Bereits vor knapp einem Jahr hatte ich zu der Frage “Soll ich oder soll ich nicht- Wechsel in den neuen Vario Tarif” geschrieben. Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (als Partner der Central) und auch viele andere Berater hatten ihren Kunden einen solchen Wechsel empfohlen. Oftmals nach dem Motto:
“Hallo Hr. Muster, Ihr Traif CV3H/ CVP/ EKN wird zum 01. Januar angepasst. Ich habe eine tolle Lösung für Sie, wechseln Sie in den Vario Tarif.”
Bereits im letzten Jahr hatte ich vielen Anfragenden die Aussage gegeben, ein solcher Wechsel ist generell möglich, will aber gut überlegt sein und besonders gut durchdacht. Nachdem in diesem Jahr nun auch die Beitragsanpassungen der Central für 2011 bekannt sind, passiert genau dieses wieder.
Klingt ja auch toll. “Entgehen Sie der Anpassung, ich habe eine Lösung für Sie.” wird heute mal wieder argumentiert. Dazu kommen noch solche unsinnigen Aussagen wie:
Das müssen Sie aber schnell tun.
Am besten sofort, denn dann bekommen Sie noch den Vorsorgegutschein für 2010.
Diese Aussage ist natürlich ein “Verkäufertrick”. Generell sind bei einer Anpassung der Beiträge die Fristen und Voraussetzungen klar geregelt und nichts sollte überstürzt werden. Wie im Beitrag “Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung” bereits in 2009 gesagt, gilt Gleiches auch wieder in diesem Jahr. Achten Sie darauf, welche Tarife angepasst werden. Auch der Variotarif, den es ja seit 2009 erst gibt, erhält zum Teil deutliche Anpassungen in 2011.
Was Sie nun tun können und sollten:
1.) Lassen Sie sich auf keinen Fall unter (Zeit-)druck setzen.
2.) Überlegen Sie zunächst, welche Leistungen Sie in Ihrer Krankenversicherung für sich als wichtig, welche als “nice to have” und welche als verzichtbar einstufen. Mit Hilfe der Auswahlkriterien und des Kriterienfragebogens können Sie sich einen Überblick verschaffen. Dabei denken Sie nicht nur an “jetzt”, sondern insbesondere an das Alter und den Fall der schwereren, dauernden Krankheit.
3.) Bedenken Sie auch, das ein Tarifwechsel zum 01. 12. oder 01. 11. ihr Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung aufheben kann, wenn der neue Tarif nicht angepasst wird. Was so ein voreiliger Wechsel für ein “Theater” nach sich ziehen kann, lesen Sie am besten selbst in den Beiträgen zur unendlichen Geschichte eines anderen Kunden.
4.) Nachdem nun die Wünsche und Tarifinhalte klar sind, begeben Sie sich zu einem Berater. Erst jetzt lassen Sie sich auch von der Central schriftlich ein Umstellungsangebot erstellen. Schauen Sie dabei nicht nur auf die Beiträge, sondern verlangen eine komplette Auflistung der Tarifunterschiede, insbesondere auch der Verschlechterungen.
5.) Schauen Sie sich auch nach Alternativen um. Dabei ist natürlich ein höheres Eintrittsalter und ein anderer Gesundheitszustand zu berücksichtigen. Das allein ist aber kein Grund sich damit nicht zu beschäftigen. Der Verfall der (nicht definierten und garantierten) Altersrückstellungen im Übrigen auch nicht.
Haben Sie nun Alternativen gefunden, so bitten Sie den Berater um eine direkte Gegenüberstellung des bisherigen Tarifs, des neuen Vario Tarifs und der Alternative. Nur so lassen sich Leistungsunterschiede feststellen. Vergleichen Sie dann auch einmal die heutigen Einstiegsbeiträge aller drei Tarife für einen Neukunden. Sie werden zum Teil zu erstaunlichen Ergebnissen kommen.
Nach Zugang der Beitragserhöhung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Der Versicherer muss ggf. den Zugang der Änderungsmitteilung beweisen. Daher lassen Sie sich, wie eingangs bereits geschrieben, Zeit.
Weitere Beiträge die Sie interessieren könnten:
Beitragsanpassungen der Central zum 01. 01. 2010