So ist das leider mit den Wahltarifen. So schnell wie eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) diesen eröffnet hat, kann diese einen Tarif wie den TK privat diesen eben auch wieder einstellen.
Doch zum Hintergrund:
2007 führte die Techniker Krankenkasse (TKK) den Wahltarif TK privat ein. Dabei handelt es sich um einen Wahltarif für gesetzlich Versicherte in der TKK. Gegen einen Zusatzbeitrag (welcher ohne Gesundheitsprüfung / Risikoselektion feststand) konnte der Versicherte beim Arzt als Privatpatient auftreten.
„Wir leisten bis zum 3,5-fachen des einfachen Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte“
propagierte der Vorstand seinerzeit den Tarif. Auch die Werbung der TK klang vielversprechend.
„Bei der TK versichert, wie ein Privatpatient behandelt“
Leider scheint das Konzept nicht aufgegangen zu sein und das Nachsehen haben die Versicherten. Viele von Ihnen genossen den Status des Privatpatienten und waren gern bereit einen Mehrbeitrag dafür zu zahlen.
Anders als in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein solcher Wahltarif aber seitens der GKV auch wieder zu beenden. In der PKV verzichten die Versicherer auf ein solches Kündigungsrecht und der Vertrag endet nicht, wenn der Versicherte dieses nicht will. Einzige Ausnahmen bestehen bei dem Nichtzahlen der Beiträge oder falschen Angaben im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Da Wahltarife sich selbst tragen müssen, hätte es gewaltiger Prämienanpassungen bedurft. „Das wollten wir nicht“, sagt Michael Schmitz, Sprecher der Techniker Krankenkasse.
So kann man es natürlich auch verkaufen. Warum nicht zumindest mal die Prämienerhöhung berechnen und kalkulieren und den Versicherten anbieten? Mal sehen wer es gezahlt hätte. Dann ist eine Einstellung auch immer noch möglich. Aber so?
Was können Versicherte nun tun?
Nicht viel. Der Wahltarif endet und so sind diese Patienten wieder “normale” Kassenpatienten. Denken Sie aber daran dieses dem Arzt unbedingt mitzuteilen, sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Einige von denen, wo Gesundheitszustand und Alter es erlauben, können sich über private Zusatzpolicen einen Teil des Schutzes zurückkaufen. Diese unterscheiden sich aber in erster Linie durch eine Risikoprüfung. Eine private Zusatzversicherung muss keinen aufnehmen. Ablehnungen oder Zuschläge sind bei Vorerkrankungen nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich.
Auch durch das Modell der Kostenerstattung, bei dem die gesetzliche Kasse nur einen Teil der Kosten (im GKV Rahmen) erstattet und der Rest über private Ergänzungsversicherung refinanziert wird. Hier verstecken sich jedoch hohe Kostenrisiken. Daher lassen Sie sich bei Interesse dringend beraten.
Hallo,als Laie würde mich mal ernsthaft interessieren, woran man einen guten Vergleich erkennt. Man liest überall das man als Verbraucher vergleichen soll. Aber was unterscheidet z. B. einen Makler wie Sie es sind von einem sogenannten Vergleichsrechner wie der hier XXXX
Vielen Dank!
Hallo Hr. Grubert,
die Erklärung ist einfach.
Der Vergleichsrechner den Sie hier nannten, ist vollkommen ungeeignet eine “passende” PKV zu finden. Warum?
Dort werden ausschließlich oberflächliche Kriterien abgefragt. Fragen nach gewünschter SB, Mehrbettzimmer, Zahnersatzerstattung und Krankengeld sind natürlich zu besprechen, sind aber 1.) lange nicht alle, 2.) ungeeignet um eine entsprechende Auswahl zu treffen. Auch die folgenden Kriterien sind nicht geeignet. Es wird mit “Ja-Nein-Fragen” nach Osttarifen, Primärarzt, Heilpraktiker und Ambulanter Psychotherapie, Höchstsätzen und Beitragsrückerstattung” gefragt.
Verglichen mit einem Auto, so kaufen Sie ein solches auch nicht nach den Kriterien ob es Räder, ein Lenkrad, ein Sitz und ein Radio hat- oder?
Daher unterscheidet sich der Makler, hier auch nur der spezialisierte, von dem Vergleichsrechner nicht nur in den Erläuterungen und Erklärungen, sondern auch in der Möglichkeit Hilfestellungen zu geben.
Seiten wie die von Ihnen genannte, haben nur ein Ziel: Adressen zu generieren und an Berater zu verkaufen.
Mehr Infos zur Auswahl auch in anderen Blogbeiträgen zu den Kriterien.