Wer zahlt und welche Auswirkungen hat es auf meine Krankenversicherung?
Das Thema Corona begleitet uns weiter, ich hatte in der Vergangenheit schon etwas zu Test und anderen COVID 19 Themen hier im Blog geschrieben. Heute geht es aber um ein etwas anderen Thema, den Verdienstausfall bei Quarantäne und die damit zusammenhängenden Folgen für gesetzlich oder privat versicherte Kunden. Ebenfalls schauen wir uns kurz die Frage der Erstattung des Verdienstausfalls im Falle einer angeordneten Quarantäne an.
In diesem Artikel finden Sie daher Informationen zu folgenden Fragen:
- Wer zahlt meinen Verdienstausfall als Arbeitnehmer, falls ich in Quarantäne muss? [siehe auch UPDATE]
- Wer zahlt meinen Verdienstausfall als Selbstständiger/ Freiberufler, falls ich in Quarantäne muss?
- Wie wirken sich die Entschädigungen auf meine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer aus?
- Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich freiwillig gesetzlich versichert bin?
- Werde ich durch eine solche Entschädigung wieder versicherungspflichtig?
- Wie werden die Leistungen in Bezug auf die Beitragspflicht bewertet?
Fangen wir also einmal an es etwas genauer anzuschauen. Dazu ist zu beachten, dass elf Bundesländer einen einheitlichen Onlineantrag nutzen, um die Entschädigung bei Quarantäne zu beantragen. Nur die anderen machen eine Ausnahme.
Verdienstausfall bei Quarantäne – Arbeitnehmer
[UPDATE 28.08.2020]
NACH AKTUALISIERTEN PLÄNEN DER BUNDESREGIERUNG SOLL ES EINE ÄNDERUNG DES INFEKTIONSSCHUTZGESETZES GEBEN. Hierbei geht es vorrangig darum, “selbstverschuldete” Quarantäne bei Urlaubsreisen in Risikogebiete nicht mehr bei dem Verdienstausfall zu berücksichtigen. Das ändert aber nichts an angeordnete Quarantäne bei Kontakt mit Personen in Schule, Kita, beruflichen Kontakten oder der eigenen Infektion oder den Verdacht.
Grundlage für eine solche Erstattung des Verdienstausfalls bzw. eine solche Entschädigung ist der Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetzes. Dabei heißt es dort:
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider, Ansteckungsverdächtige oder Krankheitsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. […]
(Infektionsschutzgesetz – IfSG)
§ 56 Entschädigung
Die Entschädigung wird bei Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber als ausführende und auszahlende Stelle geleistet und koordiniert, dieser kann im Anschluss eine entsprechende Erstattung beantragen. Dafür steht für die meisten Bundesländer ein entsprechendes online Portal zur Verfügung.
Als Alternativen zur Onlineantragstellung stehen auf dem Portal auch die Anträge als pdf zur Verfügung.
Verdienstausfall bei Quarantäne – Selbstständiger/ Freiberufler
Auch für selbstständig tätige und Freiberufler ist eine entsprechende Entschädigung in dem Infektionsschutzgesetz vorgesehen. Hier zu fehlt natürlich dort der Arbeitgeber, welche die Abwicklung und Antragstellung übernimmt. Dazu muss durch den Selbstständigen selbst ein entsprechender Antrag gestellt werden, um eine solche Erstattung zu bekommen.
Wie wirken sich die Entschädigungen auf meine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer aus?
Für den Fall, dass sie als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt sind und demnach ihr Arbeitgeber die Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung abführt, ändert sich (ganz vereinfacht formuliert) für sie nichts.
Sie bleiben auch während der Zeit der Entschädigung ein Pflicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Ebenso besteht die Pflicht Mitgliedschaft in der Arbeitslosen – und Rentenversicherung weiter fort. Die Bemessungsgrundlage für die Beiträge regelt sich nach dem Paragraphen 57 des Infektionsschutzgesetzes. Die Beiträge für die Sozialversicherung trägt jedoch die Entschädigungsbehörde allein. Ein Abzug von Arbeitnehmeranteilen kommt hierbei nicht in Betracht. Ihr Arbeitgeber hat die Entschädigung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, wo ist es jedoch für sechs Wochen auftragsweise auszuzahlen.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich freiwillig gesetzlich versichert bin?
Sind Sie als Arbeitnehmer (mit einem Einkommen über der Jahres Arbeitsentgeltgrenze) versicherungsfrei, Sie bleiben Sie dieses auch während des Bezuges der Entschädigungsleistung. Dabei ist auch weiterhin unverändert der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Kranken – und Pflegeversicherung zu zahlen.
Die Zeiten der Verdienst Ausfall Entschädigung bleiben somit ohne Auswirkungen auf ihren krankenversicherungsrechtlichen Status. Die Beitragsbemessung richtet sich in den ersten sechs Wochen der Entschädigungsleistung nach den bisherigen Grundsätzen.
Führt ihr Arbeitgeber bisher die Beiträge für Sie als Freiwillig Versicherter ab, so tut er das auch weiterhin. Zahlen Sie im Wege der „Selbstzahler Vereinbarung“ die Beiträge an ihre Krankenkasse selbst und direkt, so ergeben sich auch hier keine Unterschiede in der Beitragszahlung.
Kein Arbeitgeberzuschuss bei Quarantäne
ABER ACHTUNG: da sie jedoch eine Entschädigungsleistung und kein Arbeitsentgelt in dieser Zeit bekommen, entfällt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung eines Arbeitgeberzuschusses nach Paragraph 257 SGB V.
Die vom Versicherten getragenen und gezahlten Beiträge zur Kranken – und Pflegeversicherung werden auf Antrag (die in dieser Stelle muss) ebenfalls durch die Entschädigungsbehörde getragen. Die Grundlage hierfür ist der Paragraph 58 des Infektionsschutzgesetzes.
Entschädigungsberechtigte im Sinne des § 56 Absatz 1 und 1a, die der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten- sowie der sozialen Pflegeversicherung nicht unterliegen, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen für soziale Sicherung in angemessenem Umfang. In den Fällen, in denen sie Netto-Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen aus einer Tätigkeit beziehen, die als Ersatz der verbotenen Tätigkeit ausgeübt wird, mindert sich der Anspruch nach Satz 1 in dem Verhältnis dieses Einkommens zur ungekürzten Entschädigung.
58 Aufwendungserstattung
Werde ich durch eine solche Entschädigung wieder versicherungspflichtig?
Nein, denn die Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz stellen kein Arbeitseinkommen dar. Aus diesem Grund ändert sich auch der Status der Versicherungspflicht nach dem fünften Buch des Sozialgesetzbuches nicht. Zu beachten ist hier jedoch, dass eine solche Quarantäne Zeit das Jahres Einkommen verringert und damit das maßgebliche Jahres Einkommen zur Überschreitung der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) beeinflussen kann.
Wie werden die Leistungen in Bezug auf die Beitragspflicht bewertet?
Für Selbstständige, welche eine Erstattung der Kranken – und Pflegeversicherungsbeiträge durch die Entschädigungsbehörde (nach einer entsprechenden Antragstellung) erhalten, handelt es sich hierbei um einen Ersatz für entstandene Aufwendungen. Das ist wichtig bei der Beurteilung der Einkünfte. Es handelt sich hierbei um eine Einkunftsart, welche keinen Einnahmecharakter besitzt und folglich nicht der Beitragspflicht im Sinne des Paragraphen 240 SGB V unterliegt.
Anders sieht es mit der Entschädigungsleistung selbst aus. Diese wird im Rahmen der endgültigen Beitragsfestsetzung nach Paragraph 240 SGB V Für die betroffenen Mitglieder berücksichtigt. Beitragsrechtlich ist die Entschädigungsleistung, die sich an dem Arbeitseinkommen aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit bemisst, ebenfalls wie solche Einkünfte zu behandeln.
Ungeachtet dessen, wann das Geld tatsächlich fließt, ist es dem Kalenderjahr 2020 zuzuordnen, wenn die Entschädigung für einen Zeitraum in diesem Jahr gezahlt wird.
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