Garantierte Rentensteigerung ist eine nette Option, gleicht dies doch die inflationsbedingte Entwertung der versicherten BU-Rente aus. Doch nicht immer ist es eine passende Option, auch wenn die Idee gut ist. Aus einer laufenden Beratung kam die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, eine BU Rente gleich höher zu versichern. Daher schauen wir uns das Thema einmal genauer an und betrachten dabei beide Optionen.
Was ist das überhaupt, die “Leistungsdynamik” oder “garantierte Rentensteigerung”?
Nun, wenn Sie in einem versicherten Vertrag eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen, dann ist diese zum Zeitpunkt des eintreten der BU in einer Höhe festgeschrieben. Das mag dann auch durchaus passen und ausreichen, ob es das 5, 6, 10 Jahre danach auch noch tut?
Genau hier greift diese Option, welche bei den meisten neueren Verträgen in der BU versicherbar ist (und extra Beitrag kostet). Hierbei sichert der Versicherer eine Steigerung der ausgezahlten Rente auch dann zu, wenn (bzw. gerade dann) schon der Leistungsfall eingetreten ist. Normalerweise lässt sich eine solche BU-Rente nicht mehr erhöhen, wenn Sie schon berufsunfähig sind. Dazu dient aber diese Option.
Weitere Erklärungen finden Sie auch in meinem älteren Blogbeitrag hier.
Also vereinfacht:
Die garantierte Rentensteigerung erhöht jedes Jahr die auszuzahlende BU-Rente und das obwohl Sie schon berufsunfähig sind.
Schauen wir dazu einmal in die Bedingungen eines Versicherers, hier die aktuelle Version der alten Leipziger für Ihre BU?
Garantierte Steigerung der Rente:
Die Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich jährlich um einen festen Prozentsatz, während der Versicherte berufsunfähig ist. Die Rente steigt zu Beginn eines jeden Versicherungsjahrs. Wenn der Versicherte nicht mehr berufsunfähig ist, zahlen Sie wieder die gleichen Beiträge wie vor der Berufsunfähigkeit. Wenn der Versicherte später erneut berufsunfähig wird, zahlen wir die zuletzt erreichte Berufsunfähigkeitsrente weiter. Bisherige Erhöhungen aus der garantierten Steigerung der Rente bleiben also erhalten. Künftig erhöht sich die Rente weiter. Dafür berechnen wir den vereinbarten Prozentsatz auf die zuletzt erreichte Rente. Dazu zählen auch der erreichte Rentenzuwachs (siehe § 12 Absatz 6) und die Erhöhungen durch die Dynamik.
Welche Kosten entstehen?
Das kommt am Ende auf den Versicherer, das Alter, den Tarif und einige weitere Faktoren an. Schauen wir uns einmal an einem Beispiel die unterschiedlichen Prämien mit und ohne eine solche Rentensteigerung an. Dazu nehmen wir einen “Musterkunden” als Beispiel und legen folgende Daten zu Grunde:
- 30 Jahre alt
- kaufmännische(r) Angestellte(r)
- Rente von 2.000 € monatlich
Nehmen wir zunächst eine Absicherung ohne eine garantierte Rentensteigerung und schauen uns diese einmal an. Dabei ergeben sich folgende Brutto- und Nettobeiträge. (Unterschied Brutto-/Netto ist hier erklärt)
Für die versicherte Rente ohne weitere Steigerungen muss unser Musterkunde nun folgende Beiträge zahlen:
Bruttobeitrag: 125,60 €
Zahlbeitrag: 95,96 € monatlich
Wird dieser Kunde nun mit 40 Jahren oder zu irgendeinem Zeitpunkt berufsunfähig, so bekommt er die versicherte Rente ausgezahlt und hat seine 2.000 € monatlich auf dem Konto. Egal ob er ein, drei oder zehn Jahre berufsunfähig ist, oder gar bis zum Rentenbeginn eine solche Rente bekommt, es ist immer gleich. Eine Steigerung der Rente ist ausgeschlossen, da der Leistungsfall schon eingetreten ist.
Hätte er hingegen eine garantierte Rentensteigerung versichert, so würde der Versicherer die Rente Jahr für Jahr etwas anheben und damit die Inflation und ggf. auch steigende Lebenshaltungskosten ausgleichen. Dafür muss er dann aber einen höheren Beitrag zahlen. Konkret sind das:
Bruttobeitrag: 142,41 €
Zahlbeitrag: 111,07 € monatlich (+15,11 €)
Für eine Garantie, seine Rente jedes Jahr um 2% erhöht zu bekommen, ist also ein Mehrbeitrag nötig, welchen der Versicherer von Beginn an berechnet. Das Risiko ist für den Versicherer dabei durchaus groß, denn niemand weiß, wann und wie lange eine Berufsunfähigkeit eintritt. Daher erhöht sich jedes Jahr der Betrag, der gegenüber dem Vertrag ohne Rentensteigerung, an “Mehrleistung” gezahlt wird. Jedes Jahr aufs Neue erfolgt die Anpassung.
Rente monatlich | Steigerung mtl. | Steigerung p.J. | Mehrzahlung bisher | |
1 | 2.000,00 € | |||
2 | 2.040,00 € | 40,00 € | 480,00 € | 480,00 € |
3 | 2.080,80 € | 40,80 € | 489,60 € | 969,60 € |
4 | 2.122,42 € | 41,62 € | 499,39 € | 1.468,99 € |
5 | 2.164,86 € | 42,45 € | 509,38 € | 1.978,37 € |
6 | 2.208,16 € | 43,30 € | 519,57 € | 2.497,94 € |
7 | 2.252,32 € | 44,16 € | 529,96 € | 3.027,90 € |
8 | 2.297,37 € | 45,05 € | 540,56 € | 3.568,46 € |
9 | 2.343,32 € | 45,95 € | 551,37 € | 4.119,83 € |
10 | 2.390,19 € | 46,87 € | 562,40 € | 4.682,22 € |
Ist es ratsam, statt der Rentensteigerung eine höhere Rente zu versichern?
Anstatt aber eine solche Rentenerhöhung zu versichern, könnte man auf die Idee kommen gleich eine höhere Rente zu versichern. Schauen wir uns daher einmal an, was wir denn dafür “mehr bekommen” können. Als Grundlage dient also der Beitrag, welcher für den Vertrag inkl. 2% Rentensteigerung anfällt, also 142,41 € Brutto oder 111,07 € Zahlbeitrag.
Würden wir stattdessen also den “kompletten Beitrag” in die BU ohne Rentenerhöhung stecken, so bekämen wir für die knapp 15 € Beitragsdifferenz eine “Mehrrente” von 290 €. Wer also auf die Rentensteigerung verzichtet, der kann für den fast identischen Beitrag gleich 2.300 € Rente versichern, einen Betrag den er sonst erst nach 8 Jahren Rentensteigerung erreichen würde. Super, oder? Warum machen das nicht alle so?
Eine solche Rechnung passt aber nicht immer. Denn die garantierte Rentensteigerung hat eben durchaus einige Vorteile.
- – Anpassung der Rente jährlich auf den Vorjahresbetrag
- – Steigerung wird somit bei langen BU Zeiten immer wichtiger
- – auch bei Unterbrechung der BU springt die höhere Rente wieder ein
- – garantiert einen Inflationsausgleich
Für den Versicherer bedeutet dieses aber ein Risiko, denn er weiß ja- wie Sie auch- nie, wann eine BU eintritt und wie lange diese andauert. Bei kurzen BU Laufzeiten ist es daher sogar sinnvoller eine hohe BU Rente zu versichern und vielleicht sogar auf die Rentensteigerung zu verzichten, bei langen BU Laufzeiten eher nicht.
Wir wissen aber nicht, wann und wie lange eine BU besteht. Eine solche Absicherung ist aber immer eine “Schlimmster Fall” Absicherung. Gerade wenn ich lange und dauerhaft ausfalle, braucht es eine Absicherung welche mitwachsen kann. Gerade für solche “schlimmen Fälle” ist eine entsprechende BU Rente wichtig.
Nachteile der Variante “höhere Rente zu Beginn”?
Gerade bei Antragstellern mit höherem Einkommen stoßen wir bei der Beantragung schnell an die Grenzen der Angemessenheit und der Grenze für ärztliche Untersuchungen. Mehr Informationen zu den Untersuchungsgrenzen und der Gefahr eines Antrags mit “zu hoher BU” hier:
Daher ist es gerade in den Fällen durchaus sinnvoll eine solche garantierte Rentensteigerung zu wählen. Wer aber darauf spekuliert nur “mal ein Jahr BU zu sein” und sonst “wird schon alles gutgehen”, der kann auch mit der anderen Variante gut fahren. Das ist aber nicht mein Ansatz, denn dann führt es die BU ad absurdum, wenn ich mir von vornherein einrede, ich werde schon nicht berufsunfähig.
Kann ich solchen Baustein wieder ausschließen?
Ja, Verträge lassen sich natürlich wieder verändern. Ebenso wie sich eine Rente reduzieren lässt, lassen sich auch Bausteine wie solche zur Rentensteigerung oder ein Baustein für die AU Leistungen wieder ausschließen. Wann, wie und in welchem Umfang hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab. Eine Absicherung der BU sollte aber immer so gewählt werden, dass diese den schlimmsten denkbaren Fall absichert und hierfür genug Schutz bietet. Merken Sie dann im Verlauf des Vertrages, eine solche Absicherung ist nun zu hoch (weil ein Erbe anstand, das eigene Vermögen gewachsen ist oder andere Sondereinkünfte dazu kamen), dann lassen sich Verträge auch nach unten anpassen, also reduzieren.
Solange die eigenen Mittel aber nicht so hoch sind, oder der Hauptverdiener abgesichert werden muss, solange bedarf es einer umfassenden und leistungsstarken Absicherung.
Fazit
Am Ende gilt das, was immer gilt. Eine Absicherung ist individuell und auf den eigenen Bedarf abzustellen. Nur wenn diese den gewünschten Schutz bietet ist diese auch sinnvoll. Halbherzige Absicherungen oder zu geringe Leistung schaffen eher neue Probleme, denn sie helfen. Daher gibt es auch für die Frage “garantierte Rentensteigerung oder höhere BU Rente” kein Patentrezept und keine allgemeingültige Lösung.
Auch kann eine geteilte Lösung sinnvoll sein. Wer also einen Vertragsteil mit einer solchen Steigerung versieht und einen zweiten (der später mit ärztlicher Untersuchung dazu kommt) ohne, der kann sich hier individuell das richtige “Schutzmodell” basteln.