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Voranfrage oder Antrag? Der richtige Weg zur passenden PKV

Da haben Sie sogfältig den Leitfaden gelesen, sich mit dem Kriterienfragebogen zur Privaten Krankenversicherung (PKV) beschäftigt und sich nun in Ruhe entschieden die gesetzliche Krankenkasse (GKV)zu verlassen und sich privat krankenversichern zu wollen.

Doch nun stellt sich die große Frage, wie geht das eigentlich? Wie läuft es ab und was ist zu beachten?

Entscheiden müssen Sie sich, gemeinsam mit Ihrem Berater, über den Weg zum Vertrag. Der 1. ist eine direkte Antragstellung, der 2. ist ein kleiner “Umweg” und beginnt mit einer Voranfrage. Doch wie genau kommt es nun dazu?

Vorbereitung:

1.) Tragen Sie alle Daten zusammen, die Ihre Gesundheit der letzten 10 Jahre betreffen. (Die Fristen sind unterschiedlich lang bei den Unternehmen. Dabei wird auch zwischen ambulanten, stationären und psychotherapeutischen Behandlungen unterschieden und die Fristen sind unterschiedlich.) Dazu erhalten Sie auch von Ihrem Arzt Auskunft. Weigert sich der Arzt, so weisen Sie ihn auf seine ärztliche Auskunftspflicht gemäß Berufsordnung hin.

2.) Besorgen Sie sich (falls es sich um chronische Erkrankungen -Allergien, Bluthochdruck, Schilddrüsenerkrankungen etc) handelt, aktuelle Werte und einen aktuellen Befund.

3.) Falls Sie im Krankenhaus waren, eine Reha- oder Kurklinik aufgesucht haben, so benötigen Sie in jedem Fall einen Operations-, Entlassungs- oder Kurbericht.

4.) Bei Vorerkrankungen nutzen Sie bitte in jedem Fall für ergänzende Angaben auch die Fragebögen. Diese finden Sie, nach Erkrankungen sortiert, auch im Downloadbereich.

Nachdem Sie all diese Informationen nun haben, unterscheiden wir nun zwischen Antrag und Voranfrage.

Weg 1, Der Antrag:

Sie schauen sich zunächst die Antragsformulare an. Dort fragt der Versicherer nach Beeinträchtigungen, Untersuchungen, Behandlungen und vielem mehr.

Für eine Antragstellung ist in der Regel keine Gesundheitsprüfung, sondern das Beantworten eben solcher Fragen nötig. Dabei sollten Sie darauf achten, alle Fragen richtig und vollständig zu beantworten.

Laden Sie sich das entsprechende Antragsformular aus dem Downloadbereich herunter und füllen Sie alle Daten und relevanten Felder aus. Unterschreiben Sie bitte JEDE Seite des Antrages, auch wenn dort kein spezielles Feld vorhanden ist. Im Original handelt es sich um bedruckte Rückseiten, hier bestätigen Sie mit der Unterschrift auch die Kenntnis dieser Seite.

Dann senden Sie mir den Antrag (nebst Befunden und Fragebögen) bitte gescannt per E-Mail oder per Fax. Bei Rückfragen sprechen wir dann vor Antragstellung darüber.

Weg 2, Die Voranfrage und erst dann zum Antrag:

Anders als bei einer Antragstellung wird hier eine unverbindliche Antragsprüfung durchgeführt und der Versicherer entscheidet dann, unter welchen Bedingungen er einen Versicherungsschutz anbieten will/ kann.

Anders als bei dem Antrag kommt hier durch die Antwort des Unternehmens KEIN Versicherungsschutz zustande. Der Versicherer prüft zunächst das Risiko und fordert ggf. weitere Unterlagen an, oder hat Rückfragen.

Diese Variante eignet sich für jeden, der Vorerkrankungen und Einschränkungen hat, welche zu einem Zuschlag oder einer nicht mehr “glatten” Annahme führen. Dabei ist nur eine Seite aus dem Antragsformular nötig. Das ist die, mit den gesundheitlichen Angaben. Diese tragen Sie bitte (wie bei der Antragstellung auch) in die Felder ein und senden mir diese Voranfrage mit allen erforderlichen Unterlagen zurück.

Nachdem uns dann der Versicherer die Einschätzung und die Höhe des Risikozuschlages mitgeteilt hat, entscheiden wir gemeinsam welche Variante sinnvoll und angemessen ist. Dann kann ein entsprechender Antrag gestellt werden und der Ablauf beginnt wie oben unter “Weg 1” beschrieben.

Zusammenfassung:

Sind Sie gesund und haben außer Vorsorge, Erkältungen und grippale Infekte keine weiteren Einschränkungen zu vermelden, so können Sie (wenn Ihre Entscheidung zu Gesellschaft und Tarif fundiert und in Ruhe gefallen ist) direkt einen Antrag stellen. Eine Voranfrage würde keinen Sinn machen, da es sich um eine “normale” Annahme (also ohne Zuschläge und Einschränkungen) handelt.

Gibt es Vorerkrankungen und/ oder Einschränkungen, Behinderungen oder Folgen von Behandlungen, so stellen Sie bitte keinen Antrag, nur eine Voranfrage. Dieses stellt sicher, das “kein abgelehnter Antrag” bei der nächsten Antragstellung angegeben werden muss. Oftmals führt dieses zu neuen Einschränkungen.

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