Liebe Leser,
die Entscheidung ist gefallen. Der Gesetzgeber hat beschlossen wie lange die Bestandskunden im Basistarif verbleiben müssen.
Unter folgenden Voraussetzungen ist das Mitnehmen der teilweisen Alterungsrückstellungen möglich:
- Wechsel für Bestandskunden in den ersten 6 Monaten des Jahres 2009
- Wechsel in den Basistarif der neuen Gesellschaft und Verbleib dort für mindestens 18 Monate
Damit ist entschieden das ein schneller Wechsel zwischen den Alttarifen nicht gewünscht ist. Bitte beachten Sie auch die Risiken die sich ergeben wenn Sie in dem Basistarif verbleiben müssen (18 Monate). Es erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung, eine Ablehnung des “Herauswechselns” ist möglich und während der 18 Monate besteht nur Schutz auf (GKV-) Basistarifniveau.
Bei Fragen helfe ich Ihnen gern weiter.
Sven Hennig