Da haben sie ihren Versicherungsschutz sorgfältig ausgewählt, sich Gedanken um den Tarif und die Ausgestaltung gemacht und ihre Police schon lange in den Händen. Doch dann, dann kommt Post vom Versicherer und man teilt Ihnen mit, den Bestand der Riesterverträge habe man nun auf ein ganz anderes Unternehmen übertragen, ein Unternehmen zu dem sie vielleicht gar nicht wollten?
Sie glauben das geht nicht? Geht doch!
So geschehen vor einigen Wochen mit den Beständen der zum Ergo Konzern gehörenden „Ergo direkt Lebensversicherung AG“. Die dort im Bestand befindlichen ca. 6.000 Riesterverträge wurden mit Wirkung zum 27. Dezember 2013 in die Bestände der HanseMerkur Lebensversicherung AG übertragen und durch die Genehmigung des zuständigen Aufsichtsamtes, BaFin, wurde die Übertragung wirksam.
Anscheinend hat das Geschäft mit den staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten nicht den gewünschten Effekt zielt oder einfach nicht genug Ertrag gebracht, daher hatte Ergo schon vorab bekannt gegeben man nehme kein Neugeschäft mehr hierzu an.
Warum keine Übertragung im eigenen Haus?
Diese Frage ist ja durchaus berechtigt, denn mit der Ergo Lebensversicherung AG gibt es im eigenen Konzern durchaus ein Unternehmen, auf welches man hätte die Verträge ebenfalls übertragen können. Laut Pressesprecherin Regina Urich werden auch neue Interessenten heute an diese Konzerngesellschaft verwiesen.
Ob jetzt die HanseMerkur Lebensversicherung einen besseren Preis gezahlt hat und es daher (wirtschaftlich) sinnvoller war, bleibt reine Spekulation.
Laut Aussage der Pressesprecherin ist eine Übertragung technisch aufwändig und teuer, daher habe man (so die Antwort auf die Nachfrage des Versicherungsjournals) lieber extern übertragen. Warum jetzt gerade diese Übertragung dann billiger sein soll, wir werden es nicht erfahren.
Was ist mit den Vertragsbedingungen?
Leistungen welche in den Verträgen garantiert sind, also zum Beispiel die garantierte Rente, bleibt natürlich auch bei einer Übertragung auf einen anderen Versicherer bestehen. Laut Auskunft der jeweiligen Pressesprecher bleibt auch die Überschussbeteiligung wie bisher und wurde beibehalten. Ob das langfristig gesehen auch so sein wird, das bleibt abzuwarten. Denn die Überschussbeteiligung ist natürlich auch von der Unternehmenspolitik und der zukünftigen Ausrichtung abhängig und ist eine nicht garantierte Leistung.
Was können Sie als Kunde tun?
Anders als bei „normalen“ Lebensversicherungen ist ein Anbieterwechsel bei einem Riestervertrag einfacher möglich und vorhandene Guthaben können zu großen Teilen mitgenommen werden. Manchmal fällt eine Gebühr für die Übertragung an, jedoch ist man nicht dauerhaft und unwiderruflich an einen Anbieter gebunden.
Sollten Sie also mit dem Wechsel nicht einverstanden sein oder beabsichtigen sich neu zu orientieren, so können Sie dieses zum Anlass nehmen und das nun einmal tun. Ein Sonderkündigungsrecht ist jedoch mit der Übertragung auf das neue Unternehmen nicht verbunden.