Guten Morgen liebe Leser,
heute sollen nun die neuen Größen der Sozialversicherung vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Geplant ist die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung von derzeit 43.200 EUR auf 44.100 EUR anzuheben. Weiterhin steigt vermutlich die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 48.600 EUR (jetzt 48.150 EUR).
Diese Steigerungen sind recht moderat, kein Wunder, denn durch den Anstieg des Beitragssatzes in der GKV (aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds) steigen die Beiträge für gesetzlich Versicherte drastisch an.
Dieser neue, bundeseinheitliche Beitragssatz liegt vermutlich bei 15,5 %.
Ich halte Sie auf dem Laufenden.
Sven Hennig