Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Krankenversicherung » Private KV » Übersicht: Antragsfragen in der Privaten Krankenversicherung (PKV)- wer fragt wie lange, in welchem Umfang und was unbegrenzt?

Übersicht: Antragsfragen in der Privaten Krankenversicherung (PKV)- wer fragt wie lange, in welchem Umfang und was unbegrenzt?

Die Auswahl in der Privaten Krankenversicherung sollte sich niemals nach Zuschlägen oder Annahmemöglichkeiten richten, sondern nach Abwägung der Auswahlkriterien und Leistungen nach dem Tarif und der Gesellschaft. Dennoch stehen manchmal Vorerkrankungen einer Antragstellung im Wege und es kann Sinn machen, vorher zu schauen ob diese angegeben werden muss.

Aus diesem Grund habe ich für die eigene Beratung eine Tabelle erstellt und mal die unterschiedlichen Abfragezeiträume aufgelistet und werde die Liste weiter ergänzen und anpassen, falls es Änderungen geben sollte.

Einige Hinweise vorab:

Um so eindeutiger die Fragen formuliert sind, um so besser ist es für die Antragstellung und desto kleiner ist die Gefahr, eine Anzeigepflichtverletzung zu begehen. Wird zum Beispiel gefragt:

Haben in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Beobachtungen oder Behandlungen in einem Krankenhaus oder Sanatorium stattgefunden? (Barmenia KV Antrag)

so ist das eindeutig und klar zu beantworten. Damit weiss man, 5 Jahre vor Antragstellung ist alles anzugeben und man kann die Frage nicht unterschiedlich auslegen. Es geht aber auch anders.

Besteht Hilfsmittelbedarf oder bestehen Defizite körperlicher oder geistiger Art? (Continentale KV)

Hier ist es schon schwerer, denn was genau sind diese Defizite? Ist es ein Defizit wenn man nicht so schnell laufen kann wie der Nachbar? Oder so schnell denken?

Aber ein weiteres Unternehmen “überzeugt mit einer anderen, spannenden” Frage.

Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Schäden bzw. Anomalien (wie z. B. Herzfehler, psychische Störungen, Nervenerkrankungen, Augenerkrankungen, Schädigung des Bewegungsapparates, Stoffwechselstörungen usw.), die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden? (Debeka)

Wie bitte beantwortet man diese Frage richtig und vor allem vollständig? Damit sind doch faktisch alle Abfragezeiträume aufgehoben und man gibt alles an, was jemals war, sonst ist eine “richtige” Beantwortung unmöglich.

Ungeachtet dessen, hier also einmal die Übersicht der unterschiedlichen Gesellschaften. Die meisten der Anträge finden Sie im Downloadbereich.

Antragsfragen_Uebersicht

Und wer es lieber als Excel Dateil hätte, auch dem kann geholfen werden. Übersicht zu Antragsfragen und Abfragezeiträumen als Excel *.xls Datei.

7 Kommentare

  1. Tolle Übersicht! Bezieht sich der Abfragezeitraum wirklich auf die Jahre mit Berücksichtigung des Monats oder sind die letzten Kalenderjahre gemeint?

    Z.B. Angenommener stationärer Aufenthalt im KKH im Juli 2008, 5 Jahre Abfragezeitraum:
    Muss man das dann ab August 2013 nicht mehr im Antrag erwähnen oder erst ab Januar 2015 (da erst dann die letzten 5 Kalenderjahre nur bis 2009 zurückreichen)?

    • Hallo,

      der Zeitraum ist immer der Jahreszeitraum von der Antragstellung, nicht das Kalenderjahr.

      In Ihrem Beispiel wäre der Aufenthalt in 07/2008 im August 2014 raus.

  2. Vielen Dank fuer ihre Antwort.
    Der Jahreszeitraum in meinem Beispiel wuerde dann aber schon im August 2013 enden, oder?

  3. Grundsätzliche Einschätzung:

    Lohnt es sich beim vorliegen von anderen Risikozuschlagsfaktoren, Kurzsichtigkeit, Skoliose, zu warten um z.B. psychologische Behandlungen aus dem Zeitraum der Abfrage herausfallen zu lassen.

    Derzeitiges Alter 24, der letzte Termin liegt knapp 4 Jahre zurück, also z.B. erst in 6 Jahren eintreten, dann Risikozuschlag für Skoliose in Kauf nehmen, aber kein zusätzlichen für psycho. Therapie?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner