In den letzten Beratungen häuften sich Fragen nach der SteuerIdentNummer. “Muss der Versicherer meiner Privaten Krankenversicherung die bekommen?” oder “was will der denn damit, ging dich bisher auch ohne” waren solche Fragen und Aussagen. Daher erkläre ich ihnen hierzu einige Hintergründe, die zum besseren Verständnis beitragen (sollen).
Was ist das überhaupt, diese Steueridentifikationsnummer?
Es handelt sich um eine lebenslange und persönliche Steuernummer. Diese wird jedem Bundesbürger zugeteilt und ersetzt in der Zukunft viele verschiedene Nummern, so auch die Einkommensteuernummer.
Erhalten haben Sie diese bereits vor längerer Zeit vom Bundesamt für Steuern aus Bonn.
Was kann ich tun, falls ich diese nicht (mehr) finde?
Neben dem damaligen Brief können Sie diese Identifikationsnummer auch der Lohnsteuerkarte, der Lohnsteuerbescheinigung 2010 oder dem Einkommensteuerbescheid entnehmen. Wer diese gar nicht mehr “auftreiben” kann, fordert diese unter folgenden Adresse bitte neu an.
Bundesamt für Steuern
Referat St II 3
53221 Bonn
Auch im Internet ist dieses unter www.bzst.de möglich. Alles was Sie brauchen ist Ihr Name, das Geburtsdatum und ihre Anschrift. Onlineformular zur Anforderung der SteuerID. Fragen dazu können Sie auch unter Telefon (0228) 4 06 1240 stellen.
Was hat nun die Private Krankenversicherung mit der Steuer zu tun?
Durch das Bürgerentlastungsgesetz ist der Beitrag zur Privaten Krankenversicherung (teilweise) steuerlich anrechenbar und führt zu einer verminderten Steuerbelastung. Dazu stellt der Versicherer nicht mehr nur eine Arbeitgeberbescheinigung aus, sondern eine weitere über den steuerlich relevanten Beitragsanteil. Damit aber diese Beträge zukünftig einfacher übermittelt werden und verarbeitet werden können, findet eine zentrale Erfassung statt. Auf diese Daten sollen auch die Arbeitgeber zukünftig Zugriff bekommen, das erleichtert die Lohnabrechnung.
Gebe ich diese nicht an, hat das Auswirkungen auf meinen Vertrag oder verliere ich gar meinen Versicherungsschutz?
Nein. Mit den vertraglichen Leistungen aus Ihrer Versicherung hat die Steuernummer nichts zu tun. Diese bleiben natürlich in vollem Umfang bestehen. Jedoch ist es dennoch sinnvoll diese anzugeben. Bei Nichtangabe werden pauschal 1.900 EUR jährliche Aufwendungen als maximale Summe berechnet. Alle anderen Kosten müssen und können dann später in der Einkomensteuererklärung geltend gemacht werden.
Wie teile ich meinem Versicherer die Nummer mit?
Meist haben die Unternehmen dazu Vordrucke und senden Ihnen diese gern zu. Alternativ können Sie auch formlos an den Versicherer schreiben und ihm die Nummer übermitteln. Dazu sollten Sie gleichzeitig in die Datenübermittlung einwilligen, sonst kann das Unternehmen nicht viel damit anfangen. Ein Mustertext finden Sie unten:
Erklärung im Rahmen des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
Hiermit willige(n) ich/wir ein, dass die zur Ermittlung der steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge bestimmten personenbezogenen Daten (Namen, Vertragsdaten, Steueridentifikationsnummer, geleistete Beiträge und ggf. Informationen zu erstatteten Beiträgen) den Finanzbehörden übermittelt werden. Sofern die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) nachstehend nicht eingetragen oder nicht zutreffend ist, umfasst die vorstehende Einwilligung ebenfalls die Einwilligung in die Abfrage der Steuer-ID auf elektronischem Wege beim Bundeszentralamt für Finanzen oder einem anderen Unternehmen der Deutscher Ring Gruppe.
Wenn Sie sich also etwas “Papierkram” ersparen möchten, so teilen Sie Ihrem Berater oder Versicherer einfach die entsprechende Steuernummer mit, falls nicht schon mit Abgabe des Antrages geschehen.
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