Griechenland, ein Thema welches sie seit Wochen, Monaten, gar Jahren in den Nachrichten hören, jeden und jeden Tag. Egal wie sie zu dem Thema Griechenland stehen, egal ob sie die Meinung der Europagegner oder der Befürworter Griechenlands für gutheißen, es ergeben sich für alle Griechenlandbesuche einige Veränderungen, auf die Sie vor einer Reise vorbereitet sein sollten, egal ob sie beruflich oder privat dort hin reisen.
Krankenversicherungsschutz wie bisher?
Generell ändert sich durch die aktuelle Diskussion um Griechenland an ihrem Versicherungsschutz zunächst einmal nichts. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, so besteht auch weiterhin Versicherungsschutz in Griechenland durch die gesetzliche Krankenversicherung und damit die europäische Krankenversicherungskarte.
Diese sichert Ihnen durch das Sozialversicherungsabkommen Schutz für auftretende Krankheiten. Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass sie aufgrund der aktuellen Situation nur gegen Vorkasse behandelt werden oder dass die Absicherung und Abrechnung auf normalem Wege nicht stattfindet. Daher sollten Sie vor einer Reise, gerade wenn sie vielleicht schon Vorerkrankungen besitzen, genau abklären welche medizinische Versorgung sie brauchen. Benötigte Medikamente nehmen Sie bitte in ausreichender Anzahl für die komplette Dauer des Aufenthaltes mit. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen stellt seit Jahren ein Merkblatt für den Auslandsaufenthalt zur Verfügung, für das jeweilige Reiseland können Sie diese Informationen hier direkt abrufen. Behandlungen finden in den Gesundheitseinrichtungen des IKA oder bei IKA Vertragsärzten statt. Einen Termin können Sie landesweit unter der Rufnummer 184 vereinbaren.
Als GKV Versicherter werden nicht 100% der Kosten übernommen. Daher beachten Sie bitte die Einschränkungen, unter anderem bei Medikamenten:
Eigenbeteiligung – grundsätzlich 25 % der Kosten, – bei bestimmten Diagnosen und Medikamenten fallen keine Zuzahlungen an oder die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten
Die Auslandsreiseversicherung zahlt wie bisher
An dem Versicherungsschutz ihrer deutschen Auslandsreisekrankenversicherung ändert sich natürlich weder durch die aktuellen Ereignisse noch durch einen Grexit etwas. Das Versicherungsverhältnis besteht natürlich unverändert fort und bietet weiterhin den abgeschlossenen Versicherungsschutz. Jedoch ist auch hier die zunächst einmal die Bezahlung vor Ort notwendig. Bisher war das bei allen ambulanten Behandlungen auch schon so, die Rechnungen reichten sie danach bei ihrem Versicherer ein und bekamen und bekommen diese erstattet. Wird das Geld jedoch knapp und gelten die Zahlungsverkehrskontrollen, das bedeutet das im Moment an den Geldautomaten für die Griechen maximal 60 € am Tag verfügbar sind, ist es nicht auszuschließen dass sie Geld für notwendige Behandlungen nicht abheben können. Sind die Geldautomaten nicht gefüllt, so sind Sie auf andere Zahlungswege angewiesen. Daher sollten Sie bitte unbedingt ausreichend Bargeld mitnehmen.
Bei stationären Behandlungen und notfallmäßig Versorgung in Krankenhäusern sollte nach wie vor eine Kostenzusage durch den Auslandsreisekrankenversicherer erfolgen. Dieses war bereits in der Vergangenheit so, da die Beträge oftmals so groß sind, dass diese schlecht vorfinanziert werden können. Eine Garantie, dass das Krankenhaus Sie bei größeren Kosten behandelt, besteht jedoch nicht.
Auch hier ist es für notfallmäßige Behandlungen ratsam, eine ausreichende Menge Bargeld mitzuführen und insbesondere über eine Kreditkarte mit ausreichendem Rahmen zur Verfügung. Ob diese Kreditkartenbelastung weiterhin uneingeschränkt funktioniert, ist nicht 100-prozentig planbar, jedoch ist davon auszugehen. Noch keine Absicherung? Die Auslandsreisekrankenversicherung können Sie hier direkt online abschließen.
Natürlich gelten weiterhin alle sonstigen Empfehlungen bei einer Auslandsreise: Wenn Sie diese Ratschläge (die zum größten Teil auch schon bisher gehalten) beherzigen, so sollte einem entspannten, sonnigen und erholsamen Griechenland Urlaub nichts im Wege stehen.