Immer wieder kommt es bei der Frage des Krankengeldes zu unterschiedlichen Auffassungen. Die Leistungen der GKV und PKV haben grundsätzlich das gleiche Ziel. Diese sollen im Falle der Arbeitsunfähigkeit eine Leistung erbringen und ein angemessenes Tagegeld zahlen.
Soweit zu den generellen Zielen einer solchen Absicherung. In der GKV ist dieser Leistungsbaustein enthalten, bei der PKV ist es über einen Baustein für das Krankentagegeld zu versichern.
Zur Höhe:
In der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden hier nach vorher genau definierten Regeln (LINK) bezahlt. Somit ist gerade bei Gutverdienern über der Beitragsbemessungsgrenze hier bereits eine Einkommenseinbuße zu verzeichnen. In der Privaten Krankenversicherung sind aber noch weitere Grundsätze zu beachten. Achten Sie hier unter anderem darauf wie hoch das Krankengeld versichert ist/ versichert werden darf. Einige Gesellschaften definieren das Nettoeinkommen auch nach “Netto + PKV Beitrag” (der im Fall der Fälle durch den Arbeitnehmer komplett weiter zu zahlen ist.
Daher ist es zwingend erforderlich dieses vorher genau zu berechnen. War dieses bei Ihrer Antragstellung nicht so, so sollten Sie dieses nachholen und entweder eine Erhöhung mit neuer Risikoprüfung nutzen, oder eine vom Versicherer angebotene Anpassungsoption.
Zur Dauer und den Modalitäten:
In der GKV wird das Krankengeld maximal 78 Wochen gezahlt, wobei gleiche Erkrankungen hier zusammengerechnet werden. Hierbei werden immer 3 Jahre berücksichtigt. (Quelle: §48 SGB V) Es kann also durchaus vorkommen (zum Beispiel Unfälle, Herz- Kreislauf) das eine entsprechende Leistung eingestellt wird. Dieses wird dann als “Aussteuerung” bezeichnet. Ist das passiert ist es unerheblich ob die Erkrankung noch besteht oder der Versicherte seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, dann muss ggf. ein Hartz IV Antrag gestellt werden.
In der Privaten Krankenversicherung ist es zunächst unerheblich wie lange die Krankheit besteht. Solange die Voraussetzungen für eine (100%ige) Arbeitsunfähigkeit erbracht sind, bestehen hier volle Leistungsansprüche. Zu beachten sind hier jedoch die Beendigungsgründe des Krankentagegeldes bei Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit. Hier gelten nach den Tarif-/ Versicherungsbedingungen unterschiedliche Regelungen. Für den nahtlosen Übergang zwischen PKV und BU können Sie hier weitere Informationen erhalten.
Diese Vorteile der PKV gelten im Wesentlichen auch im Rahmen der Zusatzversicherung, welche es teilweise auch schon ohne Gesundheitsprüfung gibt. Mehr Infos hierzu finden Sie hier.