Der Volkswohlbund hatte vor noch gar nicht langer Zeit die –> Leistungen auch bei Arbeitsunfähigkeit in seine Bedingungen aufgenommen und sich dabei in die Reihe derer eingereiht, die vereinfacht eine Übergangslösung bieten wollen und den Kunden vor finanziellen Ausfällen bei längerer Leistungsprüfung zu schützen.
Nun gibt es weitere Veränderungen in den Bedingungen und zudem eine neue Aufspaltung in mehr Berufsgruppen. Bisher wurden die Berufe in 6 Gruppen eingeteilt, welche bei 1++ begannen und sich über 1+, 1, 2++, 2+, 2 bis zur 3 staffelten. Das ändert sich in der Zukunft nun. So kommt eine Berufsgruppe hinzu, was für einige Zielgruppen Beitragsreduzierungen bis zu 26% bringen soll. Für andere wird es zwangsläufig nicht unbedingt besser.
So wandern einige Berufe, welche heute bestmöglich bei A++ eingestuft sind in die nur noch zweitbeste Berufsgruppe, einige werden aber auch besser. Eine Übersicht über die neuen Gruppen, welche nun mit A1-4 und B1-3 bezeichnet werden, sehen Sie in diesem Schema.
Auch in den Bereichen der PLUS Option, eine Möglichkeit während oder zum Ende der Vertragslaufzeit eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen und damit eine lebenslange Pflegerente zu bekommen (mehr dazu in den kommenden Tagen in einem neuen Beitrag) gibt es eine Veränderung.
Waren zur Verdopplung der BU Rente bei Pflegebedürftigkeit mindestens drei ADL Punkte zu erfüllen, reichen jetzt zwei aus. (ADL Punkte beschreiben das nicht mehr tun können von bestimmten Tätigkeiten, wie zum Beispiel Mobilität, An- und Auskleiden, Körperpflege, Baden und Duschen etc.)
Verbesserungen bei der Nachversicherung und der Vorsorgegarantie
Die, in §15 geregelten, Nachversicherungsgarantien ermöglichen wie bisher den Versicherungsschutz zu erhöhen, falls bestimmte Ereignisse eintreten. Das kann neben Heirat, Geburt eines Kindes, Tod des Ehegatten oder einem Immobilienerwerb auch eine andere der 15 Ereignisse sein. Neu dabei sind die Nr. 14 und 15, welche auch bei dem Abschluss einer akademischen Weiterbildung (Facharzt, Promotion, Musterstudium) eine solche Anpassung vornehmen lassen. Neben Angestellten ist es nun auch Angehörigen der Kammerberufe (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Ärzte) möglich eine solche Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung vornehmen zu lassen. Dieses kann zum Beispiel bei Abschluss der Facharzt- oder Fachanwaltsausbildung erfolgen.
Weiterhin gelten aber die schon bekannten Einschränkungen. Dabei darf die Rente in Summe aller beim Volkswohlbund versicherten Renten den Betrag von 2.500 € nicht überschreiten. So ist auch diese Änderung eher Kosmetik, denn falls die BU Rente als Arzt oder Rechtsanwalt zu Beginn “richtig” war –> Richtige Rente in der BU, dann sollten die 2.500 € monatlich in vielen Fällen bereits erreicht sein. Falls dem nicht so ist, eine nette Option die Rente zumindest auf diesen Betrag anzupassen.
Damit ist für all die, welche schon bei 2.500 € angefangen haben oder durch eine –> dynamische Erhöhung der letzten Jahre dort sind, schnell Schluss.
Doch für all diese, gibt es noch die Vorsorgegarantie.
Dieser weitere Baustein zur Anpassung der versicherten Rente endet statt bei den oben genannten 2.500 € erst bei 4.000 € Monatsrente, oder aber bei einem Satz von 80% des regelmäßigen, jährlichen Nettoeinkommens. Ist eine BU Plus vereinbart, so erhöht sich die Pflegerente in gleichem Maße wie die BU-Rente.
Nette Anpassungen, aber nichts Großartiges
Eine Tendenz zeigt sich hier aber recht deutlich. Die Auffächerung der Berufsgruppen führt zu immer günstigeren Prämien bei denen, die die Gesellschaften als “gute Risiken” bezeichnen und wird eher ungünstiger für alle anderen.
Prämien lassen sich ab morgen rechnen, so das ich hier gern weitere Beispiele nachliefern werde. Eines ist jedoch klar. Das Bedingungswerk vom Volkswohlbund ist in seiner aktuellen Qualität durchaus eines, welches man sich näher anschauen sollte. Ob die teilweise höheren Unterschiede zwischen Brutto- und Nettoprämien (verglichen mit Mitbewerbern wie HDI, Condor, Alte Leipziger) ein Vorteil (weil geringerer Zahlbeitag) oder eher ein Nachteil (weil höheres Steigerungsrisiko) sind, das muss im Einzelfall besprochen und ausgewertet werden.
Sollten Sie nun Interesse an einer Analyse haben, so steht Ihnen –> mein Anfrageformular zur BU zur Verfügung, bestehende Verträge überprüfen wir gern auf aktuellen Bedarf und Bedingungen, dabei gilt die Vertrauensgarantie.
Die neuen Bedingungen des Volkswohlbundes finden Sie hier: Volkswohlbund, SBU Bedingungen, Stand 09/2015