Liebe Leser,
heute hat der Bundesgerichtshof sein Urteil in den Fragen der wirtschaftlichen Angemessenheit veröffentlicht.
Hintergrund war eine Bedingungsänderung aufgrund des Urteiles von vor ca. 4 Jahren, in welchem der Versicherer verurteilt wurde, eine ca. 50 TDM teure Rückenbehandlung zu erstatten, auch wenn das Standardverfahren nur ein Fünftel gekostet hätte.
Dieses führte sodann bei einigen Versicherern (AXA, HUK etc) zur Änderung der Versicherungsbedingungen ohne Zustimmung der Versicherten (im Bestandsgeschäft) durch das so genannte Treuhändlerverfahren.
Nach den Neuen Bedingungen ergab sich eine Erstattung nur noch “zu angemessenen Sätzen”.
Durch das heute veröffentlichte Urteil ist nun klar, das die AXA diese neuen Bedingungen nicht anwenden durfte und darf, wenn es keine Zustimmung der Versicherten zur Bedingungsänderung gab.
Das Urteil des BGH können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.