Kann ich auch Online Apotheken und Dienstleister nutzen und meine Rechnungen bei der PKV einreichen?
Eigentlich ein Thema welches ich in der Vergangenheit schon einmal beschrieben habe. Es geht erneut um das Thema Versandapotheke und PKV Erstattung. Heute gab es gleich zwei Gründe dieses noch einmal zu tun. Einmal geht es um die Frage welche Medikamente ich in einer Online-/ Internetapotheke bekomme, die zweite ob ich Hilfsmittel wie hier eine Fazienrolle auch “irgendwo” im Internet kaufen kann und diese dann bei meiner privaten Krankenversicherung einreichen. Doch der Reihe nach und immer schön eins nach dem anderen.
Medikamente bei Onlineapotheken aus dem Internet
Grundsätzlich gelten die Tarifbedingungen zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Vorgaben der Versicherer Ihnen macht, auch hinsichtlich der Verordnung.
Versandapotheke und PKV Erstattung – Generika (wirkstoffgleiche Mittel)
Mittlerweile finden wir in der privaten Krankenversicherung durchaus Unternehmen, welche bei der Erstattungshöhe unterscheiden, ob es sich um ein Generika Medikament oder ein Originalpräparat handelt. Dabei will ich gar nicht bewerten welches besser ist, damit könnte man eine “Glaubensauseinandersetzung” führen und jeder muss nun selbst für sich entscheiden ob er mit dem (teilweise deutlich) günstigeren Medikament eines “Nachahmers” oder aber mit dem Originalpräparat versorgt werden möchte.
Was sind Generika? (Auszug Signal Iduna Vers. Bedingungen Start Tarif)
Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen, als Markenzeichen eingetragenen Präparat in der Zusammensetzung gleichen, in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen und in der Regel preiswerter angeboten werden. Wie alle anderen Arzneimittel auch, werden Generika vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien untersucht und geprüft. Ob zu einem Originalpräparat ein Generikum existiert, können Sie bei Ihrem Apotheker erfahren.
Selbst Mediziner sind sich nicht ganz eins darüber, ob die Medikamente nun wirklich (besonders hinsichtlich der Nebenwirkungen) gleich sind. Aber wie gesagt, Ihre Entscheidung.
Ist eine solche Regelung in Ihren Tarifen vorhanden, so müssen Sie selbst darauf achten und den Arzt oder Apotheker auf so eine Regelung in Ihrem Tarif hinweisen. Dabei ist es wichtig zu prüfen ob es ein Generika gibt, oder (falls nicht) eine Alternative zur Verfügung steht.
Versandapotheke und PKV Erstattung – Internetapotheken, darf ich die nutzen?
Damit ein Medikament für die private Krankenversicherung erstattungsfähig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese finden sich zum einen in den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung (Link), zum anderen kann der Versicherer weitere Regelungen in den eigenen Bedingungen und den Tarifbedingungen festlegen. Die Nutzung von Internetapotheken ist heute eine gängige Praxis.
Anders als die Apotheke vor Ort, Sie einfach mit ihrem Rezept hingehen können, funktioniert das in der Internetapotheke ein klein wenig anders. Dabei muss unterschieden werden ob es sich um rezeptpflichtige oder rezeptfreie Medikamente handelt Und ob diese vom Arzt verordnet worden sind. Zwingende Voraussetzung ist somit eine ärztliche Verordnung. Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse können auch Medikamente verordnet werden, die in der gesetzlichen Kasse nicht mehr erstattungsfähig sind. Dazu gehören zum Beispiel Medikamente bei Erkältungen. Auch wenn das Medikament frei verkäuflich ist, müssen Sie (um es erstattet zu bekommen) zwingend einen Arzt aufsuchen und dieser muss Ihnen ein Rezept ausstellen. Normalerweise gehen Sie jetzt mit diesem Rezept in die Apotheke, legen es vor und bekommen daraufhin ihr Medikament. Bei einer Internetapotheke funktioniert das so natürlich nicht ganz. Am Ende ist es eine persönliche Frage, welche Weg der Versandapotheke und PKV Erstattung Sie nutzen möchten.
nicht Rezeptpflichtige Medikamente
Bei Medikamenten die nicht rezeptpflichtig sind, können Sie die Bestellung einfach über die Internetseite des Anbieters durchführen und lassen sich das Medikament nach Hause schicken. Zusammen mit der ärztlichen Verordnung (dem Rezept, welches eine Diagnose enthalten muss oder zusätzlich zum Rezept die Behandlungsrechnung mit Diagnose) und der Rechnung des Internetanbieters schicken Sie beides zusammen zu Ihrer privaten Krankenversicherung.
Rezeptpflichtige Medikamente
Bei Medikamenten welche rezeptpflichtig sind, ist das hingegen etwas komplizierter. Da die Apotheke (und damit auch die Internetapotheke) Ihnen ein solches Medikament nur dann aushändigen darf wenn das Rezept vorgelegt wird, müssen Sie dieses zunächst einmal an die Internetapotheke schicken. Das geschieht auf dem Postweg, einige wenige Anbieter lassen auch die Zusendung als gescanntes Dokument zu. Rechtlich ist das etwas schwierig, da sie dieses Rezept ja dann mehrfach verwenden könnten. Nachdem das Rezept also in der Internetapotheke vorliegt, kommen Sie Ihre Medikamente und die entsprechende Rechnung nach Hause geschickt und reichen diese gemeinsam bei der privaten Krankenversicherung ein.
regelmäßige Medikamente
Bei Medikamenten die Sie regelmäßig benötigen, ist so eine Abwicklung über die Apotheke im Internet durchaus möglich. Denn diese Medikamente werden nicht akut am gleichen Tag benötigt, sondern sind auf Vorrat zu Hause gelagert. Bekommen Sie ein neues Konzept, so schicken Sie es weg, bekomme das Medikament usw. Bei akuten Erkrankungen, welche eine Einnahme des Medikaments sofort erforderlich machen oder um eine schnelle Einnahme empfehlenswert ist, eignen sich die Apotheken aus dem Internet nur bedingt.
Jetzt könnte man natürlich man natürlich hingehen und die akut benötigten Medikamente vor Ort holen, alles andere (kostengünstiger?) aus dem Internet bestellen. Damit ergibt sich ein Vorteil, entweder für Sie (wenn sie die Medikamente im Rahmen ihrer Selbstbeteiligung allein zahlen, oder für die privaten Krankenversicherer da er damit weniger Kosten.
Am Ende profitieren sie auch hier davon, der weniger Kosten bedeutet weniger Beitrags. Auf der anderen Seite muss man natürlich auch berücksichtigen, eine Apotheke vor Ort steht eine Versorgung für dringend benötigte Medikamente sicher. Das können die Internetanbieter in der Regel nicht. Heute Morgen entstand bei Twitter eine kleine Diskussion darüber, ob es jetzt empfehlenswert ist die Medikamente im Netz zu bestellen. Zum Missfallen eines anderen Beteiligten dieser Diskussion äußerte ich meine persönliche Meinung dahingehend, dass ich es nicht schön finde nur die dringenden Sachen in der Apotheke vor Ort zu besorgen, alle anderen im Internet zu bestellen.
Ich selbst brauche aufgrund einer dauerhaften Erkrankung regelmäßig Medikamente, komme jedoch trotzdem nicht in die Verlegenheit diese im Internet zu bestellen. Der Grund ist für mich relativ einfach, ich empfinde es als „Ausnutzung“ die Medikamente die ich schnell bzw. sofort brauche vor Ort zu holen und alles andere einfach im Netz zu bestellen. Dabei geht es mir gar nicht um die Beratung in der Apotheke, die brauchen speziell chronisch erkrankte Patienten in der Regel nicht (mehr), sondern vielmehr um eine faire Behandlung die Apotheke vor Ort, denn ich möchte diese auch in den nächsten Jahren weiter nur wenige Meter von meinem Zuhause entfernt wissen.
Bei einigen Medikamenten oder freiverkäuflichen Heilmitteln (zum Beispiel solche wärmenden Bandagen bei Rückenschmerzen) sind die Unterschiede tatsächlich in vielen Fällen recht hoch. Natürlich muss man Versandkosten berücksichtigen und das alles in Relation sehen. Auf der Internetseite von medizinfuchs.de lassen sich zum Beispiel die Preise für verschiedene Medikamente und Anbieter vergleichen. Kaufen Sie regelmäßig Medikamente selber oder benötigen Sie als chronisch kranker Patient dauerhaft Medikamente, so spricht nichts dagegen mit der Apotheke „zu verhandeln“. Sprechen Sie mit der Apotheke ruhig einmal und nehmen Sie den Ausdruck mit den anderen Preisen mit. Gerade bei Medikamenten die frei verkäuflich sind haben auch die Apotheken eine entsprechende Spanne. So habe ich durchaus schon Medikamente/ Wärmebandagen vor Ort zum fast identischen Preis wie dem Internet gekauft.
Versandapotheke und PKV Erstattung – Heil- und Hilfsmittel aus dem Internet
Eine weitere Anfrage heute Morgen beschäftigte sich mit einem kleinen Hilfsmittel, welches gegen Rückenschmerzen helfen soll. Eine sogenannten Faszienrolle. Viele von ihnen werden das vielleicht aus dem Fitnessstudio kennen, damit lassen sich bestimmte Muskelgruppen trainieren und somit Verspannungen vorbeugen. Oben auf dem Bild sehen Sie einige solcher Rollen, welche Sie zum Beispiel bei Amazon bestellen können. Dazu erreichte mich folgende Frage:
Moin,so auf die schnelle :Brauch ich für eine Behandlungsreihe (Massage/Chiropraktik) eine Überweisung vom Orthopäden zum Therapeuten?Fällt eine Faszienrolle (bei Amazon) unter die Hilfmittel meines Vertrages?
Zunächst einmal benötigen Sie in jedem Fall für eine Behandlung einen Therapeuten eine entsprechende Verordnung. Diese Verordnung muss ein Arzt ausstellen, oder der Heilpraktiker wenn es in ihrem Vertrag versichert ist. Bitte beachten Sie hierbei auch, dass bei Verordnungen durch Heilpraktiken gegebenenfalls Leistungseinschränkungen zu beachten sind. Wer sich also von einem Therapeuten mit einer Massage behandeln lassen möchte, der geht vorher zum Arzt (das muss nicht zwingend der Orthopäde sein) bekommt ein entsprechendes Rezept/eine Verordnung. Nur nebenbei der Hinweis, einige Versicherer beschränken die Heilmittel (dazu gehören auch Massagen) in ihren Bedingungen, mehr Informationen finden Sie auch in meinem Artikel zu den Heilmitteln.
Der zweite Teil der Frage bezog sich auf einen Link zu Amazon. Die sogenannte Faszienrolle ist ein Hilfsmittel, welches dazu dient körperliche Beschwerden zu lindern oder auszugleichen. Ob eine solche Rolle dazu geeignet ist und ob diese auch in ihrem Vertrag versichert ist, sind entscheidend davon ab welche Regelungen ihren Vertrag zu Grunde liegen.
Kann ich bei Internethändlern (die keine Apotheke sind) kaufen?
Dennoch benötigen Sie auch hier eine entsprechende Verordnung, also ein Rezept. Aufgrund der Regelung zu dem Bezug aus der Apotheke (die wir oben schon einmal bei den Medikamenten als Auszug aus den Bedingungen hatten) ist ein Kauf bei Amazon oder anderen Internet anbieten (wenn diese keine Apotheke oder Sanitätshaus sind) nicht möglich. Die Bedingung des Bezuges aus der Apotheke wäre nicht erfüllt und das Hilfsmittel daher auch bei entsprechenden Rezept nicht erstattungsfähig. Einige Versicherer sind hier durchaus bereit Ausnahmen zu machen, diese sind aber individuelle Vereinbarungen die niemals für alle gelten und immer vorher abzusprechen sind und am besten schriftlich bestätigt werden sollten.
Sollte Ihr Versicherer und Tarif eine solche Erstattung nicht vorsehen, so können Sie natürlich das (selbst bezahlte) Hilfsmittel im Internet erwerben. Dabei steht es ihm natürlich frei dieses bei dem Anbieter zu kaufen der ihnen persönlich am besten gefällt. Bei dem Bezug von Hilfsmitteln sehen die meisten Versicherer generell spezielle Regelungen vor. Dieses kann zum Beispiel sein, dass die Hilfsmittel direkt über den Versicherer zu beziehen sind oder bei einem von diesem beauftragten Unternehmen. Dabei ist eine generelle Aussage hier schlecht möglich.
Versandapotheke und PKV Erstattung – Mein Fazit
Aus Kostengründen kann es durchaus ein Stück Medikamenten sinnvoll sein, Medikamente kostengünstiger im Internet zu bestellen. Achten Sie bitte darauf, dass es sich um eine deutsche Internetapotheke handelt, mit einer entsprechenden Zulassung. Bitte bedenken Sie auch, dass es etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, als der Besuch in der Apotheke um die Ecke.
Natürlich haben nicht alle Apotheken alle Medikamente vorrätig, das gilt sowohl für Medikamente bei Internetapotheken, aber natürlich auch vor Ort. Damit das Medikament in der privaten Krankenversicherung erstattungsfähig ist, muss es zusammen mit der Rechnung und der entsprechenden Diagnose (diese kann auch auf der beigelegten Arztrechnung sein) bei der Versicherung eingereicht werden.
Dazu auch noch der Hinweis auf die unterschiedlichen Rezepte und deren Bedeutung.
Ich kann in dem von Ihnen zitierten Punkt der AVB nicht ersehen, dass Hilfsmittel von einer Apotheke zu beziehen sind. Es sind ja eben keine Arzneimittel. Wenn also der Tarif nichts anderes vorsieht, kann man durchaus das Hilfsmittel bei irgend einem Anbieter kaufen und die Versicherung erstattet es.
Hallo,
danke für den Hinweis. Oben im 2. Screenshot steht:
“Arznei-, Verband- Heil und Hilfsmittel müssen…. und aus der Apotheke bezogen werden”.
Das ist der Teil in den Musterbedingungen bzw. im Teil I der MB KK des Versicherers. Daher ist hier der Bezug zwingend geregelt und ein Kauf bei Amazon geht eben nicht, weil keine Apotheke
Aber in dem Screenshot steht doch:
“…, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke bezogen werden.”
Danke für den Hinweis. R+V war letztens Kulant, hatte die “hüttchen” für das ohrthermostat wesentlich günstiger bei Ama zon gekauft. Die hatten keine Schwierigkeiten.
Im übrigen kaufen wir auch auf Vorrat vorallem für die Kids hustensaft & co. Ja Sie haben Recht das jeder seine Daseinberechtigung haben muss, ich finde aber nicht das bei “Grundversorgung” man die OVP Preise zahlen muss und onlienapotheke da 40-60 % Abschalg gewähren. Das steht in keinem Verhältniss
Hallo,
das mit dem “auf Vorrat” ist so eine Sache. Bei freiverkäuflichen Mitteln die nicht erstattet werden sollen kein Problem. Sonst ggf schon.,
auf “Vorrat” meinte ich geht der Hustensaft zuneige ordert man rechtzeitig nach. Ändert allerdings nichts an der Tatsache das 40-60 % für stationäre Apotheken gerechtfertig sind. Evtl in München mit teuren Ladenmieten, nicht ländlich. In unserer Familie sind sie alle auf online umgestellt. Den Versuch in die Apotheke zu latschen habe ich auch gemacht. Da hieß es ; ” sie sind doch privat versichert und kriegen es eh ersetzt”. Ich frage mich manchmal ob die Gesellschaften über die Hintertür Bonus von den Pharmakonzernen erhalten. Sie müssen an sich ein interesse haben die Wirkstoffe günstiger abgerechnet zu bekommen.