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Universa mit neuem Tarifbaustein BE flex zur Beitragsentlastung im Alter

Die Modelle zur Beitragsentlastung sind nichts Neues und gibt es bei einer Reihe von Unternehmen. Dabei werden heute “Extrabeiträge” gezahlt und im Alter der Beitrag zur Privaten Krankenversicherung (PKV) reduziert.

Damit das Sinn macht, haben sich die Unternehmen unter Nutzung der Gesetze einige interessante Vorzüge überlegt. Nicht nur, das der Beitragsaufwand im steuerlichen Sinne Krankenversicherungsbeitrag ist, auch der Arbeitgeber beteiligt sich bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss an dem “Sparvertrag”.

(c) Universa Krankenversicherung

Doch was Vorteile hat, hat auch Nachteile. Einer der wesentlichen Nachteile ich der Verlust der angesparten Summen, wenn das Unternehmen gewechselt wird. Das kann auch die Universa mit dem neuen Tarif BE flex nicht ändern.

Dennoch enthält der Tarif einige interessante Neuigkeiten, die wir so bei den anderen Unternehmen nicht finden.

1.) Die Beitragsentlastung beginnt mit dem 67. Lebensjahr. Bei den fast allen anderen Unternehmen ist dieses mit 65 der Fall. (Ausnahme ist die Central mit dem Baustein EBE, dieser beginnt mit 63.) Aber die Universa hat sich auch Gedanken dazu gemacht, was denn ist wenn der Kute früher in Rente geht. Daher kann diese Beitragsentlastung ab dem 63. Lebensjahr bereits in Anspruch genommen werden. Wann das genau passiert, entscheidet der Kunde selbst.

2.) In dem Baustein existiert eine dynamische Erhöhung. Vor Beginn der Beitragsentlastung (erstmals zum 01. 07. 2014) und dann alle 4 Jahre besteht eine Erhöhungsoption in Form einer Dynamikanpassung. Ob diese gewünscht wird, oder es alles bleiben soll wie gehabt, kann der Kunde selbst entscheiden. Der Entlastungsbetrag wird dabei um 10% angehoben, der Beitrag erhöht sich demzufolge im gleichen Verhältnis.

Ein weiterer Vorteil ist die Dynamische Anpassung nach Beginn der Beitragsentlastung. Erstmals mit dem 72. Lebensjahr und dann alle 4 Jahre (bis max. 102. LJ) erfolgt ebenfalls eine Anpassung um 10%. Hierbei wird aber nur der Entlastungsbetrag, nicht mehr der Beitrag angepasst.

3.) Die Beitragsentlastung ist begrenzt auf den maximalen Betrag, den die Krankenversicherung (inkl. 10% Zuschlag und auch des Beitrages für den BE flex) kostet. Wird dieser durch einen Tarifwechsel während der Laufzeit reduziert, so muss auch der Entlastungsbetrag entsprechend reduziert werden.

4.) Eine Gesundheitsprüfung findet aber weder bei Abschluss, noch bei Erhöhung des Bausteines BE flex statt.

Somit bietet zukünftig auch die Universa Ihren Kunden eine flexible Möglichkeit zur Beitragsreduzierung im Alter an. Dabei ist jedoch immer die individuelle Situation und Planung zu berücksichtigen. Auch diese Komponente passt nicht auf jeden.

Mehr Informationen finden Sie auch im Artikel:

Beitragsentlastung im Alter- ein Baustein in der Privaten Krankenversicherung

Bedingungen zum BE flex im  Universa Krankenversicherung, Bedingungsheft Stand 08/2011

2 Kommentare

  1. Hallo Sven,

    was man noch bemerken müsste ist, dass der Beitrag im Alter weiter bezahlt werden muss!

    Persönlich halte ich den Tarif nur für sinnvoll, wenn der AG sich daran beteiligt.

    v.G. und auch ein Lob für Deine Beiträge.

    Bernhard

  2. Hallo,

    nicht nur, dass der Beitrag auch im Alter bezahlt werden muss, er unterliegt auch der regelmäßigen Überprüfung zu einer Beitragsanpassung. Da die effektive Beitragentlastung sich im Alter als versicherte Gesamtentlastung minus BEflex Beitrag ergibt und letzterer durch die möglichen Beitragsanpassungen de facto eine Unbekannte ist, ist dieser Tarif ein Lotteriespiel.

    Kuni

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