Da ist wieder so ein Fall. Einer über den ich mich ärgern kann, weil er einfach ausgesessen wird und man anscheinend nach dem Motto “mal sehen wann sie aufgeben” handelt. Einige Gesellschaften scheinen dieses “Spielchen auf Zeit” ja gut zu beherrschen, wie bereits in der “Unendlichen Geschichte mit einem Kölner Krankenversicherer” die Central eindrucksvoll bewiesen hat.
Das die Gothaer Krankenversicherung mich nicht mag, mir die Courtagezusage gekündigt wurde im letzten Jahr, nachdem ich doch mit der Hilfsmittelgarantie nur etwas auf den Zahn gefühlt habe und unglaubliche Hintergründe zu Tage kamen, spricht das Haus Gothaer anscheinend nur sehr langsam mit mir- oder eben gar nicht.
Im Dezember des letzten Jahres bekam auch einer meiner Kunden eine Beitragsanpassung der Gothaer Krankenversicherung. Da ein Überdenken des Versicherungsschutzes und ggf. ein Wechseln in eine andere Gesellschaft, aufgrund von Gesundheitszustand, Eintrittsalter und weiteren Faktoren, nicht mehr sinnvoll ist, wurde ein Tarifwechsel nach §204 VVG besprochen und geplant. Der besagte Paragraph beschreibt ein RECHT des Versicherungsnehmers, auf einen Tarifwechsel. Da dieses unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen passiert, lässt sich ein solcher Wechsel nur von der Gesellschaft berechnen.
Auszug § 204 VVG
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
Das Interesse an solchen Umstellungen ist- verständlicherweise- nicht wirklich groß bei den Unternehmen. Oft werden die Kunden hingehalten und vertröstet, denn warum sollte das Unternehmen weniger Prämie für gleichartigen Versicherungsschutz gut finden? Aber es ist nun mal ein RECHT des Kunden.
Daraus ergibt sich folgende Historie hier, in diesem Fall:
5. Dezember 2010 – Anfrage per Fax an die Gothaer Krankenversicherung, Vollmacht liegt bei, Vertragsunterlagen/ Umstellungsunterlagen werden angefordert
Fax erfolgreich zugestellt, 3 Seiten, 2010/12/05 15:16:35
was passierte? NICHTS. Ich möchte nicht sagen “wie überall” denn es gibt durchaus Gesellschaften, welche den Kunden auch jetzt noch als einen solchen behandeln und ihn vielleicht nicht als Bittsteller sehen. Aber auch Faxe können verloren gehen, somit gab es im Dezember kurz vor Weihnachten die erste Erinnerung. Die freundliche Dame an der “Hotline” sagte, man habe nur viel zu tun, komme aber noch was.
Januar 2011 – Erinnerung Nummer 2, 3 und 4. Sowohl per Fax als auch telefonisch werden die Anfragen nochmals gestellt. Eine Mail an die Serviceadresse der Gothaer bringt auch keinen Erfolg. Mittlerweile ist der Kunde nicht mehr so geduldig, schließlich geht es Monat für Monat um bares Geld.
Auch diese Nachfragen, Sie können es sich denken, bringen nicht den gewünschten Erfolg, geschweige denn eine Entschuldigung oder zumindest Erklärung dafür.
27. 02. 2011 – Das gleiche Fax wird nun nochmals verschickt. Fax auch hier erfolgreich versandt, 3 Seiten, 2011/02/27 19:51:17
Es passiert… nein, nicht was sie denken, es passiert doch was. Es kommt eine Mail mit dem Hinweis, vertrauliche Unterlagen müsse man besonders schützen und sendet mir eine E-Mail mit einer pdf Datei. Diese ist durch ein KENNWORT geschützt. Ich erhalte diese Mail am 3. 3. 2011, 13:22 Uhr.
03. 03. 2011, 13:22 Uhr – also genau 30 Sekunden nach der ersten Mail mit der pdf Datei (dazu gleich mehr) schickt man mir das Kennwort für die erste Datei, wohl bedacht (wegen der Sicherheit) an die GLEICHE Mailadresse.
Klar, das ist sicher. Derjenige, der meine Mails um 13:22 Uhr ausspionieren wollte, der macht dieses natürlich 30 Sekunden später nicht mehr. Das ist ja wohl mal klar. Entschuldigung liebe Gothaer Krankenversicherungs-Sicherheitsexperten, so einen Unsinn hatten wir auch lange nicht. Aber egal denken wir (der Kunde sitzt mir eh gerade im Zug gegenüber) und öffnen erwartungsvoll das verschlüsselte Dokument.
Nach dem Öffnen schauen wir beide nicht schlecht. Es enthält eine Seite einer ausgedruckten E-Mail mit folgendem Inhalt:
Gut, man kann “denen” daraus ja keinen Vorwurf machen. Da steht ja nichts davon drin, dass ich diese hier, heute oder dieses Jahr noch erhalte. Bei der Hilfsmittelgarantie haben wir ja schon gelernt, genaues Lesen ist durchaus förderlich. Hier steht eben nur SIE ERHALTEN, von wann steht da nichts.
Also, am gleichen Tag noch einen Hinweis an die Gothaer, wann diese denn kommen, denn die Mail ist leer bzw. enthält nur oben genannten Text, das würde dem Kunden nichts bringen. Einige Tage später, eine weitere… ja Sie vermuten es schon: ERINNERUNG.
10. 03. 2011 – auch bis heute ist wieder nichts passiert, also heute nochmals per Fax und Mail daran erinnert. Passiert nun nichts, dann wird sich wohl ein Gericht oder der Ombudsmann für die PKV damit beschäftigen müssen.
Wenn doch irgendwann einmal die Vorschläge kommen, dann bin ich mal gespannt auf die Frage, ob denn rückwirkend umgestellt wird oder wer dem Kunden die verschlampten Gelder erstattet.
Anmerkung: Nach erneuten Faxen gestern, kam heute (11.03.) morgen ein erstes Fax. Noch nicht gesichtet und m.E. nach erstem Blick nicht ganz aussagekräftig, aber schau’n wir mal.
Dann kann man nur von Glück reden, daß man Sie als vertraute und sehr kompetende Person an der Hand hat. Als Versicherungsnehmer ohne Betreuung, sprich Alleingänger, wäre man sicher verloren ohne Beihilfe. Bin gespannt, was im nächsten Blog steht. Viel Glück im Gefecht.
Gruß GPO
Genau, manchmal muss man bei diesen Umstellungrechnungen kämpfen. Ich hoffe, Sie danken es Ihrem Makler mit einem entsprechenden Honorar. Denn wenn die Umstellung klappt, will die eine oder andere nix mehr wissen. Dabei muss man da genau beraten, für den Kunden kämpfen und letzten Endes: haften