Anders als in der privaten Vorsorge existiert für alle Versicherten die nach Januar 1961 geboren sind keine Berufsunfähigkeitsabsicherung mehr. Für all diese Versicherten hat die gesetzliche Rentenversicherung nur noch den Schutz einer so genannten „Erwerbsminderungsrente“.
Was genau ist diese Erwerbsminderung und wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeit?
In meinem Blogbeitrag „berufsunfähig-was ist das eigentlich?” hatte ich Ihnen bereits den Begriff der Berufsunfähigkeit etwas ausführlicher erklärt. Im Wesentlichen bedeutet berufsunfähig, dem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können, und somit kein Einkommen mehr aus dieser Tätigkeit zu erzielen.
Anders dagegen ist der Begriff der „Erwerbsminderung“ definiert. Hierbei geht es nicht darum, ob man gesundheitlich in der Lage ist, dem eigenen (vorher ausgeübten) Beruf nachzugehen, sondern irgendeiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Dabei spielt es auch keine Rolle ob es für die Tätigkeiten einen passenden Arbeitsplatz gibt.
Daher tritt eine Erwerbsminderung viel später ein, als eine Berufsunfähigkeit. Ist jemand gemindert, so ist er in nahezu allen Fällen auch berufsunfähig. Ist jemand jedoch berufsunfähig, so ist er noch lange nicht erwerbsgemindert.
Welche Zahlen hat die Rentenversicherung nun veröffentlicht?
Wie in jedem Jahr veröffentlichte die Deutsche Rentenversicherung Bund die häufigsten Ursachen, welche zur Zahlung einer Erwerbsminderungsrente geführt haben. Dabei ist nicht spezifiziert, ob hierbei die volle oder nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt worden ist. Maßgebend für die Einstufung ist die Frage, ob der Versicherte noch mindestens 3 oder gar 6 h am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Dabei spielen die Qualifikation, der bisherige berufliche Hintergrund, die soziale Wertschätzung und sonstige individuelle Faktoren keine Rolle. Es geht lediglich in der Prüfung darum, ob es theoretisch möglich ist einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Schaut man sich die Ursachen genau an, so fällt der sehr hohe Anteil an psychischen Erkrankungen auf. In den letzten Jahren haben psychische und psychosomatische Erkrankungen (Depressionen, Überlastungen, Burn-Out) mehr und mehr zugenommen. Dieses liegt zum einen in der gestiegenen Arbeitsbelastung, zum anderen aber auch in der Tatsache immer seltener krankschreiben lassen.
Direkt danach folgen die Erkrankungen im orthopädischen Bereich, wie auch die Krebserkrankungen. Bei der Erkrankungsbereiche zusammen, erreichen jedoch nicht einmal den Bereich der psychischen Erkrankungen. Dieses bestätigt auch die Entwicklung bei den privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen. Das oft verwendete Argument „ich werde nicht berufsunfähig, ich bin ja im Büro” ist mit der Betrachtung der Ursachen widerlegt.
Gerade die kaufmännischen Berufe sind oftmals höheren psychischen Belastungen ausgesetzt und tragen daher mindestens ein genauso hohes Risiko als ein körperlich Tätiger. An 4. und 5. Stelle der Ursachen folgen dann Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und der Nerven bzw. der Sinne.
Bei der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes für die Erwerbsunfähigkeit, bzw. besser der Berufsunfähigkeit, achten Sie daher insbesondere auf die Versicherungsbedingungen, denn diese entscheiden im Fall über einen Rentenbezug. Anders als in vielen anderen Versicherungssparten merken sie erst im Fall, ob Sie sich für den richtigen Versicherer und Tarif entschieden haben und können diese Entscheidung dann nicht mehr korrigieren.
Weitere Informationen:
Leitfaden zur Berufsunfähigkeit
Ein sehr hilfreicher Artikel,
Bürojobs werden sehr oft unterschätzt. Ein psychisches Leiden kann oft schlimmere Folgen als ein körperliches Leiden haben. Ich finde die Statistik, die Sie eingebunden haben, sehr interessant.