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PKV Rauswurf, stimmt das?

Kann die PKV mich bei hohen Kosten rauswerfen oder (nur) meine Beiträge erhöhen?

Es gibt so Mythen, die halten sich wacker und tauchen immer und immer wieder auf. Der PKV Rauswurf bei zu hohen Kosten oder falls Sie schnell nach Vertragsbeginn erkranken gehört zu solchen Mythen. Vor einiger Zeit häuften sich die Fragen, wie diese hier:

AOK Falschaussage PKV, PKV Rauswurf

In diesem Zusammenhang gibt es meist zwei brennende Fragen, welche durch falsche oder unqualifizierte Aussagen einiger Berater oder Mitarbeiter nicht gerade zu weniger Verunsicherung führen. Daher schauen wir uns beide Fragen einmal an.

  1. Kann die Private Krankenversicherung mich rauswerfen, wenn ich zu hohe Kosten verursache?
  2. Kann die Private Krankenversicherung meine individuellen Beiträge einfach erhöhen, damit es sich für sie wieder “rechnet”?
  3. Kann eine Private Krankenversicherung mich überhaupt kündigen? und
  4. Heute versichert – morgen krank. Was muss ich nun tun?

Damit Sie sich weniger Sorgen machen und nicht auf falsche Aussagen hereinfallen, schauen wir uns daher die Fragen nun etwas genauer an. Zuerst also ganz einfach.

1.) Kann die Private Krankenversicherung mich rauswerfen, wenn ich zu hohe Kosten verursache?

Sie haben sich kürzlich in einer privaten Krankenversicherung versichert. Nun wurden Sie aber krank. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um einen Unfall oder eine plötzlich aufgetretene Erkrankung handelt. Sie machen sich nun Sorgen, denn obwohl Sie gerade wenige Beiträge gezahlt haben, stehen dem hohe Kosten und Erstattungen gegenüber. Einige Beispiele finden Sie auch in meiner kleinen Serie “Was kostet eigentlich?”, welche Sie HIER nachlesen können.

Natürlich fragen sich einige Versicherte dann, wie geht das? Ich verursache hohe Kosten und habe kaum meine Beiträge gezahlt, das “kann sich doch nicht rechnen”. Nun, so funktioniert aber Versicherung. Genauso gibt es viele Menschen, welche in der PKV über Jahre oder Jahrzehnte Beiträge zahlen und keine Kosten verursachen. Versicherung ist eine “Mischkalkulation”. Würden alle hohe Kosten verursachen, so müsste der Versicherer schnell handeln, denn sonst wäre er nicht mehr leistungsfähig. Damit das aber nicht passiert, steht vor der Aufnahme in die PKV eine so genannte Risikoprüfung, wie bei Ihnen auch. Mit dem Ausfüllen von Gesundheitsfragen erfragt der Versicherer Erkrankungen und beurteilt damit weiter auftretende Kosten. Hat jemand schon allergische Beschwerden, so ist hier ein Zuschlag zu zahlen, denn die Wahrscheinlichkeit höhere Kosten zu verursachen steigt. Ein Beispiel? Bitte sehr.

Aber um nun auf die Frage zurückzukommen. KEINE Private Krankenvollversicherung kann Sie rauswerfen oder Ihnen einfach so kündigen, nur weil Sie krank sind oder einen Unfall hatten. Solange bei Antragstellung alles richtig angegeben wurde und der Versicherer Sie mit oder ohne Zuschlag versichert hat, ist der Vertrag geschlossen. Selbst wenn Sie morgen hunderttausende Euro an Kosten verursachen, ein Grund für einen Rauswurf ist es nicht.

DIE ANTWORT: Nein, niemand kann Sie wegen zu hoher Kosten aus der PKV werfen

Doch wenn schon kein Rauswurf, kann dann die Versicherung einfach die Beiträge anpassen und damit mehr Geld einnehmen, damit diese mehr für mich ausgeben kann? Damit beschäftigen wir uns in der Frage 2.

2.) Kann die Private Krankenversicherung meine individuellen Beiträge einfach erhöhen, damit es sich für sie wieder “rechnet”?

Das wäre doch dann die logische Konsequenz, oder? Also wenn Sie mich schon nicht loswerden, dann erhöhen die einfach meine Beiträge, denn ich brauche ja auch mehr Leistungen. Auch das geht zum Glück nicht. Das wäre ja eine Umgehung der Kündigung. Stellen Sie sich vor, Sie leiden an einer teuren Krebserkrankung oder haben HIV. Dort fallen fast 1.700 EUR Kosten pro Monat an, das ist mit einem normalen Beitrag nicht zu decken. Muss es aber auch nicht, denn auch hier: DAS ist das Modell von Versicherungen.

Natürlich passen Versicherungen die Beiträge bei steigenden Kosten an, aber niemals für einen einzelnen Kunden. Beitragsanpassungen finden unter sehr engen, gesetzlichen Voraussetzungen statt. Gründe sind längeres Leben, weniger Zinsen, aber auch steigende Kosten. Diese Anpassungen würden dann aber immer auf die entsprechenden Tarife/ Tarifkollektive entfallen, also zahlen ALLE Versicherten in dem Tarif/ der Altersgruppe mehr Beitrag, niemals Sie persönlich und allein und niemals nur ein einzelner Versicherter aufgrund der eigenen Kosten.

DIE ANTWORT: Nein, niemand kann wegen zu hoher Kosten Ihren PKV Vertrag individuell erhöhen

Angekündigt hatte ich oben ja gleich noch zwei weitere Fragen angekündigt, auch die schauen wir uns noch etwas detaillierter an. Bei der ersten der beiden, müssen wir zudem noch unterscheiden ob es sich um eine Vollversicherung (also eine “richtige PKV”) oder eine Zusatzversicherung ist.

3.) Kann eine Private Krankenversicherung mich überhaupt kündigen?

Krankenvollversicherung

Haben Sie sich für eine Vollversicherung, also eine Versicherung anstelle der gesetzlichen Krankenkasse entschieden, so ist ein Kündigungsrecht der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen. Grundlage hier ist die Regelung in den Versicherungs-/ Musterbedingungen. Dort heißt es:

§ 14 Kündigung durch den Versicherer

(1) In einer der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung (§ 193 Abs. 3 VVG) sowie in der substitutiven Krankheitskostenversicherung gemäß § 195 Abs. 1 VVG ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Krankheitskostenvollversicherung besteht.

VVG

Wer also eine PKV (voll) einmal hat (möglich sind natürlich Kündigungen/ Rücktritte wegen falscher Angaben oder verschwiegener Krankheiten im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht (–> HIER NACHLESEN WAS DAS BEDEUTET)), der wird auch von dieser nicht rausgeworfen.

Krankenzusatzversicherung

Anders sieht es bei der Krankenzusatzversicherung aus. Zu denen gehört auch die Krankentagegeldversicherung. Hier sind die Regelungen in den Bedingungen maßgebend und in den Bedingungen heißt es dazu:

(2) Liegen bei einer Krankenhaustagegeldversicherung oder einer Krankheitskostenteilversicherung die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht vor, so kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.

und im Krankentagegeldschutz

§ 14 Kündigung durch den Versicherer

(1) Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen, sofern kein gesetzlicher Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht.

Auch hier sind die Möglichkeiten beschränkt. Sind Sie schon länger (also 3 Jahre oder mehr) dort versichert, so besteht auch hier ein Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch den Versicherer ist nicht mehr möglich. IN DEN ersten DREI JAHREN ist es anders. Nur wenn Sie Arbeitnehmer sind und im Krankentagegeldschutz einen Anspruch auf den Zuschuss des Arbeitgebers haben (also auch nicht Gesellschafter, Geschäftsführer) ist eine solche Kündigung auch hier ausgeschlossen.

PKV Rauswurf – Verbesserte Regeln möglich

Viele Versicherer gehen aber über diese Minimalleistungen hinaus und verzichten auch in der Zusatzversicherung auf ein solches Kündigungsrecht, aber eben nicht alle. So schrieb ein Kollege neulich in einem Forum, der Münchener Verein hätte einem Kunden gekündigt, nachdem er krank wurde und Krankengeld bezogen hat. Das ist dann korrekt, wenn der Versicherer für die ersten drei Jahre nicht auf sein Recht zur Kündigung verzichtet.

Auch in der Zusatzversicherung (stationäre Kosten, Zähne, Heilpraktiker etc.) ist es ganz wichtig, hier einen solchen Verzicht in den Bedingungen zu haben. Sonst werden Sie krank, reichen Leistungen ein und der Versicherer zahlt, kündigt aber direkt danach. Oft lässt sich dann mit der Vorerkrankung kein neuer Schutz mehr abschließen, wäre also fatal.

ANTWORT: Kündigung in der Zusatzversicherung ist denkbar, wenn die Bedingungen nicht verbessert wurden

Und nun auch noch zur letzten Frage. Es passiert durchaus häufiger.

4.) heute versichert – morgen krank. Was muss ich nun tun?

Jahrelang waren Sie gesund, hatten nie etwas. Kaum ist der Wechsel in die PKV vollzogen, kommen die Erkrankungen. Da ist ein Blutbild nicht ganz in Ordnung, der Arzt macht noch schnell ein CT oder im Urlaub überrascht Sie eine Erkrankung. Nur durch reine Diagnostik wie ein Blutbild, ein CT und ein bisschen Untersuchungen sind die Beiträge von einigen Monaten schon verbraucht.

Solange aber bei der Antragstellung alle Angaben korrekt waren, schocken Sie und die PKV auch solche Ereignisse nicht. In keiner Weise! Auch das ist Versicherung. Es geht eben nicht um Beiträge zahlen, sondern auch um abgesichert sein. Sie bekommen also ganz regulär Ihre Leistungen aus der privaten Krankenversicherung. Klar wird der Versicherer wissen wollen, ob alle Angaben gemacht wurden und ggf. auch Ärzte anfragen.

Aber auch das ist eine normale Prüfung und kein Grund zur Sorge. Egal ob Sie einen Monate oder drei Jahrzehnte versichert waren, Leistungen, welche versichert sind und nun gebraucht werden, werden auch im Rahmen des Tarifes erstattet.

2 Kommentare

  1. danke für ein weiteren tollen artikel!

    gibt es bzgl. größen von kollektiv in den einzelnen tarife “mindestmengen” damit es nicht nur aus zwei menschen besteht – z.bsp. ein sehr kranken und ein gesunden?

    oder wird die mischkalkulation anhand alle vollversicherten berechnet?

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