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Versprechen, Wahrheit und Wirklichkeit bei der HUK Coburg Krankenversicherung

Oder nennen wir es besser: Prospektaussage, Versicherungsbedingungen und Leistungspraxis. Beide Überschriften wären sicher gut zu nutzen, für diesen “Fall”. Einer unter tausenden, hunderttausenden sicher, die sich so Jahr für Jahr bei Krankenversicherern und Kunden abspielen. Doch nun zu der “Geschichte”.

Ein langjähriger Versicherter bei der HUK Coburg Krankenversicherung und guter Kollege machte mich auf eine “eigenartige” Praxis bei der HUK Coburg aufmerksam. In der Vergangenheit gab es einmal eine ähnliche Diskussion, damals aber zum Thema “Angemessenheit bei Heilmitteln“, zu der ich bis heute keine abschließende Aussage habe. Heute soll es aber um ein Hilfsmittel, die Brille, oder besser die Sehilfe gehen.

Auf der Homepage des Versicherers findet man im Prospekt zur HUK Krankenversicherung (welches im Übrigen allein wegen den Antworten zur Versicherungspflicht und 3-Jahresregel mal dringend überarbeitet werden sollte) auf der Seite 4, die folgende Aussage zu den Sehhilfen:

Prospektaussage HUK Coburg KV (c) HUK C. 2011

Was verstehen Sie als Laie darunter? Welche Erstattung erwarten Sie zum Beispiel bei einer Brille, welche Kunststoffgläser besitzt und aufgrund von einem Beruf der Bildschirmarbeit und Autofahren voraussetzt, entspiegelt und gehärtet ist?

Was glauben Sie, welche Leistungen erstattet werden?  Die Gläser zu 100%, das Gestell nur bis zum Höchstsatz von 125 EUR?

Aber es ist ja nur ein Prospekt und das dieses nichts bedeutet, haben wir bereist im letzten Jahr zur Hilfsmittelgarantie der Gothaer lernen müssen. Sie erinnern sich?  Daher schauen wir sicherheitshalber einmal in die Versicherungsbedingungen, wo es folgende Aussage dazu gibt:

HUK Coburg KV, Bedingungsaussage, AP000201, Stand 02/2011

Gut, eine medizinische Notwendigkeit muss da sein, diese am besten vom Arzt nachgewiesen, dann wird auch die Entspiegelung gezahlt. Perfekt. Damit steht einer Erstattung ja nichts mehr im Wege.

Das dachte sich unser Kunde dort auch. Also ging er zu Optiker (wie die letzten Jahre übrigens auch schon) und bestellte seine Brille. Also Gläser mit Härtung und Entspiegelung, dazu das Gesell. Alles zusammen ergab somit einen Gesamtbetrag, den er nun bei der HUK Coburg zur Erstattung einreichte.

Nicht schlecht staunte dieser, als er dann folgende Aussage bekam, die auch auf 2. Nachfrage nicht abgeändert wurde:

Auszug aus Kundenanschreiben, HUK Coburg KV, 2010

Im Einzelfall hat man ihm als “freiwillige Leistung, aus der kein Rechtsanspruch für die Zukunft entsteht” die Entspiegelung dann “ausnahmsweise noch einmal” erstattet. Aber hier ist die Richtung für die Zukunft klar. Soweit ist das Ganze auch durchaus in Ordnung.

Was mich hier aber wieder massiv stört, ist der Unterschied zwischen einem schönen, bunten Prospekt in dem alles toll, super und ohne Fehler ist, dann den Versicherungsbedingungen, die auch hier eine solche Leistung noch nennen und zuletzt eine ganz andere Leistungspraxis.

Bevor Sie sich also auf Prospektaussagen und blumige Versprechungen verlassen, lesen Sie vor allem die Vertragsbedingungen mehr als deutlich durch und versuchen diese mit Hilfe Ihres Beraters zu verstehen und erklärt zu bekommen. Alles was man Ihnen sonst erzählt und verspricht, lassen Sie es sich bitte schriftlich und rechtsverbindlich in die Police schreiben. Bitte nicht auf einen einfachen Brief vertrauen, sondern als Anlage zum Versicherungsschein dokumentieren lassen.

2 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Hennig,
    über die HUK-Krankenversicherung habe ich mich die letzten Tage auch sehr geärgert! Ich habe seit 1993 dort einen KV-Vollvertrag und zahlte inzwischen 7848,57 EUR für 2020. Nun brauche ich aber eine Brille für das Autofahren und leider gleichzeitig auch zum Lesen. Obwohl ich seit 11 Jahren keine Brille mehr beantragt habe, weigert sich die Versicherung, beide Brillen zu übernehmen. Sie akzeptiert nur 1 Brille. Das finde ich ausgesprochen kleinkariert. Schließlich habe ich über die Jahre der HUK in den 11 Jahren höhere Kosten erspart! Da wäre meiner Meinung nach, ein wenig Kulanz angebracht! Aber wieder einmal zeigt sich: Beim Abschluss einer Versicherung wird alles rosig geschildert! Siehe die Prospekte! Aber wenn sie zahlen soll, versucht sie, die Zahlung, soweit möglich, zusammenzustreichen!
    Mit freundlichen Grüßen
    Chr.Keemann

    • Guten Tag Frau Kleemann,

      Ich kann verstehen dass sie sich geärgert haben, in dem Falle hat die HUK aber durchaus Recht. Es gibt in den Verträgen Höchst Grenzen für Sehhilfen, diese sind aber ungeachtet der Tatsache ob sie eine oder zwei Brillen brauchen vereinbart. Heißt also, kosten die beiden Brillen zusammen weniger im Vergleich zur Höchst Grenze, werden auch beide erstattet.

      Und auch wenn ich den Wunsch verstehen kann, Kulanz hat in der privaten Krankenversicherung rein gar nichts zu suchen. Es ist schlichtweg nicht kalkuliert. Aus diesem Grunde (unter der Voraussetzung dass die Krankenversicherung den maximal Beitrag geleistet hat) ist die HUK hier im Recht.

      Würde man einmal mit Kulanz anfangen, stellt sich die Frage wo die Grenze zu ziehen ist. Zurecht könnte jemand anderes kommen und sagen, ich bin schon 20 Jahre gesund, ich hätte jetzt mal das Einzelzimmer statt des Versicherten Zweibettzimmer es.

      Ich hoffe sie verstehen was ich meine, ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende

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