Nachdem einer es im Markt angefangen hat, folgen natürlich nun auch nach und nach die weiteren Unternehmen und bieten für Angestellte welche das erste Mal aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ausscheiden. Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse besteht bekanntlich in der privaten Krankenversicherung (PKV) keine Verpflichtung zur Annahme, mit zwei Ausnahmen jedoch.
Im Basistarif darf der Versicherer einen Antrag nicht ablehnen und bei den Beamten gibt es eine ähnliche Annahmegarantie. Die an der so genannten Öffnungsaktion teilnehmenden Versicherer verpflichten sich, einen Antrag auf Krankenversicherung anzunehmen, wenn dieser unter bestimmten Bedingungen gleich nach der Verbeamtung gestellt wird. Eine ähnliche Annahmegarantie gibt es nun auch vom Deutschen Ring und der Signal Iduna Krankenversicherung.
Wer kann einen Antrag nach diesem Modell stellen?
Bei dem Deutschen Ring gilt die Annahmegarantie unter bestimmten Voraussetzungen. Es ist zunächst einmal nötig, das der Versicherungsnehmer ANGESTELLTER ist und ERSTMALIG über die Grenze zur Versicherungspflicht kommt. Wer also bereits zum 01. 01. 2013 versicherungsfrei wurde, für den gilt diese Aktion jedoch nicht. Wer also im Jahr 2013 die JAEG von 52.200 EUR überschreiten wird und dadurch zum 01. 01. 2014 aus der Versicherungspflicht fällt, für den gilt das genauso, wie für Versicherte welche im Jahr 2013 einen neuen Job anfangen und bei diesem sofort über der Grenze liegen.
Welche Voraussetzungen muss der Versicherungsnehmer noch beachten?
Der Antrag kann nur 6 Monate nach Überschreiten der Grenze gestellt werden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, wer den Antrag bis dahin nicht gestellt hat, der kann dieses nicht nachholen oder die Frist verlängern. Der Versicherungsbeginn kann dabei maximal 3 Monate in die Zukunft geschoben werden, so dass also eine bestehende GKV regulär zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden kann.
Vor der Versicherungsfreiheit muss mindestens 3 Jahre eine ununterbrochene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben und es gilt das maximale Eintrittsalter 55. Da sich das Eintrittsalter immer aus “aktuelles Jahr” minus Geburtsjahr berechnet, ist nicht das tatsächliche Alter entscheidend. Wer also “irgendwann in 2013” 55 wird, für den gilt diese Öffnungsaktion nicht mehr.
Ebenfalls können auch FAMILIENANGEHÖRIGE versichert werden, hier gelten die gleichen Fristen (6 Monate) und diese sind nur dann versichert, wenn auch der Hauptverdiener versichert wird. Die Familienangehörigen (Frau, Mann, Kinder) müssen zuvor in der Familienversicherung gem. § 10 SGB V versichert sein.
Welche Tarife können versichert werden?
Die Annahme ist nur in bestimmten Tarifen möglich, da der Versicherer auch im Sinne der bisher versicherten Kunden sein Risiko begrenzen muss und will. Daher sind die Anträge in der Öffnungsaktion bei der SIGNAL Krankenversicherung nur in den Tarifen der START, START plus und KOMFORT Serie möglich, bei dem Deutschen Ring in den Tarifen Esprit M und Esprit MX. Tariflich sonst bestehende Optionsrechte bestehen bei der Öffnungsaktion nicht.
Weiterhin kann ein Krankentagegeld mit einer maximalen Höhe von 130% des gesetzlichen Krankentagegeldes abgeschlossen werden. Nach aktuellen Zahlen sind das dann maximal 119 EUR (in 2013).
Die Pflegepflichtversicherung ist auch im Rahmen der Öffnungsaktion versicherbar.
Wie hoch ist der maximale Zuschlag und gibt es Ausschlüsse?
Für die bestehenden Vorerkrankungen wird der Zuschlag in der Krankenversicherung (ähnlich den Regelungen bei den Beamten) auf 30% des Tarifbeitrages beschränkt. Dabei gilt diese Beschränkung auch für das Krankentagegeld. In der Pflegepflichtversicherung wird kein Zuschlag erhoben, auch wenn dieser nötig wäre.
Wie ist ein Antrag zu stellen?
Der Antrag wird mit normaler Gesundheitsprüfung gestellt und alle Gesundheitsfragen sind zu beantworten. Dabei wird in der sonst auch erfolgten Risikoprüfung festgestellt, ob der “Antrag nach der Öffnungsaktion für Arbeitnehmer” mit einem Zuschlag von 30% angenommen werden kann, oder ob es nur durch die Öffnung möglich ist und dann ein entsprechendes Angebot unterbreitet.
Einschränkungen und Risiken?
Ja, denn die Auswahl der Tarife und Auswahlmöglichkeiten ist begrenzt. Eine Mitversicherung von Zusatzbausteinen ist nicht oder nur mit extra Prüfung möglich. Weiterhin ist unbedingt zu beachten, das im Falle eines späteren Tarifwechsels der vormals ermittelte (volle) Risikozuschlag zu zahlen ist. Wer also mit dem Gedanken der Versicherung nach so einer Öffnungsaktion spielt, für den gilt sich sehr genau zu informieren und zu überlegen welche Tarife und Bausteine Sinn machen.
Weitere Informationen zum Lesen:
Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung