Es war das Thema der letzten Wochen, Monate und fast Jahre. Unisextarife. Diese müssen von der deutschen Versicherungswirtschaft eingeführt werden um keinen Unterschied mehr zwischen den Prämien für Männer und Frauen zu machen.
Ich hatte ja bereits ausführlich zu den Unisextarifen und den Besonderheiten geschrieben und erklärt, für wen und wann welches Handeln nötig ist. Vielen von Ihnen und meinen Kunden hatte ich auch schon gesagt, dass ich den Termin so kurz vor Weihnachten eher für unglücklich halte und anscheinend wurde ich erhört 🙂
Der Bundesrat hat heute, am 14. 12. 2012 in seiner Sitzung Nr. 905 die Zustimmung verweigert und das SEPA Begleitgesetz (welches auchVorgaben zur Umsetzung des EU Unisexurteils beinhaltet) an den Vermittlungsausschuss verwiesen. (Wie funktioniert das Gesetzgebungsverfahren)
Was bedeutet das nun?
Erstmal nichts, denn es ist ein normales Verfahren bei Unstimmigkeiten in der Gesetzgebung. Die Abgabe an den Vermittlungsausschuss soll, wie der Name schon sagt, eine Vermittlung bei Streitigkeiten geben und ändert an der Umsetzung der EU Richtlinie nichts. Diese Richtlinie schreibt das Verbot von unterschiedlichen Prämien für Männer und Frauen vor.
Sind die gestellten Anträge hinfällig?
Auch das natürlich nicht. Für die bisher gestellten Anträge sind in gleichem Maße wirksam, wie bei in Kraft treten des Gesetzes und somit der Einführung der Unisextarife am 21. Dezember 2012. Wichtig ist, es ist nur VERSCHOBEN, nicht aufgehoben. Auch an dem Bedarf ändert sich nichts und weitere Prämienerhöhende Faktoren wie ein höheres Eintrittsalter, der niedrigere Rechnunsgzins in der PKV und dergleichen bleiben erhalten. Daher ist- wenn der Schutz und die Tarife sorgfältig ausgewählt worden sind, daran auch nichts auszusetzen.
Kann ich mir nun doch Zeit lassen?
Nein, denn 1. wissen wir nicht wie und wann es zu einer finalen Entscheidung kommt und zum anderen lassen sich Faktoren wie das Eintrittsalter und auch gesunkene Garantiezinsen nicht lösen. Warum auch sollte eine heute vernünftig getroffene Entscheidung revidiert werden?
Positiv wirkt sich das alles aber doch für einige aus. Alle die bisher noch zu keiner Tarifentscheidung kommen konnten und so befürchten mussten, nur noch zu neuen Unisexkonditionen in die PKV oder BU wechseln zu können, den bleiben nun noch einige Tage mehr Zeit und Sie (und ich auch) können in Ruhe und entspannt Weihnachten vorbereiten und die (nun) besinnliche Zeit genießen.
An der Auswahl, dem Bedarf für eine BU Absicherung oder weiteren Faktoren hat sich nichts verändert, aber wir alle müssen uns nun nicht mehr überschlagen. Wer also in den letzten Tagen nur deshalb abgeschlossen hat, weil er eine übereilte Entscheidung getroffen hat, der hat nun noch einige Tage um sich bei so wichtigen Fragen wie der Absicherung des gesundheitlichen Risikos und der Absicherung der Arbeitskraft etwas genauer mit den Tarifen geschäftigen zu können. Ich mag das!
Können die Gesellschaften dennoch die neuen Tarife einführen?
JA, auch ohne eine gesetzliche Grundlage steht es den Unternehmen ja frei, ihre Tarife zu ändern und anzupassen. Daher verlassen Sie sich nicht darauf, dass es nun alles “noch Zeit hat”. Gesellschaften können und werden dennoch umsetzen, auch ohne die bereits beschlossene Grundlage!
Daher hier gleich mal was zu lesen, sonst ist es bald wieder “zu spät”:
Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung und Leitfaden zur Berufsunfähigkeit
Auswahlkriterien zur PKV und auchAuswahlkriterien BU
Weitere Infos zum Thema:
Ja, der Artikel hat vollkommen Recht, man darf sich jetzt nicht in falscher Sicherheit wiegen, dass Unisex vielleicht verschoben wird. Ich denke Montag oder Dienstag ist die letzte Chance, noch einen Antrag auf die alten Tarife einzureichen und durchzubekommen.
Die großen Gesellschaften haben alle schon angekündigt, am 21. Dezember als Termin für die Unisex-Tarife festzuhalten, auch ohne das entsprechende Gesetz. Warum die Bundesregierung diese unumstrittene Regelung auch mit einem so kontroversen Thema wie den Ausschüttungen der Lebensversicherung gekoppelt hat, ist mir nicht verständlich.
Allianz Kranken hat trotzdem gestern dicht gemacht und alle anderen wichtigen dann am 20.12.12 usw. Es hat sich irgendwie gar nichts dran geändert. Niemand nutzt die Sache nun wirklich als Versicherer um noch ein paar Tage länger die “Gunst der Stunde” zu nutzen. Komisch eigentlich.
Hallo Hr. Steinberger,
warten wir mal ab, glauben Sie mir, es kommt noch was.
Ich bin der Meinung, die Gesellschaften sollten jetzt wenigstens eine Fristverlängerung anbieten und würde es auch begrüssen, wenn die Kunden tatsächlich noch mehr Zeit bekämen, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Vor allem Familien haben im Dezember sehr viel um die Ohren. Es gibt doch jetzt keinen Grund mehr, genau an diesem Stichtag fest zu halten. 🙂