Die Sonderwagnisdatei der Versicherer
Die Sonderwagnisdatei, zumindest hieß das „Teil“ früher einmal so, ist heute das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherer und speichert Informationen zu Antragstellern und nicht vertragsmäßigem Verhalten. Daher ist es empfehlenswert, eine Selbstauskunft HIS, richtigerweise eine Eigenauskunft aus dem HIS, regelmäßig einzuholen.
Es ist sicherlich etwas übertrieben, dieses System als Schufa der Versicherungswirtschaft zu bezeichnen, dennoch hat es eine ähnliche Funktion. Es soll betrügerische Handlungen verhindern und dient damit der Sicherheit von Versicherungsbeständen und dem Vermeiden von Betrug.
Aktuell behauptet die Stiftung Warentest einmal mehr etwas Falsches und schrieb in der Ausgabe 3/2025 zu dem Finanztest PKV-Test:
„Zeitgleich ist es wichtig, weil (Anm. PKV-) Versicherer anderswo abgelehnte Personen meist nicht aufnehmen. Infos darüber erhalten sie über das Portal HIS.“
Zitat aus der Zeitschrift Finanztest, Seite 76, Ausgabe 3/2025
Die Aussage ist schlichtweg falsch, denn das System galt nie und gilt auch heute nicht für die Krankenversicherung. Auf der Webseite des HIS lesen wir:
16. In welchen Versicherungssparten wird das HIS genutzt?
Auszug der Webseite HIS, Stand 19.02.2025
Das HIS ist für sämtliche Versicherungssparten konzipiert, außer für die private Krankenversicherung.
Wie funktioniert das System HIS?
Elementarer Baustein des Systems sind die Antrags- und Vertragsabteilungen der Versicherer, denn diese sind für die „Datenpflege“ verantwortlich. Ein Eintrag im System kommt durch eine Meldung des entsprechenden Versicherungsunternehmens zustande. Weitere Einzelheiten hat der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft in einer Broschüre zum Informations- und Hinweissystem herausgegeben, welche als PDF-Datei zur Verfügung steht.
Der Versicherer meldet also Vorgänge über nicht vertragsgemäßes Verhalten, auffällige Schadenhäufigkeiten oder aber auch besondere berufliche Risiken oder das Bestehen von Vorerkrankungen (welches zu einer Annahme mit Erschwerung oder eine Ablehnung eines Antrages führte) und diese Daten werden dann den anderen Unternehmen auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Dabei ist zu beachten, dass keine Gesundheitsangaben gespeichert werden, sondern die Tatsache, dass Vorerkrankungen bestehen“.
Stellt der Kunde nun bei einem neuen Unternehmen einen Antrag und dieses macht eine Abfrage aus dem HIS. Hier ist jetzt nur die Informationen zu entnehmen, dass es sich um einen Kunden handelt, bei welchem schon einmal ein Antrag abgelehnt oder mit Erschwerung angenommen worden ist. Aber keine weiteren Details oder Gründe. Hierzu muss der Versicherer „neu“ dann mit dem Versicherer „alt“, der dort gemeldet hat, Kontakt aufnehmen.
Demzufolge ist es für viele Kunden interessant, zu wissen, welche Informationen in diesem System über Sie gespeichert sind.
Selbstauskunft HIS – Der Weg zur Selbstauskunft?
Die Selbstauskunft über die gespeicherten Daten in der HIS Datenbank kann kostenlos einmal im Jahr durch den Versicherten angefragt werden und diese Selbstauskunft wird im Anschluss auf dem Postwege versandt. Hier gibt es einige Punkte zu beachten.
1.) Die Anfrage kann auf dem Postweg erfolgen, eine Anfrage per Fax ist nicht möglich. Dazu füllen Sie am besten das bereitgestellte Formular zur HIS Selbstauskunft aus.
2.) Zur eigenen Sicherheit muss dem Anfrageformular eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises beiliegen.
3.) Wünscht der Kunde mehr als eine Auskunft pro Jahr, so können Kosten entstehen.
4.) Auf der aktuellen Webseite zur HIS Selbstauskunft kann diese auch online angefordert werden. Interessanterweise hier ohne Ausweiskopie.
Die Informationen werden zentral von der Firma „informa HIS GmbH, Kreuzberger Ring 68, 65205 Wiesbaden“ verwaltet und diese stellt auf ihrer Internetseite auch ein Formular für die Anfrage zur Verfügung. Das Formular ist nun im Jahr 2025 endlich ausfüllbar, aber weiterhin enthält es nicht einmal die Anschrift. Dies erschließt sich mir leider nicht und daher habe ich mir für meine eigene und die Anfrage von Kunden ein eigenes Formular erstellt. Sollten Sie dieses nutzen wollen, so steht es Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Selbstauskunft HIS hat keine Bedeutung für die PKV
Für Kunden oder Antragsteller in der privaten Krankenversicherung hat die HIS Datenbank keinerlei Relevanz. Weder ist dieses, wie oft behauptet, eine “schwarze Liste”, noch speichert diese abgelehnte PKV Anträge oder Anfragen.
Natürlich dürfen Versicherer weiterhin fragen, ob Sie woanders abgelehnt wurden und Sie müssen weiter wahrheitsgemäß antworten. Aber: ES GIBT KEINE SCHWARZE LISTE.
Hallo Herr Hennig,
der Artikel ist eine hilfreiche Info für Ihre Kunden!
Anregung: Es könnte ergänzt werden, dass die HIS für den PKV-Bereich nicht zur Verfügung steht.
Gibt es für die PKV überhaupt eine Art HIS? Oder speichern die PKV überhaupt keine abgelehnten oder erschwert angenommenen Anträge?