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Sozialversicherungswerte 2015- darunter auch der Arbeitgeberzuschuss und die (steigende) Jahresarbeitentgeldgrenze (JAEG 2015)

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UPDATE: Neue (noch vorläufige) Sozialversicherungswerte für 2016 bekannt. HIER mehr Infos!

Und jährlich grüßt das Murmeltier, oder so ähnlich. Die noch vorläufigen Werte zur Sozialversicherung 2015 sind nun bekannt und sollen im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Bis dahin gelten diese zwar nur unter Vorbehalt der Zustimmung, in der Vergangenheit wurden diese jedoch immer so gebilligt. Daher hier für Sie die neuen Werte, wonach sich auch der Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung richtet, der so genannte Arbeitgeberzuschuss für 2015. (Werte für 2014 zum nochmals nachlesen)

Die Zahlen für die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und die der Versicherungspflichtgrenze werden immer sehnsüchtig erwartet, entscheidet diese Grenze doch auch darüber wer sich privat versichern darf und ob ein PKV Versicherter Angestellter ggf. wieder versicherungspflichtig wieder in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) muss.

Die Jahresarbeitentgeltgrenze 2015 wird demnach bei 54.900 € (mtl. 4.575 €) liegen und steigt damit gegenüber den Vorjahreswerten um 1.350€, der gleiche absolute Anstieg wie im letzten Jahr (2014 lag diese bei 53.550 €), ebenso ändert sich daher die besondere Versicherungspflichtgrenze (für alle bis zum 31. 12. 2002 PKV Versicherten) auf 49.500€ (2014: 48.600 €, + 900€) .

Da auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung um 900 € pro Jahr oder 75 € pro Monat steigt (diese liegt dann bei 49.500 € oder 4.125€ pro Monat), ändert sich auch der Höchstbeitrag zur Gesetzlichen Krankenkasse und der Arbeitgeberzuschuss. Dieser berechnet sich dann in 2015 wie folgt:

Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung 2015

Für das Jahr 2015 ergibt sich somit folgende Berechnung:

14,6% GKV Beitrragssatz, davon trägt der Arbeitgeber 7,3%

+ ggf. einkommensabhängiger Zusatzbeitrag in der GKV

7,3% x 4.125€ = 301,13 € (bisher 295,65 €, +5,48 €) = AG Zuschuss zur Krankenversicherung 2015 

Der Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung berechnet sich wie folgt:

2,35% Pflegevers. Beitragssatz, davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 1,175%

1,175% x 4.125€ = 48,46 € (bisher 41,51 €, +5,93 €) = AG Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung 2015

Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt demnach ebenfalls an und berechnet sich für das Jahr 2015 wie folgt:

Gesamtbetrag zur GKV:

Krankenversicherung: 4.125 € * 14,6% = 602,25 € (bisher 627,75 €, -25,50 € + Zusatzbeitrag für AN allein)

Pflegepflichtversicherung: 4.125 € * (2,35% + 0,25% (Kinderlose)) =  107,25 € (bisher 93,15 €, +14,10 €)

GESAMT sind in der Krankenversicherung dann 709,50 € pro Monat von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten, + Zusatzbeitrag den die Kasse prozentual (vom eigenen Einkommen) erheben kann

Davon zahlt der (kinderlose) Arbeitnehmer allein:

KV: 4.125 € * (7,3%) = 301,13 €

Pflege: 4.125 € * (1,175% + 0,25%)= 58,78 €

GESAMTANTEIL Arbeitnehmer in 2015: 359,91 € (+ Zusatzbeitrag der GKV, einkommensabhängig wenn erhoben)

Hier noch einmal alle Zahlen im Überblick:

allgemeine Versicherungspflichtgrenze 2014: 54.900 € p.a. oder 4.575 € mtl. (brutto)

besondere Versicherungspflichtgrenze 2014: 49.500 € p.a. oder 4.125 €

Beitragsbemessungsgrenze KV 2014  ebenfalls bei 49.500 € /4.125 € p.M.

Wenn Sie durch den Anstieg der Grenze versicherungspflichtig werden, so können Sie dich von dieser Pflicht (für diesen speziellen Grund, das Steigen der Grenze) befreien lassen. Mehr dazu hier: Befreiung von der Versicherungspflicht – wie kann ich in der PKV bleiben?

Weiterhin ändern sich folgende Werte:

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt in 2015

West: 72.600 € oder 6.050 € monatlich (in 2014 71.400 €, ein Plus von 1.200 €)

Ost: 62.400 € oder 5.200 € monatlich (in 2014 60.000 €, ein Plus von 2.400 €)

Für die Knappschaft steigt die Grenze auf 89.400 € (West) und 76.200 € (Ost).

Ebenso steigt die Bezugsgröße 2015, also der Wert welcher bundesweit gilt und wovon sich viele andere Werte ableiten.

Bezugsgröße WEST 2015:  33.180 € bzw. monatlich 2.835 € (in 2014 waren es 33.180 € bzw. 2.765 €)

Bezugsgröße OST 2015:  28.980 € bzw. monatlich 2.415 € (in 2014 waren es 28.410 € bzw. 2.345 €)

Weitere Informationen finden Sie auch in folgenden Beiträgen:

Was zählt zur Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) dazu? Kann ich mich privat versichern?

Wie finde ich eine billige/ günstige Private Krankenversicherung zum Einstieg?

Eine private Krankenversicherung muss man sich leisten können und wollen

Warum GKV + Zusatzversicherung auch (k)eine Lösung ist – die unterschiedlichen Zahlbeiträge bei Arbeitnehmern

Versicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten

8 Kommentare

  1. Hallo Herr Hennig,

    der Wert für die BBG müsste 49.500 heißen statt 49.900.

    Danke für den guten Artikel.

    Viele Grüße aus Berlin
    Jörg Schumacher

  2. Guten Morgen Herr Hennig,
    prima das die Werte der Pflegeversicherung korrigiert wurden. Vielen Dank.

    Der Zusatzbeitrag den die Kassen erheben können ist aber nicht einkommensabhangig, sondern für alle Mitglieder der Kasse verbindlich.

    Viele Grüße,
    Rico

      • Danke für Ihre Antwort Herr Hennig. Ich glaube schon lange nicht mehr an die Artikel die im Spiegel, Focus etc. erscheinen. Hier schreibt jeder von jedem ab, ohne dies zu überprüfen. Auch wenn als Quelle dpa steht.
        Es gibt definitiv keine einkommensabhängige Zusatzbeiträge. Jedes Mitglied hat den gleichen prozentualen Zusatzbeitrag zu zahlen. Bei AOK Plus z.B. 0,3%. Habe soeben auch noch einmal mit dieser Kasse telefoniert.
        Viele Grüße aus Nürnberg
        Rico

      • Guten Tag nochmals,

        als Vertreter der Ärzte Stiftung hätte ich durchaus erwartet, dass sie sich vorher informieren.

        Tun Sie mir doch bitte einen Gefallen und lesen zunächst einmal die Information des Ministeriums, die nun bekanntlichem im Juli das Gesetz dazu beschlossen.

        Hier der Auszug

        Quelle:

        Beitragssätze

        Durch das Gesetz wird zum 1. Januar 2015 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt werden. Die Hälfte, nämlich 7,3 Prozent, trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Der bisherige mitgliederbezogene Beitragssatzanteil von 0,9 Prozentpunkten entfällt. Stattdessen können die Krankenkassen künftig einkommensabhängig Zusatzbeiträge erheben. Dadurch wird die Beitragsautonomie der einzelnen Krankenkassen gestärkt. Gleichzeitig wird durch eine Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs die Zielgenauigkeit der Zuweisungen, die die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, verbessert.

        Daher Sind es natürlich einkommensabhängige Beiträge, die natürlich prozentual gesehen für jedes Mitglied der Krankenkasse gleich sind.

  3. Vielen Dank für die Erwähnung der Stiftung.

    Das ein Mitglied mit 4000€ Brutto mehr zahlt als mit 1500€ ist ja klar. Es werden nur keine unterschiedlichen prozentualen Beitragssätze für die oben genannten Einkommen festgesetzt.

    Das wollte ich mit meinen Beiträgen vorher aussagen.

    Viele Grüße

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