt (welches Sie zuerst scannen, dann die Rechnung als zweite Seite) folgenden Text.

»Bitte erstatten Sie nur die Positionen, welche nicht auf SB oder Bonus angerechnet und nicht die Beitragsrückerstattung gefährden. Vielen Dank!«

Dadurch stellen Sie sicher, dass die Erstattung richtig erfolgt. Geht erstattet der Versicherer dennoch versehentlich falsch, dann sehen Sie es auf der Leistungsabrechnung, welche dann eine Anrechnung auf Ihre Selbstbeteiligung oder den Bonus ausweist. Dann lässt sich dieses mit einem kurzen Anruf klären. Sie haben aber so alles richtig gemacht und bekommen die Kosten der Vorsorge schon einmal erstattet.

Sie sehen also, es ist gar nicht schwer, wenn man weiß wie es geht. Wie immer also. Für zukünftige Arztbesuche können Sie den Arzt, Zahnarzt oder Kinderarzt auch bitten, diese Positionen einfach extra auf eine Rechnung zu schreiben und andere Behandlungen zu separieren. Die Liste können Sie einfach ausdrucken und mitnehmen, oder Sie schicken dem Behandler einfach den Link zu diesem Beitrag.

Ein Kommentar

  1. Hallo Sven,

    Danke für die Infos! Wie oft können denn die Vorsorgeleistungen eingereicht werden, 1x pro Jahr? Finde in den Dokumenten zur Häufigkeit keine Angaben. Für mich insbesondere für die Zahnreinigung interessant.

    VG

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