In der letzten Woche hatte ich zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Bezug auf den Tarifstrukturzuschlag der Allianz berichtet. Da dieser Zuschlag nun untersagt wurde, ist eine Neukalkulation der Beiträge unumgänglich.
Dieses wird (vermutlich) zu steigenden Prämien in den AktiMed Tarifen führen. Daher hat die Allianz Private Krankenversicherung heute folgendens mitgeteilt:
“Verkaufsstopp der AktiMed-Tarife ab dem 01.07.2010
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Allianz Private Krankenversicherung mit rechtskräfigem Urteil vom 23.06.10 untersagt, von Bestandskunden, die in die AktiMed-Tarife wechseln, einen allgemeinen Tarifstrukturzuschlag (TSZ) zu erheben. Die Entscheidung kam für uns unerwartet. Das schriftliche Urteil liegt uns noch nicht vor.
Mit Wegfall des TSZ feht ein wesentliches Element der Kalkulation der AktiMed-Tarife. Deshalb sind die AktiMed-Tarife für zukünftige Kunden neu zu kalkulieren.
Die APKV ist verpflichtet, das Neugeschäft bei den AktiMed-Tarifen so lange auszusetzen, bis die Tarife neu kalkuliert sind. Die Tarife werden deshalb ab dem 01.07.2010 geschlossen. In der praktischen Umsetzung bedeutet das, dass nur noch bis zum 30.06.2010 eingehende Neugeschäftsanträge verarbeitet werden.
Von dieser Maßnahme sind ausschließlich die Tarife der AktiMed-Serie, nicht jedoch anderweitige Heilkostenvollversicherungstarife unserer Ärzte-, Beamten- oder sonstigen HKV-Serien und -Tarife und die bedingungsgemäße Kindernachversicherung in den AktiMed-Tarifen betroffen.”
Aus diesem Grund sind Neuanträge oder Wechselanträge von bestehenden Allianzkunden derzeit nicht möglich. Weiterhin gilt aber generell und auch hier die Prämisse: Erst Gedanken zu den gewünschten Kriterien machen, dann diese soweit als möglich definieren und dann in Ruhe und ohne Eile in die Tarifgestaltung und den Vergleich gehen.