Lange hat es gadauert und am 21. Dezember diesen Jahres soll es schon losgehen. Nachdem der Deutsche Ring Krankenversicherung und auch die Signal Krankenversicherung zwischenzeitlich die neuen, geänderten Bedingungen für die neuen Tarife nach dem Unisexmodell bekannt gegeben haben, folgt die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) nun mit Beiträgen.
Die Vorahnungen und Hochrechnungen scheinen sich auch in der Kalkulation zu bewahrheiten und obwohl die Beiträge noch final der Zustimmung des Treuhändlers benötigen können wir doch von diesen Zahlen ausgehen. Interessant ist auch die Aufstellung, wo konkret die Anpassungen her kommen. Dazu müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, welche bei der Kalkulation in die Tarife einfließen.
1.) ANPASSUNGSBEDARF
Generell besteht- wie bei allen Tarifen- im Rahmen der Überprüfung die Notwendigkeit gestiegene Kosten oder veränderte Lebenserwartung anzupassen und in Form einer Beitragsanpassung zu berücksichtigen. Dabei führt das in unserem Beispiel bei Männern zu einer Erhöhung des Tarifbeitrages von +18 EUR (von 447 also auf 455). Bei Frauen wären alleoin hierdurch die Beiträge von 528 EUR um 5 EUR zu senken.
2.) Anpassung wegen Unisex
Die Veränderungen durch die Einführung der geschlechterneutralen Beitröge (Unisex) führen bei Männern in unserem Beispiel zu einer deutlichen Erhöhung der Beiträge. Konkret bedeutet dieses eine Steigerung von 57 EUR oder knapp 12%, bezogen auf den ursprünglichen Beitrag von 447 EUR. Bei Frauen hingegen ergibt sich kaum eine Veränderung, in unserem Beispiel eine Senkung um 1 EUR monatlich.
3.) Änderung durch den neuen Rechnungszins
Der dritte Faktor, welcher bei Männern und Frauen gleichermaßen zu einer Erhöhung führen muss, ist die Neukalkulation der Beiträge mit einem Rechnungszins von 2,75 statt 3,5%. Vereinfacht bedeutet dieses, die Rücklagen werden schlechter verzinst (was auch an der allgemeinen Zinsentwicklung liegt) und die meisten Gesellschaften folgen der Empfehlung der Aktuare und senken daher den Zins. Vereinfacht ausgedrückt müssen Sie somit mehr Geld ansparen um bei kleineren Zinsen auf den gleichen Endbetrag zu kommen. In unserem Beispiel ist hierfür eine Veränderung von 28 EUR monatlich nötig, die Männer wie Frauen betrifft.
Betrachtet man daher die Konstellation in der Gesamtheit, so ergibt sich eine doch deutliche Beitragsanpassung. Auf den folgenden Grafiken sehen Sie zunächst links die Beiträge heute, dann die Beiträge wenn der Rechnungszins gleich bliebe und zuletzt rechts die Zahlen inkl. aller Veränderungen.
Sind die Erhöhungen in allen Tarifen identisch?
Nein. Die Anpassungen durch die oben genannten Faktoren wirken sich spezifisch für die einzelnen Tarife aus. So gibt es Bausteine, welche mit Beitragssenkungen bei Frauen oder weiblichen Kindern versehen sind, diese liegen im ein- manchmal zweistelligen Prozentbereich. Auf der anderen Seite entwickeln sich einige Tarifbausteine auch ganz deutlich nach oben. Besonders in den Bereichen der Kindertarife gibt es zum Teil Verdopplung einiger Beitragsstufen, wenn hier mehrere Faktoren zusammenkommen. Hier einige Bespiele.
30jährige Männer im Tarif A105 von 194 EUR auf 250 EUR (+28%)
30jährige Frau im gleichen Tarif von 262 EUR auf 250 EUR (-4%)
Kinder im A105 von 61 auf 63 EUR
Aber auch andere Tarife werden sich verändern. Gerade bei den Jugendlichen führt die neue Kalkulation zu teilweise großen Beistragssprüngen, welche aber von Tarif zu Tarif unterschiedlich ausfallen können. Während sich weibliche Jugendliche zwischen 16 und 20 über sinkende Beiträge von 18% (183 auf 149 EUR) freuen können, müssen ihre männlichen Versicherten mit 133 auf 149 EUR tiefer in die Tasche greifen. Gleiche Tendenzen gibt es auch in den Trifen S… oder Z… für die stationäre oder die Zahnbehandlung.
Wer also derzeit über den Wechsel in die Private oder seiner Privaten Krankenversicherung nachdenkt, für den gilt HEUTE überlegen und in Ruhe entscheiden, vielleicht aber noch nach den alten Bedingungen in der Bisextarifwelt.
Ändern sich bei der SDK auch die Leistungen?
Eine Bedingungsänderung ist in diesen Tarifen nicht geplant, auch keine Einführung der Mindestkriterien. Die Mindestkriterien wird man jedoch einführen, wie die SDK heute mitteilte.
In den drei Bereichen werden wir unsere Tarife an die vom PKV-Verband empfohlenen wichtigsten Mindest-leistungen anpassen (sofern erforderlich):
• Unbegrenzte Ambulante Psychotherapie:
Zukünftig werden keine ambulanten Tarife mehr eine Begrenzung in der Anzahl der Therapiesit-zungen vorsehen. (Betroffene Tarife: A75, A210/220 und BA30/BAE)
• Erweiterung auf drei Suchtentwöhnungsbehandlungen: Erweiterung der Begrenzung von Suchtentwöhnungsbehandlungen von einer stationären auf drei ambulante oder stationäre Behandlungen. Weitere in den Tarifbedingungen beschriebene Voraus-setzungen bleiben bestehen. (Betroffene Tarife: alle Vollversicherungstarife)
• Offener Hilfsmittelkatalog: Formulierung eines offenen Hilfsmittelkataloges. (Betroffene Tarife: alle Vollversicherungstarife)
Eine Aussage wie die konkrete Formulierung aussehen wird, ob Begrenzungen im offenen Katalog auf eine “einfache” Ausführung oder ähnliches enthalten sind, kann ich noch nicht sagen. Die Bedingungsaussagen liegen noch nicht vor.
Aus unbestätigter Quelle war zu hören, das es wohl im Jahr 2013 vielleicht eine neue Form der Tarife mit veränderten Bedingungen oder gänzlich neue Tarife geben wird. Mehr dazu können Sie hier im Blog nachlesen, sobald es konkrete Informationen gibt.
Es bleibt abzuwarten, wie und wann andere Unternehmen die Beiträge veröffentlichen.
Die “berühmt berüchtigten” Unisextarife- muss ich mich unbedingt jetzt und schnell entscheiden?